Versicherungslexikon – O

Obliegenheiten
Obliegenheiten sind Pflichten für die Versicherten, die sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz und dem Versicherungsvertrag ergeben. Beim Versicherungsvertrag ergeben sich die Obliegenheiten in der Regel aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Eine Obliegenheitsverletzung zieht gewisse Rechtsfolgen nach sich, wie z.B. Leistungsfreiheit im Schadensfall.

Bei den vertraglichen Obliegenheiten unterscheidet man:

  • Obliegenheiten, die vor dem Versicherungsfall zu erfüllen sind, z.B. wahrheitsgemäße Auskunft über das Alter
  • Obliegenheiten, die nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles zu erfüllen sind, z.B. Informationspflicht im Schadensfall.

Diese Unterscheidung ist wichtig, weil Obliegenheitsverletzungen vor und nach dem Versicherungsfall zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen.



Öffentlicher Dienst
Mit dem Thema Versicherung steht der Öffentliche Dienst gleich mehrfach in Verbindung. Zum einen haben Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes die Möglichkeit, von Ermäßigungen zu profitieren, zum anderen gibt es Versicherungen, die speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Zunächst einmal zu den Ermäßigungen: hier verhält es sich so, dass Beschäftige des Öffentlichen Dienstes die Möglichkeit haben, von entsprechenden Vergünstigungen zu profitieren, sofern diese vom Versicherer angeboten werden. Es ist zwar längst nicht so, dass alle Versicherer Rabatte dieser Art anbieten, dennoch ist deren Anzahl verhältnismäßig groß. Ganz ähnlich verhält es sich auch beim Spektrum der Versicherungsprodukte: häufig können Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes von Beitragsermäßigungen profitieren. Zu den typischen „ermäßigten“ Versicherungsprodukten zählen Kfz-Versicherungen, Lebensversicherungen, Wohngebäudeversicherungen und Unfallversicherungen.

Wie bereits erwähnt wurde, gibt es auch Versicherungslösungen, die speziell auf die Bedürfnisse und Anforderungen der im Öffentlichen Dienst beschäftigen Menschen zurechtgeschnitten sind. Ein typisches Beispiel für Versicherungen dieser Art sind Berufshaftpflichtversicherungen, die von Richtern, Staatsanwälten oder auch Lehrern abgeschlossen werden können. Mit dem Abschluss einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung können sie sich gegen Haftungsansprüche absichern, die in Zusammenhang mit ihrem Beruf von Dritten geltend gemacht werden.

Abschließend sei noch drauf hingewiesen, dass eine Beschäftigung im Öffentlichen Dienst vor allem dann eine wichtige Rolle spielt, wenn es darum geht, private Vorsorgemaßnahmen für den Ruhestand zu treffen. Gerade bei Versicherungsprodukten mit Rürup- oder Riesterförderung ist es wichtig, die korrekte Besteuerung von Beiträgen und Rentenzahlungen anzusetzen, damit die Versicherungsnehmer ebenfalls in den Genuss eines Steuervorteils gelangen.

Oldtimerversicherung
Die Oldtimerversicherung verkörpert einen speziellen Bereich innerhalb der Kfz-Versicherung. Sie ist eine Alternative zur konventionellen Kfz-Haftpflichtversicherung oder Vollkaskoversicherung für Automobile und Motorräder älteren Baujahres.

Spezielle Versicherungen für Oldtimer werden von zunehmend mehr Versicherern angeboten. Grund ist die steigende Nachfrage nach einer Kfz-Versicherung, die den Bedürfnissen von Oldtimer-Besitzern gerecht wird. Der Abschluss einer konventionellen Kfz-Versicherung ist für die meisten Oldtimer-Besitzer nicht interessant, weil diese mit zu hohen Kosten verbunden ist. Häufig werden die alten Fahrzeuge viel zu selten gefahren, so dass der Abschluss einer konventionellen Kfz-Haftpflichtversicherung oder Vollkaskoversicherung zumindest aus finanzieller Sicht nicht sinnvoll erscheint.

Eine Oldtimerversicherung zeichnet sich dadurch aus, dass die Beitragshöhe vergleichsweise gering ausfällt. Dadurch wird den Eigentümern ermöglicht, mit ihren Fahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, ohne sich einer hohen finanziellen Belastung aussetzen zu müssen. Allerdings ist der Abschluss einer Oldtimerversicherung nur möglich, wenn ganz bestimmte Anforderungen erfüllt werden.

So bestehen zum Beispiel die meisten Versicherer darauf, dass es sich beim zu versichernden Fahrzeug um ein Zweitfahrzeug handelt. Sollte der Oldtimer als Erstfahrzeug dienen und somit vergleichsweise häufig am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, so muss eine konventionelle Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Desweiteren spielen vor allem Faktoren wie zum Beispiel das Fahrzeugalter eine entscheidende Rolle. Bezüglich der Alterseinstufung kann es übrigens von Versicherer zu Versicherer unterschiedliche Ansichten geben. Bei einigen Anbietern muss ein Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein, damit eine Oldtimerversicherung abgeschlossen werden kann, bei anderen Anbietern sind es nur 25 Jahre.

Auch was den Versicherungsschutz betrifft kann es zwischen den angebotenen Tarifen große Unterschiede geben. Einige Versicherer bieten zum Beispiel auch bei der Vollkasko-Oldtimerversicherung nur einen grundlegenden Versicherungsschutz, der zum Beispiel die Übernahme von Reparaturkosten gänzlich ausschließt, sofern es nicht zu einem Unfall gekommen ist. Andere Anbieter sind wiederum auf die Regulierung von Reparaturfällen spezialisiert und versichern selbst Altersschäden. Allerdings sind Policen dieser Art meist mit vergleichsweise hohen Kosten verbunden.

Ombudsmann
Der Ombudsmann ist ein Verhandlungspartner, dessen Hilfe von Versicherungsnehmern in Anspruch genommen werden kann, wenn sich diese im Streit mit ihrem Versicherer befinden. Häufig wird der Ombudsmann auch als unabhängige Schlichtungsstelle für Verbraucher bezeichnet.

Die Beauftragung des Ombudsmanns hat das Ziel, einen Gerichtsprozess zu vermeiden. Stattdessen wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt, was letzten Endes für beide Seiten von Vorteil ist. Somit wird beiden Seiten die Chance gegeben, sich gütlich zu einigen und hohe Gerichtskosten zu vermeiden.

Prinzipiell hat jeder Versicherungsnehmer die Möglichkeit, sich mit dem Ombudsmann in Verbindung zu setzen und dessen Hilfe in Anspruch zu nehmen. Allerdings kann es unter Umständen vorkommen, dass sich der Ombudsmann gegen eine Vertretung des Versicherungsnehmers entscheidet. Diese Möglichkeit kann zum Beispiel bestehen, wenn der Fall bereits vor einem Gericht verhandelt wird.

Ist es hingegen so, dass sich der Ombudsmann dafür entscheidet, den Versicherungsnehmer zu vertreten, so setzt sich dieser mit dem Versicherer in Verbindung. Teilweise kann es schon zu diesem Zeitpunkt geschehen, dass er eine Einigung mit dem Versicherer erzielt. Den Aussagen mehrerer Experten zufolge soll es dem Ombudsmann in rund einem Drittel aller Fälle gelingen, die Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer zu schlichten und eine gemeinsame Einigung zu finden. Für den Versicherungsnehmer ist die Leistung kostenlos.

Ortskrankenkasse
Die Ortskrankenkassen zählen neben den Innungskrankenkassen zu den ältesten Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihre Gründung erfolgte im Jahr 1884 als bundesweit die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt wurde. Im Lauf der Jahre wurde die Bezeichnung leicht abgeändert: Heute werden die Ortskrankenkassen als Allgemeine Ortskrankenkassen bezeichnet (AOK).

In den ersten Jahren nach der Gründung waren bei den Ortskrankenkassen ausschließlich Arbeiter versichert. Doch schon kurz darauf öffneten sich die Kassen auch für andere Arbeitnehmer wie zum Beispiel Heimarbeiter und Angestellte. Aufgrund ihrer starken regionalen Ausrichtung konnten die Ortskrankenkassen in kurzer Zeit eine Vielzahl an Mitgliedern gewinnen. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass die Allgemeinen Ortskrankenkassen immer noch Marktführer sind. Ungefähr ein Drittel aller Bundesbürger sind über die Allgemeinen Ortskrankenkassen versichert.

Im Lauf der Jahre haben die Kassen nicht nur ihren Namen sondern auch ihre Struktur verändert. Aufgrund der regionalen Ausrichtung gab es einst mehr als 8.000 unabhängige Ortskrankenkassen. Diese Anzahl ist jedoch deutlich geschrumpft. Unzählige Fusionen haben dazu geführt, dass es heutzutage nur noch 15 allgemeine Ortskrankenkassen gibt, die zusammen in mehr als 1.700 Geschäftsstellen unterteilt sind.

Die Zusammenlegung der Kassen war in erster Linie erforderlich, um die Kosten zu senken. Nur auf diese Weise konnten die Krankenkassen einen exorbitanten Anstieg der Versicherungsbeiträge verhindern. Was die Höhe der Beiträge betrifft ist zu beachten, dass sich diese von AOK zu AOK voneinander unterscheiden.

 

Vermissen Sie einen wichtigen Begriff oder Hinweis? Helfen Sie uns doch. Schreiben Sie uns. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns über ihre Mithilfe bei der Erweiterung und Vervollständigung dieses Versicherungslexikons.
Ende des Beitrags 1-2012-176-0017-5 – Stand: 05.03.2020
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen, Schreibfehler und Irrtum vorbehalten. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert worden. Weder der/die Autor/Autorin noch die Webseitenbetreiber übernehmen eine Haftung für etwaige Negativfolgen, die sich durch die Anwendung dieses Beitrages ergeben oder ergeben können. Hinweise, Tipps, Ratschläge und Empfehlungen ersetzen keine Rechtsberatung oder ärztliche Untersuchung und Diagnose. Im Zweifelsfall lassen Sie sich bitte vor Anwendung dieses Beitrages fachlich beraten, wie zum Beispiel durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt oder eine Ärztin bzw. einen Arzt.
Sämtliche Bezeichnungen auf dieser Webseite richten sich an alle Geschlechter.
Besuchen Sie unsere Webseite immer wieder. Hier werden ständig neue Beiträge, Angebote, Gesuche, Tipps, Ratschläge, Reporte etc. veröffentlicht. Auf Wunsch informieren wir Sie auch gerne über neue Veröffentlichungen. Bestellen Sie hierzu unseren Newsletter oder abonnieren Sie unsere RSS-Feeds.

Beitrag teilen

Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter:

Erhalten Sie einmal in der Woche eine E-Mail mit unseren neuesten Beiträgen.
Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*