Wann braucht man eine Campingversicherung? – Versicherungs-Ratgeber

Eine Campingversicherung als Reiseversicherung abzuschließen, ist besonders zu empfehlen für Dauercamper oder für Urlauber, die einen besonderen Versicherungsbedarf für nötig erachten. Man sichert somit dementsprechend das Reisegepäck, die Ausstattung eines Wohnmobils und das Campinggefährt selbst gleichermaßen ab. Dies ist auch der entscheidende Unterschied zu den sogenannten Wohnmobilversicherungen oder Wohnwagenversicherungen.

Mit der Campingversicherung wird die fest installierte Wohnunterkunft auf dem jeweils angefahrenen Campingplatz vollends abgesichert werden. Wichtig bei einer Campingversicherung sollte auch die Tatsache sein, dass die Vorzelte oder die Voranbauten an den Wohnwagen mit versichert sind. Somit ähneln die Campingversicherungen auch den üblichen Hausratversicherungen oder auch den Wohngebäudeversicherungen und erweisen sich ebenso als sehr nützlich.

Besonders wichtig wird eine Campingversicherung heutzutage, aufgrund der zunehmenden und plötzlich auftretenden Unwetter und Wetterkatastrophen. Eine Campingversicherung kann auch ganz optional bestimmte Schäden, die durch Brände, Explosionen, Blitzschlag, Hagel oder schweren Sturm aufgetreten sind, mit übernehmen. Dies sollte aber vor Abschluss einer Reiseversicherung, in diesem Fall einer Campingversicherung, mit dem zuständigen Versicherungsunternehmen abgeklärt werden und auch dieser Punkt muss unbedingt vertraglich in die Police für die Reiseversicherung bzw. die Campingversicherung eingebunden sein.

Bei einer solchen Versicherung ist ebenfalls darauf zu achten, dass folgende Punkte zum Wiederbeschaffungswert versichert sind: Wohnwagen, Vorzelt, sämtliche Möbel, Werkzeuge, Innenausstattung und alle Elektrogeräte. In diesem Zusammenhang ist die Tatsache als sehr wichtig zu betrachten, dass der ständige Standort des Campingmobils auf allen offiziellen Campingplätzen innerhalb von Deutschland versicherbar ist. Darüber hinaus muss aber auch der Versicherungsschutz für den grenznahen Bereich, sprich 50 km außerhalb der Grenzen von Deutschland, bestehen.

Anzumerken sei hier allerdings noch, dass das Wohnmobil ab einem Alter über 5 Jahre nicht mehr als Neuwert versichert werden kann. Ist das Wohnmobil unter 5 Jahre alt, so kann unter Umständen eine gänzliche Erstattung zum Neuwert erfolgen, was aber letztendlich durch ein Gutachten bestimmt wird.

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Sascha Pöhlmann aus Norddeich in Niedersachsen.
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