Reiseversicherung – Versicherungs-Ratgeber

Falls man sich etwas umfassender zum Thema Reiseversicherung informieren möchte, so muss man zunächst einmal festhalten, dass es sich dabei nicht um eine einzelne Versicherung handelt, sondern um einen Oberbegriff für verschiedene Versicherungen.

Man hat als Verbraucher die Möglichkeit, je nach Bedarf verschiedene Arten von Reiseversicherungen zu nutzen. Wie man schon am Namen der Versicherungen erkennen kann, sind diese ausschließlich dazu gedacht, den Versicherten auf Reisen zu schützen. In der Regel macht es bei der jeweiligen Reiseversicherung keinen Unterschied, ob es sich bei der Reise um eine Urlaubsreise oder um eine Dienstreise handelt. Die am meisten genutzten Arten der Reiseversicherung sind die Auslandsreisekrankenversicherung, die Reiseverkehrsmittelunfallversicherung, die Reiserücktrittsversicherung, die Reiseabbruchversicherung und die Reisegepäckversicherung.

Diese jeweiligen Versicherungen ergänzen entweder eine bereits schon bestehende Versicherung, wie zum Beispiel die Auslandskrankenversicherung die normale Krankenversicherung, oder sie sichern spezielle Gefahren ab, die nur auf Reisen eintreten können, wie zum Beispiel die Reiserücktrittsversicherung. Falls man eine Reise ins Ausland unternehmen möchte, ist zum Beispiel die Auslandsreisekrankenversicherung eine sinnvolle Art von Reiseversicherung. Da die normale gesetzliche Krankenversicherung zwar grundsätzlich medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland übernimmt, oftmals aber nicht die gesamten Kosten übernommen werden, kann das Bestehen einer solchen Versicherung hilfreich sein.

Grundsätzlich werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nur die Kosten für Behandlungen im Ausland erstattet, die auch in Deutschland für diese Behandlung angefallen wären. Ist die Behandlung im Ausland aber teurer als im Inland, muss der Patient in der Regel die Differenzkosten selbst zahlen. Die Auslandskrankenversicherung erstattet im Normalfall alle entstandenen Behandlungskosten und übernimmt zudem auch Kosten, die zum Beispiel durch einen notwendigen Rücktransport in die Heimat entstehen. Eine weitere Art von Reiseversicherung ist die Reiseverkehrsmittelunfallversicherung. Diese ist allerdings nur für diejenigen Verbraucher sinnvoll, die noch keine private Unfallversicherung in Anspruch nehmen.

Denn diese private Unfallversicherung würde dann bereits für Schäden aufkommen, welche auf von der Reiseverkehrsmittelunfallversicherung abgedeckt werden. Diese Versicherung ist im Grunde eine eingeschränkte private Unfallversicherung, da nur Unfälle versichert sind, die sich durch die Nutzung eines Verkehrsmittels im Rahmen einer Reise ereignen. Dabei sind allerdings normalerweise alle möglichen Verkehrsmittel versichert, also Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus. Sehr wichtig kann auch das Vorhandensein einer Reiserücktrittsversicherung als weitere Art von Reiseversicherung im Schadensfall werden.

Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt in erster Linie Kosten, die durch die Stornierung einer gebuchten Reise entstehen. Dabei werden allerdings nur spezielle Gründe für die Stornierung der Reise seitens der Versicherung akzeptiert, wie zum Beispiel eine ärztlich bescheinigte Erkrankung des Versicherten, welche den Antritt der Reise unmöglich macht. Auch der Tod eines nahen Angehörigen zählt in der Regel zu den akzeptierten Gründen.

Liegen die Voraussetzungen für die Leistung der Versicherung im Schadensfall vor, so werden alle Kosten, die durch den Nicht-Antritt der Reise entstanden sind, von der Reiserücktrittsversicherung übernommen. Eine Erweiterung dieser Versicherung ist die Reiseabbruchversicherung. Während die Reiserücktrittsversicherung nur dann einen Schaden ersetzt, wenn die Reise erst gar nicht angetreten werden konnte, versicherte die Reiseabbruchversicherung den Fall, dass man eine schon begonnene Reise vorzeitig beenden muss. Auch hier werden nur bestimmte Gründe, wie zum Beispiel Krankheit des Versicherten, akzeptiert.

Anfallende Kosten sind hier in erster Linie die Kosten für eine außerplanmäßige Rückreise, wie zum Beispiel Umbuchung der Rückflüge etc. Falls man auf der Reise relativ wertvolle Gegenstände mit sich im Gepäck führt, ist auch die Reisegepäckversicherung sinnvoll. Diese ersetzt die Kosten, die aufgrund einer Beschädigung oder Zerstörung des Reisegepäcks mitsamt dem Inhalt entstehen können. Man sollte sich hier aber im Einzelfall informieren, ob diese Versicherung notwendig ist, da viele Reiseveranstalter und Transportunternehmen ohnehin eine eigene Versicherung dieser Art besitzen. Insgesamt bietet die Reiseversicherung also ein recht großes Leistungsspektrum an, durch das viele Gefahren auf Reisen in finanzieller Hinsicht abgesichert werden können.

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Sascha Pöhlmann aus Norddeich in Niedersachsen.
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