Was beinhaltet die Reiserücktrittsversicherung? – Versicherungs-Ratgeber

Eine oftmals genutzte Reiseversicherung ist unter anderem auch die so genannte Reiserücktrittskostenversicherung, die etwas kürzer auch als Reiserücktrittsversicherung bezeichnet wird. Der Kernpunkt dieser Versicherung ist es, dass diese bestimmte Kosten übernimmt, die dann entstehen können, wenn der Versicherte eine geplante Reise aus ganz bestimmten Gründen nicht antreten kann.

Wie sinnvoll der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung für den einzelnen Verbraucher ist, hängt maßgeblich davon ab, welchen Wert die geplante Reise hat. Auch wenn die Prämie für diese Reiseversicherung relativ günstig ist, so sollten natürlich dennoch Höhe des Risikos und Beitrag in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen. Ferner spielt es natürlich auch eine Rolle, wie groß die Gefahr beim Versicherten ist, dass ein möglicher Schadensfall eintreten kann.

Generell übernimmt die Reiserücktrittskostenversicherung alle Kosten, die dem Versicherten entstehen, wenn er eine bereits gebuchte Reise nicht antreten kann. In erster Linie handelt es sich dann bei diesen entstehenden Kosten um Stornierungsgebühren. Hat man im Rahmen der geplanten Reise Übernachtungen in Pensionen, Ferienanlagen oder Hotels gebucht, dann kann man fast immer davon ausgehen, dass für die Absage der Reise Stornierungsgebühren anfallen werden.

Die Gebühren sind in der Regel umso höher, desto kurzfristiger vor dem eigentlichen Reisetermin die Reise abgesagt wird. Damit man als Versicherter nicht erst dann die Reiserücktrittskostenversicherung abschließt, bevor man kurz vor dem Abreisetermin steht, gilt in der Regel eine bestimmte Frist. Diese besagt, dass man spätestens 10 Tage nach erfolgter Buchung auch die Rücktrittsversicherung abschließen muss. Verpasst man diesen Termin, ist eine Absicherung dann in vielen Fällen nicht mehr möglich. Die Versicherung wird übrigens oftmals auch direkt vom Reiseveranstalter angeboten, der natürlich auch ein Interesse daran hat, dass beim Ausfall der Reisebuchung zumindest Stornierungsgebühren erstattet werden.

Auch wenn die Versicherung in der Regel alle Stornierungsgebühren zahlen muss, so hat der Versicherte natürlich dennoch die Aufgabe, so viele Gebühren wie möglich im Rahmen einer Kommunikation mit dem Reiseanbieter zu vermeiden. Einer der wichtigsten Aspekte rund um die Nutzung der Reiserücktrittskostenversicherung ist natürlich, in welchem Fall die Versicherung zur Leistung verpflichtet ist. Hier gelten bei den verschiedenen Anbietern relativ einheitliche Voraussetzungen, die der Versicherte erfüllen muss, damit eine Leistungspflicht seitens des Versicherers besteht.

Die Kosten für Stornierung der Reise und sonstige Gebühren in diesem Zusammenhang werden zum Beispiel dann übernommen, wenn der Versicherte die Reise nicht antreten kann, weil er erkrankt ist. Diese Erkrankung muss von einem Arzt attestiert werden und dazu führen, dass die Reise nicht angetreten werden kann. Auch wenn ein Mitreisender oder naher Familienangehöriger erkrankt ist oder einen schweren Unfall erlitten hat, erstattet die Versicherung alle anfallenden Kosten im Zusammenhang mit dem Rücktritt von der gebuchten Reise. Selbstverständlich gilt die Leistungspflicht auch dann für den Versicherer, wenn ein Mitreisender oder ein naher Angehöriger vor Antritt der Reise versterben sollte. Auch wenn es sich bei einer Schwangerschaft um keine Krankheit handelt, so wird auch diese von der Reiserücktrittskostenversicherung als Grund dafür anerkannt, dass die Reise nicht angetreten werden kann.

Gleiches gilt dann, wenn für das Reiseland bestimmte Impfungen erforderlich sind, und der Versicherte eine Impfuntauglichkeit hat und daher die Reise absagen muss. Die Versicherung übernimmt auch für den Fall die Stornokosten, wenn die gebuchte Reise abgesagt werden muss, weil das Eigentum des Versicherten schwer beschädigt worden ist, zum Beispiel aufgrund eines Einbruchs (Diebstahl) oder aufgrund eines Brands. Die Höhe der Versicherungsprämie, die man für die Reiserücktrittskostenversicherung zahlen muss, hängt ausschließlich vom Wert der gebuchten Reise ab. Man kann hier davon ausgehen, dass man im Durchschnitt für eine Reise mit einem Wert von rund 3.000 Euro eine Versicherungsprämie von einmalig zwischen 50 und 100 Euro zahlen muss. Somit kann man bei der Reiserücktrittskostenversicherung von einem guten Preis-Leistungsverhältnis sprechen.

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Sascha Pöhlmann aus Norddeich in Niedersachsen.
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