St. Vincent und die Grenadinen: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand: 03.02.2019 (Unverändert gültig seit: 05.08.2014)

Letzte Änderung: Datumsaktualisierung; keine inhaltlichen Änderungen

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Piraterie

Segler sollten beachten, dass Raubüberfälle auf ankernde oder sich in Küstennähe befindende Schiffe bzw. Fälle von Piraterie in der Ostkaribik sporadisch vorkommen und entsprechende Maßnahmen ergreifen (Vorsicht mit spontanen Gästen an Bord, Eigensicherung bei Nacht). Dies gilt insbesondere für Ankerplätze an der Leeward-Seite (Westküste) der Insel St. Vincent. Notrufe an die Polizei/Küstenwache über 911 (Mobiltelefon) sind möglicherweise zuverlässiger als Dringlichkeitsrufe über mobilen Seefunk.

Kriminalität

Wie die gesamte Region hat auch St. Vincent und die Grenadinen eine Zunahme der Gewaltkriminalität zu verzeichnen. Es wird daher grundsätzlich zu Vorsicht bei Spaziergängen in wenig belebten Vierteln bzw. Parks und Siedlungen sowie an Stränden, besonders nach Einbruch der Dunkelheit, geraten. Behördlich besonders beachtete Kriminalitätsschwerpunkte sind Sharpes und Ottley Hall im Westen der Hauptstadt Kingstown an der Leeward-Seite von St. Vincent.

 Allgemeine Reiseinformationen

Sprache

Die Landessprache ist Englisch; deutsche Sprachkenntnisse sind nicht verbreitet.

Verhalten in der Öffentlichkeit

Besonders in größeren Menschenansammlungen wie Märkten, Busbahnhöfen, Bars, etc. sollten Wertsachen wie Schmuck gar nicht und Bargeld nur im unbedingt benötigten Umfang mitgeführt werden. Es wird angeraten, wichtige Dokumente (Flugschein, Reisepass) nur in Fotokopie mitzunehmen und die Originale im Hotelsafe zu hinterlegen. Reisegepäck sollte nie unbeaufsichtigt bleiben.

Flugverkehr

Es ist zu empfehlen, ca. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzuchecken, um sicherzugehen, dass die eigene Reservierung nicht wegen einer evtl. Überbuchung gestrichen wird.

Geld / Kreditkarten

In St. Vincent und die Grenadinen können gängige Währungen in Hotels und in den meisten Banken getauscht werden. Einige Banken wechseln nur USD, der EUR-Kurs ist meist sehr ungünstig. Reiseschecks werden von den meisten Banken akzeptiert. Die Zahlung mit gängigen Kreditkarten (z.B. Mastercard, Visa) ist relativ weit verbreitet.

Naturkatastrophen

St. Vincent und die Grenadinen liegt in der durch Wirbelstürme gefährdeten Zone der Karibik (Wirbelsturmsaison: ca. Juni bis November). Aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter www.nhc.noaa.gov abrufbar. Der Vulkan Soufriere gilt als aktiv (letzter Ausbruch 1979).

Straßenverkehr

In St. Vincent und die Grenadinen herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist relativ gut ausgebaut. Die meisten Straßen sind zweispurig, eng und zum Teil sehr kurvenreich. Wegen der vielen Schlaglöcher, herumstreunenden Tieren sowie der unorthodoxen Fahrweise wird zu Vorsicht im Straßenverkehr angeraten. Motorräder und –roller sollten trotz der tropischen Temperaturen nur mit entsprechender Schutzkleidung benutzt werden. Relativ preisgünstige Taxis stehen zur Verfügung (keine Taxameter – Preis vorher vereinbaren).

Das Fahren von Kfz ist nur mit einem lokalen Führerschein gestattet, der gegen Vorlage des deutschen Führerscheines bei der Polizeistation in Kingstown erworben werden kann. Die Gebühr hierfür beträgt zurzeit ca. XCD 60,00.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, Lichtbild muss vorhanden sein

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Für die Einreise nach St. Vincent und die Grenadinen und einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Flugreisende müssen im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen

Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

Sonstiges

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente können in Einzelfällen von den staatlichen Regelungen abweichen. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise zusätzlich bei der jeweiligen Fluggesellschaft.

An- bzw. Abreise über die USA

Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Waffen (auch Attrappen und Schreckschusspistolen, Taucher- und Bootssignalpistolen) ist nur mit vorheriger, besonderer Einfuhrgenehmigung erlaubt.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Drogenkonsum und -handel, auch in geringsten Mengen, werden von den Polizeibehörden strengstens verfolgt; man darf keinesfalls davon ausgehen, dass Ausländer von einer Verfolgung verschont werden. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden hohe Geld- und Gefängnisstrafen verhängt; eine Freilassung gegen Kaution ist in der Regel nicht möglich. Vorsicht ist deshalb auch geboten bei Entgegennahme von Paketen von Fremden.

Homosexuelle Handlungen sind zwar strafbar, es sind jedoch keine Fälle bekannt, bei denen es zu einer strafrechtlichen Verfolgung gekommen ist.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 12 Monate bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe auch www.who.int

Das Auswärtige Amt empfiehlt für den Aufenthalt in St. Vincent Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder bei besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B. und Typhus.

Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.

Malaria

Malaria ist in St. Vincent nicht endemisch. Eine Malaria-Prophylaxe ist nicht erforderlich.

Denguefieber

Die Erkrankung wird von v.a. tagaktiven Aedes-Mücken übertragen und tritt in St. Vincent saisonal auf. In der Regel geht die Infektion mit Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen sowie Hautausschlag einher, in Einzelfällen kann es jedoch zu ernsthaften Gesundheitsschäden wie inneren Blutungen und Schocksyndrom kommen. Ein Mückenschutzmittel tagsüber wird dringend empfohlen.

HIV/ Aids

Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Wie auf anderen Karibikinseln ist auch in St. Vincent und die Grenadinen HIV/Aids verbreitet.

Tollwut (Rabies)

St. Vincent und die Grenadinen gelten als tollwutfrei.

Hygiene

Reisende sollten unbedingt auf besondere Hygienemaßnahmen vor dem Verzehr von Obst, Gemüse, Fleisch sowie Fisch und Meeresfrüchten achten. Leitungswasser gilt als sicher, sollte aber nach größeren Regenfällen (braune Färbung) nicht getrunken werden. Trinkwasser kann flaschenweise in Lebensmittelgeschäften gekauft werden.

Medizinische Versorgung

Im örtlichen Krankenhaus in Kingstown in St. Vincent sowie bei niedergelassenen Ärzten ist eine fachärztliche Basisversorgung bei Erkrankungen oder Unfällen möglich. Es sind allerdings bei weitem nicht alle modernen medizinischen Verfahren verfügbar. Zur Absicherung einer weitergehenden medizinischen Versorgung sollte deshalb unbedingt vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport/Krankentransport per Flugzeug im Notfall mit einschließt.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Ende des Beitrags 2014-217-1116
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