Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand: 31.01.2019 (Unverändert gültig seit: 14.08.2014)

Letzte Änderung: Medizinische Hinweise

Aktuelle Hinweise

Am 22. Mai 2014 hat das thailändische Militär die Macht ergriffen. Am 23. Mai hat General Prayuth das Amt des amtierenden Regierungschefs übernommen. Weiterhin gilt für das gesamte Land Kriegsrecht. Die nächtliche Ausgangssperre wurde am 13. Juni für das gesamte Land, einschließlich der Hauptstadt Bangkok, aufgehoben. Das öffentliche Leben in der Hauptstadt Bangkok verläuft bislang weitgehend normal. Trotz Versammlungsverbot kommt es vereinzelt zu Demonstrationen. Diese wurden durch das Militär aufgelöst. Eine gewalttätige Eskalation kann nicht ausgeschlossen werden. Es wird nachdrücklich empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen im gesamten Bangkoker Stadtgebiet sowie auch in ganz Thailand zu meiden. Die Lage kann sich rasch ändern. Das Auswärtige Amt rät daher nachdrücklich zu hoher Wachsamkeit. Am internationalen Flughafen Bangkok, Suvarnabhumi Airport, herrscht normaler Betrieb. Nationale und internationale Anschlussflüge sind bisher ohne Einschränkungen möglich. Reisenden wird empfohlen, sich über diese Reisehinweise und über die Medienberichterstattung über aktuelle Entwicklungen informiert zu halten und den Anweisungen von Sicherheitsorganen sowie dem Rat von Reiseveranstaltern Folge zu leisten. Dies gilt auch deshalb, weil strenge Zensurmaßnahmen verhängt worden sind.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Von Reisen in und durch die unter Notstandsrecht stehenden Provinzen im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia (Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla) wird dringend abgeraten. Es besteht die anhaltende Gefahr terroristischer Anschläge, auch auf von Ausländern frequentierte Ziele, so z. B. zuletzt in einem Verbrauchermarkt und auf einem Parkplatz einer Polizeiwache in Hat Yai.  Von Reisen in die Grenzregion zu Kambodscha, insbesondere nach Preah Vihear und zu den anderen in diesem Bereich befindlichen Tempelanlagen, wird dringend abgeraten.

Der gesamte Bereich ist weiterhin militärisches Sperrgebiet.

Das Urteil des Internationalen Gerichtshofes vom 11. November 2013 zu dem den Tempel umgebenden Gebiet ist von beiden Seiten akzeptiert, bislang aber noch nicht umgesetzt worden.

Zur Situation auf kambodschanischer Seite beachten Sie bitte die Reise- und Sicherheitshinweise für Kambodscha unter http://www.auswaertiges-amt.de/

Terrorismus

Wie in vielen anderen Ländern auch, kann in Thailand eine allgemeine Gefahr von terroristischen Anschlägen niemals ausgeschlossen werden. Im Februar 2012 kam es zu Explosionen kleinerer Sprengkörper in einem Wohngebiet außerhalb des von Touristen frequentierten Stadtzentrums Bangkoks. Bereits im Januar 2012 hatten die thailändischen Behörden ihre Sicherheitsmaßnahmen verschärft. In den mehrheitlich muslimischen südlichen Grenzprovinzen zu Malaysia (Narathiwat, Yala und Pattani sowie weite Teile von Songhkla) besteht ebenfalls die Gefahr terroristischer Anschläge. Seit Anfang 2004 verüben dort radikale muslimische Gruppen fast täglich Anschläge gegen staatliche Einrichtungen und Privatpersonen, oft mit schwerwiegenden Folgen. Bei Bombenanschlägen im öffentlichen Raum gibt es immer wieder Tote und Verletzte. Über das Unruhegebiet ist seit 2005 der Notstand verhängt.

Kriminalität

Thailand verzeichnet zunehmende Kriminalität (auch Diebstahl, Vergewaltigung, Raubüberfall, teilweise mit Todesfolge). Das betrifft insbesondere die Tourismushochburgen Phuket, Koh Samui und Pattaya. Auf den monatlich stattfindenden ,,Mondscheinpartys“ (Full Moon Party) auf der nördlich von Koh Samui gelegenen Insel (Koh) Pha Ngan ist es bereits mehrfach zu tödlichen Zwischenfällen gekommen. Wiederholt sind Frauen und Mädchen von unter Drogen oder Alkohol stehenden Teilnehmern vergewaltigt worden. In vielen Touristenhochburgen ist die Zusammenarbeit von Banden mit korrupten Polizeibeamten keine Seltenheit. Dabei wird den Touristen unterstellt, sie hätten gemietete Gegenstände (insbesondere Jet Skis oder Motorroller) beschädigt zurückgegeben oder Bagatelldelikte (Diebstahl von Uhrenimitaten etc.) begangen, um Geld zu erpressen. Besonders auffällig geworden ist die Polizeistation am Patong Beach. Es wird dringend geraten, in diesen Fällen unverzüglich telefonischen Kontakt mit der Botschaft (+66 2 2879000 während der Dienstzeiten und +66 81 8456224 Bereitschaftsdienst) oder dem Honorarkonsul in Phuket, Herrn Dirk Naumann (+66 76 610407), aufzunehmen. Touristen sollten generell nur in Taxis oder Tuk-Tuks steigen, deren Fahrer sie selbst angesprochen haben. Die Gefahr von Betrugsversuchen unter Mitwirkung von Taxi- und Tuk-Tuk-Fahrern ist hoch, z. B. werden Touristen gezielt in diverse Geschäfte geführt und dann unter Druck gesetzt, dort Fälschungen oder minderwertige Produkte zu kaufen. Gerade bei Fahrten mit Tuk-Tuks ist besondere Vorsicht geboten. Der Preis sollte schon vor Fahrtantritt verbindlich ausgehandelt werden. Andernfalls ist damit zu rechnen, anschließend mit stark überteuerten Forderungen konfrontiert zu werden. Außerhalb Bangkoks gibt es kaum Taxameter. In Phuket dürfen Taxis aus dem Ostteil der Insel nicht in den Westteil (an die Strände) fahren. Hingegen können sich Tuk-Tuks frei über die ganze Insel bewegen. In entlegenen Gebieten und in den Grenzgebieten zu Kambodscha und Myanmar kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen. Trekking-Touren sollten generell nur gut vorbereitet und am besten in einer Reisegruppe unter sachkundiger Führung unternommen werden. Sicherheitsvorkehrungen  (z. B. in Hotels und Discos) in Thailand entsprechen teilweise nicht europäischen Standards. Auf Fähren und Ausflugsbooten sind Sicherheits- und Rettungseinrichtungen oftmals mangelhaft; Vorsicht ist angebracht.

Straßenverkehr

Im Straßenverkehr ist Vorsicht angezeigt. In Thailand ist die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle wesentlich höher als in Deutschland, 70% der Opfer sind Zweiradfahrer. Auch in Thailand gilt Helmpflicht. Ist es zu einem Verkehrsunfall gekommen, sind impulsive Reaktionen von Beteiligten (selbst Waffengewalt) nicht auszuschließen. Es wird geraten, in solchen Fällen ruhig zu bleiben und Eskalationen vermeiden. Wohneigentum Größte Umsicht ist geboten beim Erwerb von Wohneigentum, auch von Time-Sharing-Wohnrechten. In vielen Fällen werden die Leistungen nicht in der vertraglich zugesicherten Weise erbracht. Zudem ist es entgegen der vertraglichen Vereinbarung häufig nicht mehr möglich, die Wohnrechte zu veräußern oder zu tauschen. Eine Durchsetzung eigener Rechte scheitert in der Regel daran, dass die Firmen nach kurzer Zeit vom Markt verschwinden. Auch wenn die Polizei in vielen Fällen nicht immer im notwendigen Umfang ermittelt, sollte sie oder die örtliche Touristenpolizei in jedem Fall sofort verständigt werden. Die Touristenpolizei ist ausschließlich für Streitigkeiten zwischen Touristen und Thais zuständig und spricht Englisch.

Allgemeine Reiseinformationen

Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie, in der der König sowohl als Staatsoberhaupt als auch als oberster Hüter der Religion eine zentrale Rolle einnimmt. Buddhismus ist Staatsreligion. Um keine religiösen Gefühle zu verletzen, ist beim Betreten von Tempeln auf angemessene Kleidung zu achten. Das Klima in Thailand ist tropisch; es herrschen meist Temperaturen zwischen 30 und 35 Grad Celsius bei hoher Luftfeuchtigkeit. In der Regenzeit von Mai bis Oktober kann es zu großflächigen Überschwemmungen und Erdrutschen kommen, denen jährlich Menschen zum Opfer fallen. Auch Erdbeben treten relativ häufig auf.

Führerscheine

Deutsche Führerscheine werden in Thailand offiziell nicht anerkannt. Zum Führen von Kraftfahrzeugen sind entweder ein Internationaler Führerschein (in Verbindung mit der deutschen Fahrerlaubnis) oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. In der bisher bekannten Praxis genügt allerdings selbst renommierten Fahrzeugvermietungen der deutsche Führerschein.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein

Anmerkungen: Reisedokumente müssen bei Einreise mindestens sechs Monate gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum Für touristische Aufenthalte in Thailand ist für deutsche Staatsangehörige grundsätzlich kein vor der Einreise einzuholendes Visum erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Reisende dann visumspflichtig sind, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugschein oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können. Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt: bei Einreisen sowohl auf dem Luftweg als auch auf dem Landweg ist ein Aufenthalt von längstens 30 Tagen zulässig. Eine Verlängerung des visumfreien Aufenthalts ist nicht möglich. Sofortige Wiedereinreisen ohne Visum auf dem Landweg (sog. Visa-run) sind seit dem 08. Mai 2014 allenfalls noch für touristische Zwecke möglich, nicht für einen fortwährenden Aufenthalt. Diese Regelung soll ab August 2014 auch für Einreisen auf dem Luftweg gelten. Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte Visa berechtigen im Regelfall unabhängig von der Art der Einreise zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tage. Touristenvisa können einmalig um 30 Tage verlängert werden. Deutsche, die beabsichtigen, sich länger in Thailand aufzuhalten, benötigen ein „Non Immigrant“ Visum. Nähere Informationen zu den einzelnen Visatypen sind dem Internetauftritt der thailändischen Einwanderungsbehörden (in englischer Sprache) zu entnehmen: www.immigration.go.th   

Wichtige Hinweise

Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand keine Kavaliersdelikte. Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten („overstay“), riskieren Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre. Für „overstay“ bis zu längstens 40 Tagen wird zur Zeit eine pauschalierte Geldstrafe in Höhe von THB 500 je zusätzlichem Aufenthaltstag, maximal THB 20.000, erhoben. Kann diese nicht bezahlt werden, folgt ein gerichtliches Verfahren, das im Regelfall zur Verhängung einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe führt. Geldstrafen können auch bei Mittellosigkeit nicht auf deutsche öffentliche Mittel übernommen werden. Bis zur Abschiebung wird in der Regel Abschiebehaft angeordnet. Es wird dringend dazu geraten, Visa nur unmittelbar bei den thailändischen Einwanderungsbehörden (Bureau of Immigration) verlängern zu lassen und keine Dienste von Dienstleistern, z. B. Reisebüros oder Hotels, in Anspruch zu nehmen. Es sind zahlreiche Betrugsfälle bekannt geworden, in denen Reisenden gefälschte Visa verkauft wurden. Reisende haben in diesen Fällen mit zusätzlichen Strafverfahren wegen des Besitzes gefälschter Dokumente zu rechnen. Auch wenn bei der Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führen die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordern auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen

Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen. Verbindliche Auskunft zu thailändischen Einreise- und Ausreisebestimmungen kann nur von einer thailändischen Behörde erteilt werden. Weitere Informationen können u. a. bei den thailändischen Auslandsvertretungen, z. B. der Botschaft des Königsreichs Thailand in Berlin, eingeholt werden. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Ein- und Ausfuhr von Devisen

Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Devisen ist in unbegrenzter Höhe zulässig; Reisende müssen jedoch ein- oder auszuführende Beträge, die (insgesamt) den Gegenwert von USD 20.000 übersteigen, deklarieren. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung Baht ist ebenfalls unbegrenzt gestattet. Bei der Einfuhr ist auch keine Anzeige erforderlich. Bei der Ausfuhr sind Beträge von THB 50.000 bzw. THB 500.000 (nur für die Ausfuhr nach Myanmar, Kambodscha, Laos, Malaysia und Vietnam) oder mehr zu deklarieren. Vorsicht ist geboten vor in Umlauf befindlichem Falschgeld. Es wird empfohlen, Geld nur in autorisierten Wechselstuben zu tauschen. Antiquitäten Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten (z.B. Buddhafiguren oder -bilder) ist nur mit Genehmigung des Fine Arts Department erlaubt. Die deutsche Botschaft Bangkok hält diesbezüglich ein Merkblatt mit weiteren Informationen bereit. Souvenirs Die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten (z.B. Elefant, Krokodil, Schlangen) und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Es wird dringend empfohlen, sich darüber vor dem Kauf zu informieren. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird dringend gewarnt. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen für einzelne Delikte sehen die thailändischen Strafgesetze  die Todesstrafe vor. Die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.

Ausweispflicht

Reisende sind verpflichtet, stets ihre Ausweise mit sich zu führen. Es werden häufig Ausweiskontrollen, insbesondere in den Vergnügungsvierteln der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai, durchgeführt. Eine Fotokopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt wird. Majestätsbeleidigung Das thailändische Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen können als Majestätsbeleidigung mit Haftstrafen bis zu 15 Jahren bestraft werden.

Diebstahl

Der Diebstahl von Gegenständen mit geringem Wert kann mit sehr hohen Haftstrafen geahndet werden. Strafmilderung wird auch dann nicht gewährt, wenn der Diebstahl „zwanghaft“ (Kleptomanie) erfolgt.

Sexueller Missbrauch von Kindern

Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen in Thailand wird hart bestraft und auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Thailand begangen wurde. Im Zweifel sollte man sich über das Alter des Partners/der Partnerin vergewissern. Ausweise sind allerdings häufig gefälscht.

Zugangsbeschränkungen zu Bars und Diskotheken

Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22.00 Uhr. Jugendlichen, die nach dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der Öffentlichkeit angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme. Der Begriff „Öffentlichkeit“ wird von den Behörden weit ausgelegt und umfasst neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum ist Jugendlichen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit verboten und wird bestraft. Generell ist das Trinken von Alkohol im Inneren eines fahrenden oder parkenden Fahrzeugs verboten; dies gilt für alle Insassen.

Kleidungsvorschriften

Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten und können bestraft werden.

Fotografierverbot

Abgesehen von militärischen Objekten besteht grundsätzlich kein Fotografier-Verbot. Beim Fotografieren von Menschen ist allerdings – wie überall – ein gewisses Taktgefühl angezeigt. Zu beachten ist in Verbindung damit jedoch, dass intime Aufnahmen von Opfern von Gewaltverbrechen oftmals in der thailändischen Presse publiziert werden.

Strafverfahren

Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der Verteidigung sind beschränkt und entsprechen oft nicht  deutschen rechtsstaatlichen Erwartungen. Mit langer Untersuchungshaft, unzureichender, teurer anwaltlicher Vertretung und harten Haftbedingungen muss gerechnet werden. Jede Verurteilung wegen einer Straftat in Thailand (auch wegen Bagatelldelikten) führt nach Verbüßung der Strafe zur Abschiebung und einem unbefristeten Wiedereinreiseverbot.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe www.who.int. Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de . Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfung wird Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus sowie Japanische Encephalitis empfohlen.

Dengue-Fieber

Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s. u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber tritt in Thailand häufig auf, vorwiegend während der Regenzeit von Mai bis Oktober, Stadtgebiete sind oftmals stark betroffen, mit einem Übertragungsrisiko ist aber landesweit zu rechnen.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Beim Auftreten von Fieber nach einem Thailandbesuch ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Malaria tritt in Thailand regionsabhängig ganzjährig auf, ca. 40-50% der Fälle im Land werden durch die gefährlichere Form Plasmodium falciparum hervorgerufen, ca. 50% durch Plasmodium vivax (selten auch Infektionen mit Plasmodium knowlesii). Ein Malariarisiko besteht im nordwestlichen Grenzgebiet zu Myanmar, v. a. in den Provinzen Tak und Mae Hong Son, im westlichen Grenzgebiet in der Provinz Ranong sowie im Süden in der Provinz Yala. Des Weiteren im westlichen Grenzgebiet zu Myanmar (Provinzen Chumphon, Prachuab, Khiri Khan, Kanchanaburi, Petchaburi) sowie im Süden (Narathiwat, Songkhla), im südöstlichen Grenzgebiet zu Kambodscha (Trat, Chantaburi) und auf einigen Inseln (z.B. Ko Chang bei Ranong); außerdem in den ländlichen bewaldeten Regionen von Phuket und Phang Nga. Das Malariarisiko ist geringer aber vorhanden (mehr in der Regenzeit, weniger in der Trockenzeit) in den Waldgebieten des mittleren Westens sowie der nördlichen und östlichen Landesteile; auf einigen Inseln, z.B. Ko Chang und Ko Mak vor Trat im Südosten, Similan-Inseln vor Surat Thani im Südwesten. Ein sehr geringes Malariarisiko besteht in den zentralen Landesteilen und Küstengebieten, auf den meisten vorgelagerten Inseln sowie in den höheren Gebirgslagen. Großstädte und Touristikzentren wie Bangkok, Pattaya, Hua Hin, Cha Am, Chiang Mai, Ko Samui, Phuket (Stadtgebiet), Krabi (Stadtgebiet), Songkhla (Stadtgebiet), Hat Yai gelten als malariafrei. Neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Schutz vor Mückenstichen) kann je nach Reiseprofil für die Risikogebiete ggf. eine Chemoprophylaxe erwogen werden. Die DTG empfiehlt diese nicht mehr regelmäßig, eher die Notfall-Selbsttherapie durch die Mitnahme eines entsprechenden Medikaments. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende eher helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV / AIDS

HIV/AIDS ist im Lande insbesondere in den Risikogruppen ein großes Problem. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durchfallerkrankungen treten in Thailand sehr häufig auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.

Einige Grundregeln:

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.

Neue Influenza A/H1N1 2009 („Schweinegrippe“)

Auch in Thailand gibt es seit April 2009 nachgewiesene Infektionen mit der neuen Influenza A/H1N1. Seit Dezember 2009 sind die Fallzahlen deutlich zurückgegangen und mischen sich mit dem Vorkommen der saisonalen Influenza.

Saisonale Influenza

Die üblichen saisonalen Influenzaviren zirkulieren ganzjährig in Thailand mit leichtem Anstieg der Fallzahlen während und kurz nach den Regenzeiten. Insgesamt ist das Vorkommen aber seltener als in europäischen Gebieten mit größerer Temperaturdifferenz, epidemische Verläufe sind nicht bekannt.

Aviäre Influenza („Vogelgrippe“)

Seit Jahren ist in Thailand auch die hochpathogene Form der aviären Influenza („Vogelgrippe“) aufgetreten, in den letzten Jahren ist es allerdings nicht mehr zu menschlichen Erkrankungsfällen gekommen. Fast immer erfolgt die Übertragung  auf den Menschen durch den engen und direkten Kontakt zu infiziertem Geflügel.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Fieber ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und vorrangig z.T. langanhaltenden Gelenkschmerzen. Seit 2008 werden zunehmende Krankheitszahlen in den südlichen Provinzen Thailands, auch in den Touristenzentren, verzeichnet. Auch hier gibt es keine Schutzimpfung, nur das Vermeiden von Mückenstichen kann helfen. Weiterhin erwähnenswert sind an Infektionen Tollwut (vorwiegend in ländlichen Gebieten), Japanische Encephalitis (saisonal und mit abnehmenden Zahlen) sowie in ländlichen Gebieten die Melioidose und Leptospirose.

Des Weiteren kommen in Thailand diverse giftige Schlangenarten vor (auch in den Stadtgebieten, v.a. während der Regenzeit), hier ist besondere Vorsicht geboten!

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist insbesondere in Bangkok und auch in den großen Städten von hoher Qualität, auf dem Land entspricht sie evtl. jedoch nicht europäischem Standard. Vielfach fehlen dort auch europäisch ausgebildete, Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Daher sollte vor der Reise ein Beratungsgespräch mit einem erfahrenen Tropenmediziner geführt werden. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Ende des Beitrags 2014-226-1347-3

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