Sierra Leone: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand: 31.01.2019 (Unverändert gültig seit: 13.08.2014)

Letzte Änderung: Ausreiseaufruf

Ausreiseaufruf

Das Auswärtige Amt rät angesichts der aktuellen Lage dringend von Reisen nach Sierra Leone ab und ruft zur Ausreise auf. Ausgenommen davon ist dringend benötigtes medizinisches und humanitäres Personal im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Ebola-Epidemie.

Es ist nicht auszuschließen, dass Ausreisemöglichkeiten aus Sierra Leone weiter beschränkt werden.

Aktuelle Hinweise

In Westafrika breitet sich ausgehend von Guinea seit Dezember 2013 eine Ebola-Epidemie aus. Betroffen sind Guinea, Sierra Leone und Liberia. Am 20. Juli wurde ein Fall aus Liberia nach Lagos (Nigeria) exportiert. Trotz internationaler Bemühungen ist ein Ende der Ausbreitung nicht absehbar. Zuletzt sind die Fallzahlen wieder deutlich angestiegen. Betroffen ist die lokale Bevölkerung in überwiegend abgelegenen Gebieten im Grenzgebiet zwischen Sierra Leone, Liberia und Guinea. In allen Ländern sind aber durch Reisen Erkrankter auch sporadisch Fälle in anderen Regionen und in der jeweiligen Hauptstadt aufgetreten. Eine Ausbreitung in weitere Nachbarländer ist nicht auszuschließen.

Die Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt durch Kontakt zu Körperflüssigkeiten Erkrankter oder Verstorbener. Ein Ansteckungsrisiko besteht daher insbesondere für die lokale Bevölkerung mit sehr engem Kontakt zu symptomatisch Erkrankten oder an Ebola Verstorbenen (Beerdigungsrituale). Daneben besteht ein hohes Übertragungsrisiko im Rahmen der Patientenversorgung für Mitarbeiter des Gesundheitswesens. Ohne solche engen Kontakte zu Erkrankten oder Verstorbenen ist das Übertragungsrisiko als sehr gering einzuschätzen.

Grundsätzlich ist auch die Infektion über den Verzehr von Bushmeat denkbar. Darauf sollte in den betroffenen Regionen verzichtet werden. (siehe Ebola Merkblatt unter www.diplo.deExterner Link, öffnet in neuem Fenster/reisemedizin).

Die Regierung Liberias hat am 27.07.14 die meisten seiner Grenzübergänge geschlossen. Weitere Einschränkungen im Reiseverkehr durch nationale Behörden in der Region können nicht ausgeschlossen werden. An den derzeit weiterhin geöffneten Hauptgrenzübergängen (Überlandstraßen) und den beiden Flughäfen Liberias sollen alle Ein- und Ausreisende auf Anzeichen einer Ebola-Erkrankung untersucht werden. Auch an den Grenzen und Flughäfen anderer westafrikanischer Staaten ist mit verstärkten Kontrollen zu rechnen.

Bei medizinischen Auffälligkeiten (insbesondere erhöhte Körpertemperatur) im Rahmen solcher Kontrollen sind Probleme bei Ein- bzw. Ausreise bis hin zu z.B. Zwangsquarantänemaßnahmen nicht auszuschließen.

Medizinische Evakuierungen von Erkrankten zur Versorgung z.B. in Deutschland können erschwert, verzögert oder sogar unmöglich sein. Auf entsprechenden Versicherungsschutz ist daher nur eingeschränkt Verlass.

Aufgrund der Epidemie ist die ohnehin defizitäre medizinische Versorgung  in allen betroffenen Ländern derzeit noch weiter eingeschränkt und darüber hinaus besteht in Krankenhäusern ein erhöhtes Infektionsrisiko.

Fluggesellschaften haben Flüge in und aus von Ebola betroffenen Ländern gestrichen. Reisenden wird geraten, auf aktuelle Informationen der Fluggesellschaften zu achten.

Die WHO schätzt  das Risiko, sich während eines Fluges an einem Mitreisenden mit Ebola zu infizieren, als sehr gering ein und sieht bisher keine Notwendigkeit für internationale Reisebeschränkungen.

Allgemeine Reiseinformationen

Infrastruktur

Reisen außerhalb Freetowns – vor allem in die größeren Städte Bo, Kenema, Makeni und über die Grenze bei Kambia nach Guinea – sind möglich. Die Hauptstraßen sind weitgehend wieder hergestellt. Dennoch sollten Reisen in das Landesinnere wegen der während des Bürgerkrieges weitgehend zerstörten Infrastruktur nur nach sorgfältiger Planung und wenn möglich in Absprache mit einer der vielen in Sierra Leone vertretenen Hilfsorganisationen erfolgen – dies gilt insbesondere für die Regenzeit von Mai bis November.

Der internationale Flughafen Lungi liegt auf einer Halbinsel. Um nach Freetown zu gelangen muss eine Fähre genommen werden. Über den Landweg werden 4-5 Stunden Fahrt benötigt. Bitte informieren Sie sich vorab, welche Transfermöglichkeit für Sie am Reisetag in Frage kommt.

Auch wenn der Wiederaufbau des Landes deutlich voranschreitet, sind die Auswirkungen des Bürgerkrieges immer noch allgegenwärtig. Das rohstoffreiche Land (Diamanten, Bauxit, Rutil, Eisenerz) gehört zu den ärmsten Ländern der Welt. Weitgehend zerstört ist auch die touristische Infrastruktur an den landschaftlich schönen Stränden außerhalb Freetowns. An den Stränden ist wegen der teils starken Strömungen beim Schwimmen äußerste Vorsicht geboten.

Größere Menschenansammlungen sollten generell gemieden werden. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl ist verbreitet; Gewaltverbrechen nehmen zu. Besonders an Feiertagen ist besondere Vorsicht geboten, da die dann oft großen Menschenansammlungen die Hemmschwelle senken.

Die Sierra Leonische Polizei erhebt für das Ausstellen eines Polizeiberichts für Versicherungszwecke für Ausländer eine Gebühr in Höhe von 300.000,– SLL. Es ist nicht möglich eine „Crime Reference Number“(nötig für Versicherungszwecke) ohne Polizeibericht zu erhalten.

Bevor ein Polizeibericht mit „Crime Reference Number“ erstellt wird, muss die fällige Gebühr bei der „Bank of Sierra Leone“ für „Sierra Leone Police Revenue Generation Fund Account“ bezahlt und die dafür erhaltende Quittung der Polizei vorgelegt werden. Zahlen Sie nicht direkt bei der Polizei. Wollen Sie nur ein Verbrechen melden fallen keine Gebühren an.

Geld / Kreditkarten

Kreditkarten sind nicht verbreitet, werden aber in den größeren Hotels zunehmend akzeptiert. Bargeldumtausch ist in den großen Hotels an der Rezeption möglich. Ansonsten kann Bargeld (USD, britische Pfund, Euro) in den Banken und Wechselstuben in der Innenstadt umgetauscht werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja

Anmerkungen:
Das Reisedokument muss bei Reiseantritt noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Für die Einreise ist ein Impfpass mit gültiger Gelbfieberimpfung erforderlich.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum zur Einreise nach Sierra Leone. Die Verlängerung im Lande ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Visum muss rechtzeitig vor der Reise bei der Botschaft von Sierra Leone in Berlin beantragt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.

Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Ein Gesetz aus der britischen Kolonialzeit, das formal nicht außer Kraft gesetzt wurde, verbietet männliche Homosexualität; weibliche Homosexualität ist gesetzlich nicht untersagt. Laut diesem Gesetz aus dem Jahr 1861 ist bei Männern 10 Jahre Gefängnisstrafe für die Absicht einer unzüchtigen Handlung angesetzt. Das Gesetz wird jedoch in der Praxis nicht angewendet. Homosexualität wird von vielen Teilen der Bevölkerung abgelehnt und als Verstoß gegen traditionelle Normen und Werte betrachtet.

Medizinische Hinweise

Impfschutz
Sierra Leone ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden älter als 9 Monate vorgeschrieben, siehe www.who.int. Gelegentlich wird auch der Nachweis von anderen Impfungen wie Hepatitis, Typhus, Tetanus und Diptherie verlangt, dies ist jedoch willkürlich und entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de  für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio, ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis (A,C,Y,W135) und Tollwut empfohlen.

Gelbfieber
Jährlich werden einige Verdachtsfälle gemeldet. In Einzelfällen konnte die Verdachtsdiagnose durch Laboruntersuchungen bestätigt werden.

Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Sierra Leone. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 85 % der Fälle in Sierra Leone) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene – in Deutschland verschreibungspflichtige – Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV / AIDS
Etwas mehr als 2% der Bevölkerung ist HIV positiv. Bei manchen Riskiogruppen wie z.B. Prostitutierten wird die Zahl auf ein Drittel geschätzt. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit mehreren hundert bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf, zuletzt in der 2. Jahreshälfte 2012 mit über 20.000 Erkrankten in Freetown und im Westen des Landes. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Dazu gehört u. a. die Verwendung von ausschließlich Mineral- oder abgekochtem Wasser sowie die Beachtung der einschlägigen Verhaltens- und Hygienemaßnahmen, wie häufiges Händewaschen. Eine Choleraschutzimpfung steht zur Verfügung. Bei größeren Epidemien oder besonderer beruflicher Exposition kann diese Impfung vor Ausreise sinnvoll sein.

Weitere Infektionskrankheiten

Dengue-Fieber
kommt während und nach der Regenzeit von Mai bis Oktober vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.

Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Lassa-Fieber
In Sierra Leone ist die Lassa-Fieber-Infektion in einigen Regionen insbesondere im Süden um Kenema endemisch. 2010 hat das dortige Lassa-Fieber-Labor der WHO bereits über 150 Fälle bestätigt, von denen 45 verstorben sind. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit Aerosolen und Urin von bestimmten Ratten, beispielsweise über kontaminierte Lebensmittel. Bei Reisen und längeren Aufenthalten im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist deshalb Vorsicht geboten (Hygiene!).

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch äußerst problematisch. Es besteht ein ausgeprägter Mangel an Fachärzten. Selbst in Freetwon ist die ärztliche Versorgung gegenwärtig sehr begrenzt. Die Ärzte sprechen in der Regel Englisch, in Freetown gibt es einige deutschsprachige Allgemeinmediziner und Fachärzte. Bei einer Erkrankung im Binnenland behindern zusätzlich die schlechten Straßen einen oft gebotenen raschen Transport nach Freetown bzw. eine Evakuierung ins Ausland. Während der sechsmonatigen Regenzeit können auch Rettungshubschrauber nur eingeschränkt verkehren.

Weiterführende Behandlungen und Operationen sollten in Europa durchgeführt werden. Für den chirurgischen Notfall kommen nur eine Privatklinik und  ein Krankenhaus einer Nichtregierungsorganisation in Betracht.

Das Mitbringen von Medikamenten ist erforderlich für Personen, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Es gibt in Freetown einige Apotheken, die internationale Medikamente führen, sie haben jedoch ein begrenztes Sortiment. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

Alle Reisenden nach Sierra Leone sollten über einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen. Kosten für eine medzinische Evakuierung nach Deutschland belaufen sich z. Zt. auf ca. 50.000,– Euro.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Sierra Leone durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise www.dtg.org / oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Ende des Beitrags 2014-225-1501-3

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