Tschechien: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand: 04.03.2019 (Unverändert gültig seit: 19.09.2014)

Letzte Änderung: Allgemeine Reiseinformationen – Reisen mit Haustieren

Landesspezifischer Sicherheitshinweis

Für die Tschechische Republik besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

Bitte beachten Sie auch die Informationen der Deutschen Botschaft Prag  www.prag.diplo.de.

Die Tschechische Republik weist eine in der Hauptstadt Prag und im westböhmischen Bäderdreieck gute, in anderen Gebieten des Landes befriedigende touristische Infrastruktur auf.

Geldumtausch

Aus touristischen Gebieten ist beim Umtausch von EUR in Kc an Wechselstuben die Praxis bekannt, weithin sichtbar mit einem Umtauschkurs zu werben, der sich im Nachhinein als Kurs für den Ankauf von Kc herausstellt, während der Verkaufskurs deutlich schlechter ist. Wird der Irrtum nach Auszahlung des getauschten Betrages entdeckt, weigern sich die Wechselstuben, das Geschäft rückgängig zu machen und den getauschten Betrag wieder herauszugeben. Es wird daher dringend geraten, sich vor Abwicklung des Geschäfts genau über den geltenden Kurs und eventuelle Gebühren zu informieren.

Kriminalität

Angesichts vorgekommener Autodiebstähle und -aufbrüche empfiehlt es sich, Fahrzeuge bei längerem Aufenthalt in verschlossenen Garagen oder auf (bewachten) Hotelparkplätzen abzustellen. Von außen deutlich sichtbare Wegfahrsperren (z.B. Lenkradkrallen), leere Innenräume und andere Diebstahlsicherungen sind angezeigt. Taschendiebstähle sind in den Urlaubsgebieten, besonders in Prag, vermehrt aufgetreten. Zu besonderer Aufmerksamkeit wird an Sehenswürdigkeiten, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln geraten. Ferner wurden Fälle registriert, in denen als Polizisten verkleidete Betrüger unter einem Vorwand (Falschgeld, Erwerb von Drogen) Touristen auffordern, ihr mitgeführtes Geld zwecks Kontrolle vorzulegen. Bei dieser angeblichen Kontrolle wird den Touristen ein Teil ihres Geldes entwendet, ohne dass ihnen das sofort bewusst wird. Rechtmäßige Polizisten hingegen dürfen auf der Straße nur die Identität überprüfen, für alle weitergehenden Eingriffe ist meist eine Vorführung ins Polizeipräsidium erforderlich. Bei Taxifahrten ist Vorsicht geboten; insbesondere gilt dies für an touristischen Brennpunkten wartende, oft nicht offiziell lizensierte Taxis. Telefonisch bestellte Funktaxis sind zuverlässiger. In Prag belaufen sich die Taxigebühren auf ca. 40 Kc (Grundgebühr) zuzüglich ca. 28 Kc pro gefahrenen Kilometer. An den bedeutenderen Sehenswürdigkeiten gibt es Hinweisschilder mit Preisinformationen.

Reisen mit Haustieren

Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen und Frettchen) in die Tschechische Republik ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unter www.bmel.de .

Straßenverkehr

Die Promillegrenze liegt bei 0,0 Promille. Es finden regelmäßig umfassende Verkehrskontrollen statt. Die Verkehrspolizei ist bei Verdacht auf den Konsum von Alkohol oder anderer Suchtstoffe außer zur Durchführung eines Alkoholtests auch zur Entnahme einer Speichelprobe berechtigt. Automobile müssen ganzjährig mit eingeschalteten Scheinwerfern fahren. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von bis zu 2000,- Kc sowie 1 Punkt. Kraftfahrer müssen in der Tschechischen Republik ein Set mit Ersatz-Glühbirnen für das Kfz mitführen. Bei Nichtbeachtung droht eine gebührenpflichtige Verwarnung über 300 Kc.

Benutzer von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen müssen eine gültige Autobahn-Mautvignette an der Frontscheibe führen. Die Vignetten sind unter anderem an Grenzübergängen und zahlreichen Tankstellen erhältlich. Darüber hinaus können die Vignetten über den ADAC erworben werden. Das Ordnungsgeld für Nichtbeachtung beträgt bis zu 5.000 Kc, im Wiederholungsfalle weit höher.

Bei Unfällen mit Personenschäden oder Sachschaden über 20.000,- Kc ist in jedem Fall die Polizei einzuschalten.

Verhalten bei Gesetzesverstößen

Gesetzesverstöße von Ausländern (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein, etc.) werden erfahrungsgemäß streng verfolgt. Geldstrafen sind in der Regel sofort zu entrichten und werden ordnungsgemäß quittiert. Eine Besonderheit im tschechischen Recht stellt das sogenannte Blockstrafverfahren dar. Eine Zahlung der Geldstrafe im Blockverfahren bedeutet, dass der Betroffene auf weitere Rechtsmittel verzichtet. Es kann daher auch nur angewandt werden, wenn er mit dieser verfahrensbeschleunigenden Vorgehensweise einverstanden ist. Sofern er die auferlegte Strafe für unberechtigt hält und deshalb nicht an Ort und Stelle zahlen will, ist ein Verwaltungsverfahren bei der zuständigen Verwaltungsbehörde einzuleiten. Hierbei handelt es sich um ein zeitaufwendiges Verfahren, in dem die Niederschrift eines Protokolls unter Hinzuziehen eines Dolmetschers erforderlich ist und eine Kaution in Höhe der möglichen Geldstrafe erhoben werden kann.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Ja

Vorläufiger Personalausweis: Ja

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Lichtbild

Anmerkungen:
Das Reisedokument muss mindestens bis zum Reiseende gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Die Personenkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze sind mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zum Schengen-Raum inzwischen entfallen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Mit dem EU-Beitritt der Tschechischen Republik am 01.05.2004 gibt es außerhalb der internationalen Flughäfen keine Warenkontrollen im Sinne einer Zollkontrolle mehr. Dies schließt nach geltender EU-Regelung Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Flughäfen können Passagiere aus anderen EU-Staaten durch einen „Blue Channel“ ohne Zollkontrolle verlassen, sofern sie ausschließlich Ware aus EU-Staaten mit sich führen.

In einigen Bereichen sind Übergangsfristen vorgesehen. Dazu zählen bestimmte Vorschriften des Zoll- und Verbrauchssteuerrechts. Nähere Informationen dazu (inklusive der Freimengen für Tabakwaren im Reiseverkehr) finden Sie unter www.zoll.de

Die Einfuhr von (Jagd-) Waffen ist nur mit entsprechender Genehmigung möglich. Diese ist bei der zuständigen tschechischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen, wobei in der Regel ein internationaler Jagd- sowie ein Waffenschein vorzuweisen sind.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de  einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Der Besitz von Drogen auch in kleineren Mengen ist in Tschechien strafbar. In einigen (militärischen) Sperrzonen sowie in der Regel in Museen und bestimmten Sehenswürdigkeiten besteht Fotografierverbot bzw. ist das Fotografieren nur mit besonderer Erlaubnis gestattet.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswärtigen Amt empfiehlt, den „normalen“ Impfschutz – wie auch in Deutschland empfohlen – zu überprüfen. Dies sind Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (=Keuchhusten) – Auffrischungsimpfungen sind alle 10 Jahre empfohlen. Aufgrund von vermehrten Hepatits-A-Erkrankungen im letzen Jahr ist ein Impfschutz auch gegen diese Virusinfektion empfohlen.

Bei Langzeitaufenthalten über 4 Wochen oder besonderer Exposition können zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B, Tollwut und auch gegen die von Zecken übertragbare FSME-Virusinfektion sinnvoll sein.

Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de/ sollten auf aktuellem Stand sein.

Luftverschmutzung

Weitere besondere gesundheitliche Risiken bestehen nicht. Allerdings sind vor allem in den Industriegebieten Nordböhmens und Nordmährens wegen hoher Luftverschmutzung Erkrankungen der Atemwege häufig.

Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)

In Teilen des Landes (besonders in Mittel- und Südböhmen, aber auch im Prager Stadtgebiet) kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.

Medizinische Versorgung

Das Niveau der medizinischen Einrichtungen ist in der Regel befriedigend. Das zwischen Deutschland und Tschechien bestehende Sozialversicherungsabkommen bezieht Leistungen der Krankenversicherung bei vorübergehendem Aufenthalt und damit auch für Touristen ein. Dies heißt: Touristen können im Falle einer Erkrankung in Tschechien grundsätzlich medizinische Leistungen wie ärztliche Behandlung oder Krankenhausbehandlung nach tschechischem Versicherungsrecht in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden von der deutschen Krankenversicherung erstattet. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt über Regelungen und Verfahren im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsabkommen und zur Ausstellung einer entsprechenden Anspruchsbescheinigung bei den jeweiligen Krankenkassen zu informieren. Mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU sollen die gesetzlichen Krankenkassen die „Europäische Krankenversicherungskarte“ ausstellen, die in allen EU-Mitgliedsstaaten obligatorisch wird. Diese Rahmenbedingungen gelten nur für gesetzlich Krankenversicherte und schließen keine Rückholversicherung ein. Für Privatversicherte hat sich das Verfahren nicht geändert: Sie bezahlen weiterhin ihre medizinische Leistung in Tschechien selbständig und rechnen dies hinterher mit ihrer Versicherung ab. Dabei empfiehlt es sich jedoch, wo immer möglich, vorher den Kostenrahmen in etwa abzuklären.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Quelle:
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000

Gesondeter Haftungsausschluss:
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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