Samsung App-Store: Richter verbieten böse Klauseln

Gerichts­erfolg für den Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) im Kampf um faire Bedingungen in App-Stores: Das Land­gericht Frank­furt am Main hat zwölf Klauseln im Samsung App-Store wegen Verbraucherben­achteiligung verboten. Die Richter gaben der Verbraucher­schutz­klage in vollem Umfang statt. test.de erklärt, worauf sich jetzt auch Google, Itunes und Co. einstellen müssen.

Kein Recht auf gar nichts

Die wichtigsten Punkte im Urteil:

  • Einstellung von Apps. Samsung darf sich nicht das Recht vorbehalten, Apps einfach ohne weiteres einzustellen.
  • Updates von Apps. Samsung darf sich nicht das Recht vorbehalten, Updates für Apps auf den Geräten der Nutzer zu installieren, ohne dass diese darauf Einfluss haben.
  • Haftung für Schäden. Schließ­lich darf Samsung nicht die eigene Haftung für verschuldete Schäden auf zum Teil nur wenige Euro begrenzen.

Einwände von Samsung abge­schmettert

Den Einwand, dass Samsung Nutzer vor Updates sehr wohl informiere und es kaum vorstell­bar sei, dass eine fehler­hafte App zu hohen Schäden führt, ließ das Gericht nicht gelten. Entscheidend sei, dass die Regelung es Samsung ermögliche, seine Leistungen jeder­zeit zu stoppen und zu ändern. Sogar die Bedingungen selbst will das Unternehmen jeder­zeit verändern dürfen. Das benach­teilige Verbraucher unan­gemessen und sei daher rechts­widrig, stellte das Gericht fest. Und wenn die Haftungs­beschränkungen praktisch ohne Bedeutung seien, könne Samsung sie von sich aus auch streichen. Unwirk­sam ist nach Ansicht der Richter auch die Klausel, dass Samsung die Apps mit Werbung versehen darf.

Kostenlos heißt nicht rechts­frei

Die Entscheidung des Gerichts betrifft die Rege­lungen zu kosten­pflichtigen Apps. Da Samsung derzeit aber für die kostenlosen Apps keine Sonder­regeln aufgestellt hat, profitieren auch die Nutzer kostenloser Apps von den Entscheidung der Frank­furter Richter.

Weitere Entscheidungen werden folgen

Auf Google, Itunes und Co. kommen jetzt harte Zeiten zu. Der vzbv hatte die App-Store-Klauseln auch dieser Anbieter in einer groß angelegten Aktion geprüft. Als die Anbieter sich weigerten, verbraucherfeindliche Rege­lungen zu streichen, zogen die Verbraucherschützer vor Gericht. Das Urteil gegen Samsung ist die erste Gerichts­entscheidung im Zuge der Aktion, weitere werden folgen.

Kleine Apps – große Probleme

„Auch bei kleinen Apps muss Verbraucher­schutz groß geschrieben werden. Die interna­tional aktiven Konzerne müssen deutsche Verbraucher­schutz­vorschriften ernst nehmen“, fordert vzbv-Vorstand Gerd Billen. In den Geschäfts­bedingungen der großen App-Anbieter hatte der vzbv zahlreiche Vertrags­bestimmungen, insbesondere Daten­klauseln, bean­standet, weil sie Verbraucher nach seiner Auffassung erheblich benach­teiligten. Die Gerichts­verfahren gegen Google und iTunes sind noch offen. Microsoft und Nokia lenkten von sich aus ein und wollen auf vom vzbv bean­standete Klauseln verzichten.

Land­gericht Frank­furt a. M. … Urteil

Aktenzeichen: 2-24 O 246/12

 

Ende des Beitrags 1-2013-167-1927-3
Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Samuel Richter aus Grünheide in Brandenburg.
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