Nauru: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 31.01.2019 (Unverändert gültig seit: 02.07.2014)

Letzte Änderung: Datumsaktualisierung – keine inhaltlichen Änderungen

Landesspezifischer Sicherheitshinweis

Für Nauru besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

In Nauru gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Canberra/Australien.

Alle Deutschen, die nach Nauru reisen bzw. für begrenzte oder unbestimmte Zeit in Nauru leben, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft Canberra rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren. Deutsche, die sich in der Vergangenheit direkt bei der Botschaft registriert haben, werden gebeten, ihre Daten nochmals online einzugeben.

Zur Registrierung: http://service.diplo.de/registrierungav

Adresse:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
119 Empire Circuit
Yarralumla ACT 2600
Australien
Tel.: +61 2 62 70 19 11
Fax: +61 2 62 70 19 51
E-Mail: info@canberra.diplo.de
www.canberra.diplo.de

Nauru unterhält keine Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland. Auskünfte erteilt das nauruische Generalkonsulat in Brisbane/Australien.

Adresse:

Consulate General of the Republic of Nauru
Level 3, 99 Creek Street
Brisbane QLD 4000
Tel.: +61 7 3220 3044
E-Mail: nauru_aust@optusnet.com.au

In Einzelfällen kann auch der nauruische Honorarkonsul in London/Großbritannien um Auskunft gebeten werden.

Adresse:

Nauru Government Office
Martin Weston, Representative
Romshed Farm
Underriver, Near Sevenoaks, Kent
TN15OSD
United Kingdom
Tel.: +44 1732 746-061
Fax: +44 1732 454 136
E-Mail: nauru@weald.co.uk

Infrastruktur

Eine touristische Infrastruktur ist nur in Ansätzen vorhanden. Es herrscht Linksverkehr, öffentliche Verkehrsmittel gibt es nicht. Die einzige asphaltierte Straße ist die rund um die Insel führende Ringstraße. Autofahrer sollten wegen Tieren und Fußgängern auf der Fahrbahn erhöhte Vorsicht walten lassen.

Währung in Nauru ist der australische Dollar (AUD). 100 AUD entsprechen derzeit etwa 67,00 EUR. Generell wird in bar bezahlt; Kreditkarten werden kaum akzeptiert. Es gibt keine Banken oder Geldautomaten in Nauru.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Nicht bekannt

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Nicht bekannt

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nicht bekannt

Anmerkungen: Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Bei Vorlage eines gültigen Rückflugtickets und einer Buchungsbestätigung eines Hotels bzw. Verpflichtungserklärung (sponsorship) einer in Nauru wohnhaften Person kann bei Einreise ein Touristenvisum für 30 Tage ausgestellt werden. Da sich die Visabestimmungen bisweilen ändern, wird empfohlen, sich vor Reiseantritt mit dem nauruischen Generalkonsulat in Brisbane/Australien in Verbindung zu setzen (Kontaktinformationen siehe oben).

Für Geschäftsreisende ist ein Visum erforderlich, für das eine Verpflichtungserklärung (sponsorship) eines dort ansässigen Unternehmens oder einer in Nauru wohnhaften Person vorzulegen ist. Bezüglich Geschäftsvisa wird frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem nauruischen Generalkonsulat in Brisbane/Australien empfohlen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Derzeit sind keine besonderen Zollvorschriften bekannt. Die Einfuhr von Drogen und Rauschmitteln jeder Art wird mit harten Strafen geahndet.

Besucher sollten sich direkt mit den nauruischen Zollbehörden oder einer der oben genannten Auslandsvertretungen der Republik Nauru in Verbindung setzen, soweit sie andere Güter als kleine Geschenke ein- oder ausführen möchten. Dies gilt insbesondere für Lebensmittel, Tiere und pornographisches Material. Generelle Ausfuhrverbote können sich aus dem „International Endangered Species Act“ (Gesetz über international gefährdete Arten) und dem „National Historic Preservation Act“ (Gesetz über nationale historische Kulturgüter) ergeben.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Die Einfuhr von Drogen und Rauschmitteln jedweder Art wird mit harten Strafen geahndet.

Homosexuelle Aktivitäten sind illegal und können strafrechtlich verfolgt werden.

Medizinische Hinweise

Die medizinischen Einrichtungen auf Nauru sind ausreichend für alltägliche gesundheitliche Probleme. Sofern ein Krankenhausaufenthalt oder eine Verlegung nach Australien erforderlich werden, können Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro entstehen. Ärzte und Krankenhäuser verlangen oftmals sofortige Bezahlung der medizinischen Leistungen in bar.

Reisende sollten daher eine angemessene Auslandsreisekrankenversicherung mit Rückholversicherung abschließen. Im Hinblick auf erforderliche Impfungen und andere medizinische Vorbeugemaßnahmen sollte rechtzeitig vor Reiseantritt ein Arzt konsultiert werden.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000

Ende des Beitrags 1-2014-183-0854-3

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