Wie wichtig ist ein Reiseversicherungspaket? – Versicherungs-Ratgeber

Komplett abgesichert mit dem Reiseversicherungspaket?

Reise gebucht, Koffer gepackt und los? Für einen umfassenden Versicherungsschutz im Urlaub wird von Versicherungsgesellschaften das Reiseversicherungspaket angeboten. Das Reiseversicherungspaket enthält dabei die Optionen Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

Eine Reiseversicherung mit einem rundum Schutz ist dabei aber nur für wenige Urlauber tatsächlich notwendig. Bestehende Versicherungsverträge decken einzelne Optionen der Reiseversicherung möglicherweise bereits ab. Kreditkartenkunden bekommen zudem mit einer Premiumkarte oft attraktive Inklusiv-Reiseversicherungen für den Urlaub und die Reise.

Die wichtigste Versicherung im Reiseversicherungspaket ist der Auslandskrankenschutz. Auch während des Urlaubs können Unfälle oder Erkrankungen einen sofortigen Besuch beim Arzt notwendig machen. Die Kosten dafür erstattet die Reisekrankenversicherung zurück. Gesetzlich Versicherte sollten einen Auslandskrankenschutz, im Besonderen für Reisen in Länder ohne Sozialabkommen, abschließen. Viele private Krankenversicherungen hingegen gewähren bereits einen weltweiten Versicherungsschutz, der den Auslandskrankenschutz überflüssig macht.

Im Reiseversicherungspaket ist zudem eine Reiserücktrittsversicherung enthalten, welche die Reisekosten bei Nicht-Antritt des Urlaubs zurück erstattet. Die teure Versicherungsoption lohnt sich aufgrund ihres stattlichen Preises aber nur für teure Reisen, die lange im Voraus gebucht werden. Die Reiseunfallversicherung ist für alle Versicherungsnehmer mit bestehender privater Unfallversicherung nicht notwendig. Auch die Reisegepäckversicherung aus dem Reiseversicherungspaket ist teuer und daher nur für Urlaubskoffer mit wertvollem Inhalt empfehlenswert.

Heute machen auch viele Reiseveranstalter ihren Kunden den Jahresurlaub mit Inklusiv-Versicherungsleistungen schmackhaft, die den Reisepreis aber deutlich in die Höhe treiben. Die meisten Pauschaltouristen und Billigurlauber können auf ein umfangreiches Reiseversicherungspaket verzichten. Mit Ausnahme des Auslandskrankenschutzes. Der Krankenversicherungsschutz im Ausland muss stets abgesichert sein, da nicht jede Arztrechnung mit 100 Euro beglichen ist.

Vor dem Reiseantritt sollten sich besonders gesetzlich versicherte am besten bei ihrer Krankenkasse informieren, ob ihr Krankenversicherungsschutz auch im Reiseland gültig ist. In ausländischen Privatkliniken zahlen gesetzlich Versicherte aber ihre Abrechnung trotzdem selbst, so dass Urlauber mit dem Auslandskrankenschutz immer auf der sicheren Seite sind.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter:

Reiseversicherung
Reiserücktrittsversicherung
Was beinhaltet die Reiserücktrittsversicherung?
Lohnt sich ein Reiserücktrittsversicherungs-Vergleich?
Reiserücktrittskosten-Versicherung online abschließen?
Reiserücktrittsversicherung günstig abschließen?
Wie sinnvoll ist eine Reiserücktrittskostenversicherung?
Die günstige Reiserücktrittsversicherung
Reisegepäckversicherung
Was bringt der Reisegepäckversicherungs-Vergleich?
Lohnt sich der Reisegepäckversicherungs-Test?
Ist die Reisegepäckversicherung online ratsam?
Reisekrankenversicherung
Darauf müssen Sie bei Auslandsreisen achten!
Auslandskrankenversicherungen
Ist eine Reiseunfallversicherung empfehlenswert?
Wer braucht eine Reisekrankenversicherung?
Reiseversicherungen vergleichen
Reiseversicherungs-Vergleich möglich?
Sinnvoller Reiseversicherungs-Test?
Sinn von Reiseversicherungs-Preisvergleichen?
Mehr zu Reiseversicherungen
Wofür braucht man eine Langzeit-Reiseversicherung?
Reiseversicherung online abschließen?
Was versteht man unter der Europäischen Reiseversicherung?
Vorteile einer Reiseversicherung
Wie wichtig ist ein Reiseversicherungspaket?
Ist die Reiseversicherung im Ausland zu empfehlen?
Welche Nachteile hat eine billige Reiseversicherung?
Wann braucht man eine Campingversicherung?

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Sascha Pöhlmann aus Norddeich in Niedersachsen.
Ende des Beitrags 1-2015-312-0050-3

Beitrag teilen

Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter:

Erhalten Sie einmal in der Woche eine E-Mail mit unseren neuesten Beiträgen.
Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*