Tricks & Verschleierungen der Versicherungen – ein Ratgeber

Jedes Produkt vom Kühlschrank bis zum Pkw hat seinen Preis, der den Kunden interessiert. Das gilt auch für Finanzprodukte wie eine Rentenversicherung. Versicherer und Vermittler vermeiden gerne, den wahren Preis zu nennen. Die seit 2014 vorgeschriebene Kostenangabe „Effektivkostenquote“, die dem Kunden eigentlich ermöglichen sollten, die Kosten vergleichen zu können, öffnet Anbietern leider weiterhin Tür und Tor um tatsächliche Kosten zu verschleiern.

Seit 2014 müssen Versicherer mit der Kennziffer „Effektivkostenquote“ darauf hinweisen, wie sich die Kosten für Vertrieb, Abschluss und Verwaltung einer Rentenversicherung oder Fondspolice auf deren Wertentwicklung auswirken. Die neue Kostengröße „Effektivkosten“ mit zwei Nachkommastellen erweckt den Eindruck einer nach einheitlichen Methoden errechneten präzisen Kennzahl.

Zahlreiche Kritiker, darunter die Verbraucherzentralen, warnten bereite schon bei Einführung der Kennzahl, dass sie unzureichend definiert und zur Täuschung missbraucht werden könne. Das Ziel des Gesetzgebers, eine Vergleichbarkeit von Angeboten anhand der neuen Maßzahl zu erreichen, wurde klar verfehlt. Der Gesetzgeber lieferte keine klare Definition oder Beschreibung, welche Parameter in welcher Form einzubeziehen sind.

Angebote der Versicherer berücksichtigen z.B. teils nur Kosten der Versicherung und nicht die der Geldanlage, also des Fonds. Andere berücksichtigen nicht die Ratenzahlungszuschläge oder Kosten im Risikobeitrag. Andere ließen bei Riester-Verträgen die Kosten der Zulagen einfach unter den Tisch fallen oder haben eine ganz eigene Berechnungsmethode entwickelt. Untersuchungen dazu zeigen, dass trotz gleicher Effektivkostenangabe, die tatsächlichen Kosten stark voneinander abweichen können.

Selbst wenn bei zwei Konkurrenzangeboten die Effektivkostenangabe gleich ist, fallen bei einem Anbieter nur etwas über 6 € auf 100 € Monatsbeitrag an. Beim Konkurrenzangebot dagegen über 15,- €. Der Lobby der Versicherer ist weiter sehr daran gelegen, die tatsächlichen Kosten klein aussehen zu lassen. Leider mit Erfolg! Verbraucher sollten sich nicht von der Effektivkostenquote blenden lassen! Auskunft gibt zum Beispiel die tatsächliche Kostenangabe, wenn sie im Produktinformationsblatt (PIB) steht, das jeder Vermittler oder Makler dem Kunden übergeben muss. Oft haben Verbraucher zwar viele Informationen, aber genau dieses PIB nicht bekommen. Darin werden die Kosten in der Regel in Euro und Cent genannt. Bei Fondspolicen sind zusätzlich die Fondsinformationen heranzuziehen oder besser erst gar keine Fondspolice abzuschließen, wie der Fall von Frau A. zeigt. ihr Versicherer teilte ihr kürzlich mit, dass von der bisher eingezahlten Summe von 15,000,- € allein 9.460,47 € an Versicherungskosten anfielen. Also nur 5.539,53 € in den Fonds angelegt wurden. Hinzu kamen auch noch teure Fondskosten. Erst auf beharrliches Nachhaken hin offenbarte der Anbieter die extremen Kosten schriftlich.

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Luise Franker aus Merseburg in Sachsen-Anhalt.
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