Wann braucht man eine Campingversicherung? – Versicherungs-Ratgeber

Eine Campingversicherung als Reiseversicherung abzuschließen, ist besonders zu empfehlen für Dauercamper oder für Urlauber, die einen besonderen Versicherungsbedarf für nötig erachten. Man sichert somit dementsprechend das Reisegepäck, die Ausstattung eines Wohnmobils und das Campinggefährt selbst gleichermaßen ab. Dies ist auch der entscheidende Unterschied zu den sogenannten Wohnmobilversicherungen oder Wohnwagenversicherungen.

Mit der Campingversicherung wird die fest installierte Wohnunterkunft auf dem jeweils angefahrenen Campingplatz vollends abgesichert werden. Wichtig bei einer Campingversicherung sollte auch die Tatsache sein, dass die Vorzelte oder die Voranbauten an den Wohnwagen mit versichert sind. Somit ähneln die Campingversicherungen auch den üblichen Hausratversicherungen oder auch den Wohngebäudeversicherungen und erweisen sich ebenso als sehr nützlich.

Besonders wichtig wird eine Campingversicherung heutzutage, aufgrund der zunehmenden und plötzlich auftretenden Unwetter und Wetterkatastrophen. Eine Campingversicherung kann auch ganz optional bestimmte Schäden, die durch Brände, Explosionen, Blitzschlag, Hagel oder schweren Sturm aufgetreten sind, mit übernehmen. Dies sollte aber vor Abschluss einer Reiseversicherung, in diesem Fall einer Campingversicherung, mit dem zuständigen Versicherungsunternehmen abgeklärt werden und auch dieser Punkt muss unbedingt vertraglich in die Police für die Reiseversicherung bzw. die Campingversicherung eingebunden sein.

Bei einer solchen Versicherung ist ebenfalls darauf zu achten, dass folgende Punkte zum Wiederbeschaffungswert versichert sind: Wohnwagen, Vorzelt, sämtliche Möbel, Werkzeuge, Innenausstattung und alle Elektrogeräte. In diesem Zusammenhang ist die Tatsache als sehr wichtig zu betrachten, dass der ständige Standort des Campingmobils auf allen offiziellen Campingplätzen innerhalb von Deutschland versicherbar ist. Darüber hinaus muss aber auch der Versicherungsschutz für den grenznahen Bereich, sprich 50 km außerhalb der Grenzen von Deutschland, bestehen.

Anzumerken sei hier allerdings noch, dass das Wohnmobil ab einem Alter über 5 Jahre nicht mehr als Neuwert versichert werden kann. Ist das Wohnmobil unter 5 Jahre alt, so kann unter Umständen eine gänzliche Erstattung zum Neuwert erfolgen, was aber letztendlich durch ein Gutachten bestimmt wird.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter:

Reiseversicherung
Reiserücktrittsversicherung
Was beinhaltet die Reiserücktrittsversicherung?
Lohnt sich ein Reiserücktrittsversicherungs-Vergleich?
Reiserücktrittskosten-Versicherung online abschließen?
Reiserücktrittsversicherung günstig abschließen?
Wie sinnvoll ist eine Reiserücktrittskostenversicherung?
Die günstige Reiserücktrittsversicherung
Reisegepäckversicherung
Was bringt der Reisegepäckversicherungs-Vergleich?
Lohnt sich der Reisegepäckversicherungs-Test?
Ist die Reisegepäckversicherung online ratsam?
Reisekrankenversicherung
Darauf müssen Sie bei Auslandsreisen achten!
Auslandskrankenversicherungen
Ist eine Reiseunfallversicherung empfehlenswert?
Wer braucht eine Reisekrankenversicherung?
Reiseversicherungen vergleichen
Reiseversicherungs-Vergleich möglich?
Sinnvoller Reiseversicherungs-Test?
Sinn von Reiseversicherungs-Preisvergleichen?
Mehr zu Reiseversicherungen
Wofür braucht man eine Langzeit-Reiseversicherung?
Reiseversicherung online abschließen?
Was versteht man unter der Europäischen Reiseversicherung?
Vorteile einer Reiseversicherung
Wie wichtig ist ein Reiseversicherungspaket?
Ist die Reiseversicherung im Ausland zu empfehlen?
Welche Nachteile hat eine billige Reiseversicherung?
Wann braucht man eine Campingversicherung?

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Sascha Pöhlmann aus Norddeich in Niedersachsen.
Ende des Beitrags 1-2015-311-2323-5
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen, Schreibfehler und Irrtum vorbehalten. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert worden. Weder der/die Autor/Autorin noch die Webseitenbetreiber übernehmen eine Haftung für etwaige Negativfolgen, die sich durch die Anwendung dieses Beitrages ergeben oder ergeben können. Hinweise, Tipps, Ratschläge und Empfehlungen ersetzen keine Rechtsberatung oder ärztliche Untersuchung und Diagnose. Im Zweifelsfall lassen Sie sich bitte vor Anwendung dieses Beitrages fachlich beraten, wie zum Beispiel durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt oder eine Ärztin bzw. einen Arzt.
Sämtliche Bezeichnungen auf dieser Webseite richten sich an alle Geschlechter.

Beitrag teilen

Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter:

Erhalten Sie einmal in der Woche eine E-Mail mit unseren neuesten Beiträgen.
Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Prüfe deinen Posteingang oder Spam-Ordner, um dein Abonnement zu bestätigen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*