Samoa: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand: 31.01.2019 (Unverändert gültig seit: 07.07.2014)

Letzte Änderung:

Allgemeine Reiseinformationen – Naturkatastrophen

Landesspezifischer Sicherheitshinweis

Für Samoa besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

In Samoa gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Wellington / Neuseeland.

Alle Deutsche, die nach Samoa reisen bzw. dort vorübergehend oder dauerhaft leben, können auf freiwilliger Basis in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren über die Webseite der Botschaft unter www.wellington.diplo.de

Deutsche, die sich auf der bisher manuell geführten Krisenvorsorgeliste registrieren haben lassen, werden gebeten, ihre Daten nochmals über das Internet einzugeben.

Hausanschrift:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Wellington
90-92 Hobson Street
Wellington 6011, Neuseeland

Postanschrift:
P.O. Box 1687
Wellington 6140, Neuseeland

Tel.: +64 4 47 36 063
Fax.: +64 4 47 36 069
Internet: www.wellington.diplo.de
Email: info@well.diplo.de

In Notfällen kann auch der deutsche Honorarkonsul in Apia / Samoa um Unterstützung gebeten werden.

Adresse:
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
Herr Arne Schreiber
Lagoon Computers Ltd.
P.O. Box 1620
Papauta
Apia
Western Samoa


Tel.: +685 25607
Fax: +685 25608
E-Mail: germanconsul.samoa@gmail.com

Samoa hat einen Honorarkonsul in der Bundesrepublik Deutschland:

Adresse:
Herr Dr. Ascan Silvester Pinckernelle
Oderfelder Str. 23
20149 Hamburg

Tel.: +49 40 47 40 75
Fax: +49 40 48 06 2422
E-Mail: notarpost@freenet.de

Anfragen können außerdem an die samoanische Botschaft in Brüssel /Belgien gerichtet werden.

Adresse:
Botschaft des Unabhängigen Staates Samoa
123, av. F. Roosevelt – bte. 14
1050 Brüssel
Belgien

Tel.: +32 2 66 08 454
Fax.: +32 2 67 50 336
Email: samoa.emb.bx!@skynet.be

Geld/Kreditkarten

Währung in Samoa ist der Samoa Tala.

Bankautomaten sind in städtischen Gebieten vorhanden. Eine Übersicht über die Standorte der Geldautomaten findet sich unter www.anz.com/samoa. Reiseschecks können in der ANZ Bank, Westpac Bank und der Bank von Samoa eingelöst werden.

Weitere Informationen sind auf der Website der Samoa Tourist Authority abrufbar unter www.visitsamoa.ws

Naturkatastrophen

Von Anfang November bis Ende April ist im Südpazifik, u. a. auf Samoa, mit starken Winden zu rechnen, die teilweise Zyklonstärke erreichen können.  Reisenden wird geraten, sich vor Reiseantritt über die aktuelle Situation vor Ort zu informieren.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja

Anmerkungen:

Reisedokumente müssen noch mindestens 6 Monate über den beabsichtigten Aufenthalt in Samoa hinaus gültig sein.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Ein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen ist nicht erforderlich. Reisende erhalten bei Vorlage eines bestätigten Rück- oder Weiterflugtickets bei Ankunft eine Einreisegenehmigung mit einer Gültigkeit von 60 Tagen. Personen, die beabsichtigen, länger als 60 Tage in Samoa zu bleiben, benötigen ein Visum, das vor Einreise bei der samoanischen Botschaft in Brüssel zu beantragen ist.

Bei alleinreisenden Minderjährigen unter 12 Jahren ist vor Abreise mit der Botschaft des Unabhängigen Staates Samoa unter Darlegung der Details zu klären, ob die Einreise gestattet wird.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Devisen ist nicht beschränkt. Die Ausfuhr von Landeswährung ist verboten. Bis zu 200 Zigaretten, 50 Zigarren beziehungsweise 250 Gramm Tabak und 1 Liter Spirituosen dürfen zollfrei eingeführt werden. Schusswaffen, rezeptpflichtige Medikamente und pornografische Publikationen dürfen nicht eingeführt werden. Die Einfuhr von Tieren und Pflanzen bedarf der vorherigen Genehmigung der zuständigen Behörde in Apia.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Besitz sowie Ein- und Ausfuhr von Drogen werden mit empfindlichen Strafen geahndet.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de. 

Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza sowie Pneumokokken.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Typhus empfohlen.

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe www.who.int

Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften. 

Dengue-Fieber

kommt auf Samoa immer wieder vor. Diese Viruserkrankung wird von der tagaktiven Aedesmücke übertragen und kann in Einzelfällen zu ernsthaften Gesundheitsschäden mit Todesfolge führen. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Es gibt keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden. Mückenschutz (tagsüber!) ist die einzige Vorsorgemaßnahme.

Durchfallerkrankungen

Reiseassoziierte Durchfallerkrankungen treten auf Samoa häufig auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Typhus vermeiden.

Einige Grundregeln:

Es wird empfohlen

•  ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs zu trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser,

•  im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser zu benutzen,

•  unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser zu benutzen,

•   Nahrungsmittel zu kochen, zu schälen oder zu desinfizieren,

•   Fliegen von der Verpflegung fernzuhalten,

•   sich oft mit Seife die Hände zu waschen; immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen,

•   Händedesinfektion, wo angebracht, durchzuführen und Einmalhandtücher zu verwenden.

 

Tollwut/Hundebissverletzungen

Tollwutinfektionen wurden in den letzten Jahren nicht mehr aus Samoa gemeldet. Streunende und teils agressive Hunde gehören jedoch zum alltäglichen Straßenbild und sollten nach Möglichkeit gemieden werden.

 

Medizinische Versorgung

Eine ärztliche Grundversorgung ist neben dem staatlichen Krankenhaus in Apia auch durch Privatkliniken, Gesundheitszentren und Zahnärzte gewährleistet.

Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer guten Reiserückholversicherung ist dringend notwendig.

Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor einer Reise nach Samoa wird empfohlen (www.dtg.org oder www.frm-web.de).

Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise bewusst sein.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor den hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen erfahrenen Tropen- oder Reisemediziner sinnvoll.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000

Ende des Beitrags 2014-188-1343-3

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