Rumänien: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 21.08.2014 (Unverändert gültig seit: 21.08.2014)

Letzte Änderung: Allgemeine Reiseinformationen

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Für Rumänien besteht derzeit kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

Straßenverhältnisse / Straßenverkehr

Das Verkehrsaufkommen (überwiegend LKW im Transitverkehr) auf den Fernstraßen ist hoch.
Ende 2012 gab es laut Auskunft der Nationalen Behörde für Straßenverwaltung in Rumänien insgesamt 506 Autobahnkilometer, weitere 300 Kilometer befinden sich im Bau. Folgende Streckenabschnitte sind in Betrieb:

– A1 Bucuresti–Pitesti; Selimbar–Sura Mica (Ringstraße Sibiu); Simeria–Deva (Soimus); Timisoara–Arad (insg. 196,4 km in Betrieb)
– A2 Bucuresti–Constanta (in Betrieb)
– A3 Bucuresti (Cretuleasca)–Ploiesti (Barcanesti); Campia Turzii–Cluj-Napoca (Gilau) (insg. 107,3 km in Betrieb)
– A4 Ovidiu–Agigea (Ringstraße Constanta) (insg. 19,7 km in Betrieb)

Einige der in Betrieb genommenen Strecken haben allerdings keine Ausfahrten, Raststätten oder Tankstellen.

Auf den übrigen Strecken muss mit sehr unterschiedlicher Fahrbahnqualität und häufigen Bauarbeiten gerechnet werden. Vorsicht vor Schlaglöchern, Asphaltverwerfungen und Unterspülungen am Fahrbahnrand! Gefahrenstellen sind oftmals schlecht ausgeschildert, eine umsichtige Fahrweise ist deshalb auch bei geringem Verkehrsaufkommen wichtig. Auf die gelegentlich rücksichtslose Fahrweise vor allem von Motorradfahrern, Bussen und LKWs wird hingewiesen. Im Vergleich der EU-Länder nimmt Rumänien bei der Anzahl der tödlichen Verkehrsunfälle einen der vorderen Plätze ein. Besondere Vorsicht wird empfohlen. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten vermieden werden, da mangelhaft gesicherte Baustellen, Fußgänger, Radfahrer und langsame Fuhrwerke, die zudem schlecht oder gar nicht beleuchtet sein können, eine zusätzliche Gefährdung darstellen. Im Winter ist insbesondere auf Nebenstraßen mit zum Teil erheblichen Behinderungen durch Schnee und Schneeverwehungen zu rechnen. Autofahrer sollten auf ausreichenden Versicherungsschutz achten.

In Rumänien gilt im Straßenverkehr die 0,0 Promillegrenze. Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt innerhalb von Ortschaften bei 50 km/h; auf Autobahnen sind 130 km/h, auf Schnell- und Europastraßen 100 km/h sowie auf allen anderen außerstädtischen Straßen 90 km/h erlaubt (alle Angaben gelten für PKW). Auf Autobahnen, Schnellstraßen („Drumurile expres“) und Europastraßen ist auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.

Seit Einführung einer neuen Straßenverkehrsordnung sind im Fahrzeug ein Feuerlöscher und zwei Warndreiecke mitzuführen. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t ist zudem das Mitführen einer reflektierenden Warnweste Pflicht. Sie muss bei Pannen u.ä. getragen werden.

Fahrzeuge (ausgenommen Motorräder), die das rumänische Nationalstraßennetz benutzen, müssen eine Straßenbenutzungsgebühr entrichten. Dazu ist der Kauf einer Vignette – der so genannten Rovinieta – notwendig. Sie kann u. a. an den Grenzübergängen (auch gegen Euro), diversen Tankstellen und online auch in deutscher Sprache unter www.roviniete.ro erworben werden. Am 1. Oktober 2010 wurde die sogenannte elektronische Straßennutzungsgebühr eingeführt. Der Käufer erhält nun keinen Aufkleber mehr, sondern eine einfache Quittung über die Zahlung. Die Fahrzeugdaten werden in einer Datenbank gespeichert, die von der Polizei bei Kontrollen abgefragt werden kann.

Bei nicht vorhandener Rovinieta werden hohe Geldbußen verhängt.

Bei Begleichen von Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist darauf zu achten, dass die Verkehrspolizei eine Quittung ausstellt. Wird die Strafe vor Ort oder innerhalb von 2 Arbeitstagen bei den zuständigen Stellen beglichen, wird lediglich die Hälfte der Mindeststrafe fällig.

Auch kleinere Verkehrsverstöße können schnell zu einem Führerscheinentzug und zur Verhängung eines nur für Rumänien geltenden Fahrverbotes führen. Auf der Website der Deutschen Botschaft Bukarest www.bukarest.diplo.de kann ein Merkblatt zum Thema „Führerscheinentzug“ abgerufen werden.

Das rumänische Innenministerium hat eine kostenlose Hotline für die Anzeige von Korruptionsfällen eingerichtet: 0800 806 806. Auf der Homepage der Antikorruptionsabteilung kann über ein Kontaktformular in englischer Sprache Anzeige erstattet werden: http://www.mai-dga.ro/

Es sollten möglichst genaue Angaben zu dem Vorfall (z.B. Kennnummer und Name des Beamten) gemacht werden.
Wichtig ist, dass auch die Reisenden selbst zur Korruptionsbekämpfung beitragen, in dem sie sich entsprechenden Versuchen und Angeboten verweigern und kein Extra-Geld zahlen, selbst wenn sie damit eine schnellere Erledigung ihrer Anliegen zu erreichen hoffen!

Bei einem Unfall mit Personenschaden muss die Polizei (Notrufnummer 112) zum Unfallort gerufen werden. Ist lediglich Blechschaden entstanden, ist es nicht erforderlich, die Polizei einzuschalten. Die Unfallstelle ist zu räumen. Ist zwischen den Unfallparteien klar, wer der Unfallverursacher ist, muss innerhalb von 24 Stunden bei der Versicherung des Unfallverursachers durch beide Parteien die Aufnahme des Unfallprotokolls erfolgen. Erfolgt keine Einigung, ist das Unfallprotokoll innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen Polizeidienststelle aufzunehmen. Dazu müssen beide Parteien anwesend sein. Die von der Kfz-Versicherung bzw. Polizei ausgestellte Bescheinigung wird zur Kfz-Reparatur benötigt. Die sogenannten deutschen Kfz-Kurzzeitkennzeichen (schwarze Schrift und gelbes Schild am Rand), die für eine maximale Gültigkeitszeit von fünf Tagen ausgestellt werden, sind in Rumänien nicht zugelassen. Ein Zuwiderhandeln hat strafrechtliche Folgen.

Kriminalität

Vor Taschendieben und Trickbetrügern wird gewarnt.

Manipulation von Bankautomaten kommt vor, daher ist bei der Benutzung erhöhte Aufmerksamkeit geboten.

Es empfiehlt es sich, in geparkten Fahrzeugen Gegenstände nicht sichtbar liegen zu lassen.

Taxis

Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber auf Fahrer-/Beifahrertür geachtet werden. Die meisten haben einen Tarif von ungefähr 1,40 Lei/km. Einzelne seriöse Gesellschaften verlangen auch weitaus höhere Preise von 3,50 Lei/km.

Taxifahrer sind gesetzlich verpflichtet, den Taximeter einzuschalten. Es empfiehlt sich, Geldscheine in kleineren Einheiten mitzuführen, da Taxifahrer häufig nicht wechseln können.

Am Flughafen Otopeni können Taxis über einen automatisierten Terminal gerufen werden. Der Fahrgast erhält eine Bestellquittung mit Angabe der zugeteilten Wagennummer. Angebote illegaler Taxischlepper, die Touristen und ausländische Geschäftsleute direkt ansprechen, sollten dagegen nicht angenommen werden.

Unterkünfte

Von „wildem“ Camping oder Zelten wird abgeraten, es sollten nur die ausgewiesenen Plätze benutzt werden. Von der Aufbewahrung von Nahrungsmitteln im Zelt wird abgeraten, da es in der Vergangenheit öfter zu Angriffen wilder Tiere – insbesondere von Bären auf Nahrungssuche – gekommen ist.

Erdbeben

Rumänien liegt in einem Gebiet mit erhöhter Erdbebengefährdung. Zwar sind Erdbeben selten und verursachen gewöhnlich keine Schäden. Jedoch ist jederzeit unvorhergesehen auch ein größeres Erdbeben möglich.

Straßenhunde

Eine Gefahr für Fußgänger und Radfahrer kann von teilweise aggressiven Straßenhunden sowohl in Städten als auch im ländlichen Raum ausgehen. Es wird empfohlen, insbesondere von Hunderudeln Abstand zu halten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Ja

Vorläufiger Personalausweis: Ja

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja; ab dem 10. Lebensjahr ist ein Lichtbild erforderlich.

Anmerkungen:
Die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments muss den Ausreisetag einschließen.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z. T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.

Hinweise für die Ausreise von Minderjährigen aus Rumänien

Minderjährige, die neben der deutschen auch die rumänische Staatsangehörigkeit haben, werden von den rumänischen Behörden als rumänische Staatsangehörige angesehen und müssen daher die für rumänische Minderjährige gültigen Reisebestimmungen erfüllen. Reist ein Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person aus Rumänien aus, so ist eine Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Die Vollmacht des anderen Elternteils wird benötigt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reist. Wegen weiterer Einzelheiten kontaktieren Sie bitte rechtzeitig vor Ihrer Reise die rumänischen Behörden (z.B. die rumänische Botschaft in Berlin oder die rumänische Grenzbehörde).

Reisen mit Heimtieren

Für Reisen mit Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren“) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de

Weitere Informationen können bei den rumänischen Auslandsvertretungen in Deutschland erfragt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Devisen ist zwar in unbegrenzter Höhe möglich, jedoch besteht bei Ein- und Ausreise ab 10.000 EUR Meldepflicht. Diese Summe kann sich kurzfristig ändern. Devisen sollten in offiziellen Wechselstuben (nicht auf der Straße) getauscht werden.

Jagd- und Schusswaffen (zur Nutzung als Sportwaffen) sowie die dazugehörige Munition müssen beim Grenzübertritt deklariert werden. Dies gilt auch für Gaspistolen, die in Deutschland von Volljährigen genehmigungsfrei erworben und mitgeführt werden können. Die Einfuhr aller anderen Waffen und von Munition ist verboten. Die Nichtbeachtung wird strafrechtlich verfolgt.

Für weitere Einzelheiten beachten Sie bitte auch die Hinweise auf der Homepage des rumänischen Zolls unter www.customs.ro

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden. Das Fotografierverbot ist in der Regel durch ein Verbotsschild kenntlich gemacht.

Wird gegen einen Ausländer ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, so können die Strafverfolgungsbehörden ein Ausreiseverbot verhängen, das erst nach Klärung des Sachverhalts wieder aufgehoben wird. Dies kann Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Es wird empfohlen, in diesen Fällen mit einer deutschen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen.

Bei Drogendelikten (Produktion, Besitz, Inverkehrbringen, Anbau von Betäubungsmitteln und toxischen Stoffen) drohen Haftstrafen zwischen 3 und 25 Jahren.

Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung werden ebenfalls mit empfindlichen Strafen geahndet. Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen kann Strafen zwischen 3 und 18 Jahren nach sich ziehen.

Prostitution ist generell verboten.

Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss (es gilt die 0,0 Promillegrenze) ist mit Haft zwischen 5 und 15 Jahren bedroht, fahrlässige Tötung in anderen Fällen mit Haft zwischen 1 und 5 Jahren. In aller Regel wird bei Verkehrsunfällen zunächst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Nach Änderungen des rumänischen Strafgesetzbuchs können seit dem 12.10.2006 auch juristische Personen strafrechtlich belangt werden.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Es besteht keine vorgeschriebene Impfpflicht.

Die öffentliche rumänische Gesundheitsversorgung unterschreitet deutsche Standards zum Teil erheblich. Die Kosten für private medizinische Versorgung in Rumänien, die grundsätzlich hohen Standard hat, wird von deutschen Krankenversicherungen teilweise nicht oder nur zum Teil übernommen. Bitte setzen Sie sich bei weiteren Fragen mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung.

Folgende Standardimpfungen werden empfohlen:
Diphtherie, Tetanus, Polio, Pertussis (Keuchhusten) (als 4er-Kombinationsimpfung möglich). Generelle Kinder-Impfungen: gemäß aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.

Zusätzliche Reiseimpfungen:
Hepatitis A und bei geplantem Langzeitaufenthalt kombinierte Impfung gegen Hepatitis AB.
Zumindest saisonal (April bis Oktober) ist die FSME -Zeckenimpfung zusätzlich sinnvoll. Der direkte Tierkontakt sollte generell strikt vermieden werden wegen Tollwutgefahr und die Tollwut-Impfung sollte erfolgen.

Rechtzeitig mindestens 6 Wochen vor Abreise nach Rumänien sollte eine persönliche Rücksprache mit einem Reisemediziner erfolgen, der die anstehenden Reiseimpfungen individuell (Dauer, individuelle Vorerkrankungen sowie den Reisestil etc.) mit Ihnen bespricht, da z. B. die Tollwutgrundimmunisierung aus drei aufeinander folgenden Impfungen besteht und generell der Impfschutz durch das Immunsystem erst ca. 10 Tage nach Impfung besteht.

Sonstige Hinweise

Vorsicht vor nicht in Läden verkauftem Fleisch (Gefahr des Trichinenbefalls).

Hygiene

Leitungswasser ohne Trinkwasserqualität, sollte gefiltert werden. Von daher empfiehlt sich der generelle Genuss von abgepacktem Flaschenwasser mit festem Schraubverschluss.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Quelle:
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000

Gesondeter Haftungsausschluss:
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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