Niederlande: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand: 31.01.2019 (Unverändert gültig seit: 04.07.2014)

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige – überseeische autonome Gebiete

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Für die Niederlande besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

Für die Niederlande liegen keine allgemeinen Reiseinformationen vor.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise in die Niederlande (Festland) ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Ja

Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, ab 14 Jahren mit Passfoto

Anmerkungen:
Die Niederlande sind Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Deutsche Staatsangehörige benötigen kein Einreisevisum für die Niederlande

Bei Flugreisen, deren Ziel außerhalb der Schengener Staaten liegt, ist ein gültiger Reisepass mitzuführen.

Für die überseeischen autonomen Gebiete Aruba, Curaçao und St. Maarten (südlicher Teil) sowie für die besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St. Eustatius und Saba (karibischer Teil der Niederlande) gelten nicht die gleichen Einreisebestimmungen wie für die Niederlande.

Reisende (ohne die Absicht, Arbeit aufzunehmen) müssen einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, der 6 Monate nach dem geplanten Rückflug noch gültig ist, mit sich führen; die Einreise mit dem Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis ist nicht möglich.

Über ggf. weitere Einreisebestimmungen, wie z.B. Erfordernis eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie Nachweis ausreichender finanzieller Mittel informieren die jeweiligen Auslandsvertretungen der Niederlande.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Einreise mit Tieren

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden – für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt ab 01. Oktober 2004 folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet unter http://ec.europa.eu/

sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unter www.bmel.de

Das Verbot der Einfuhr von Hunden des Typs Pitbull-Terrier in die Niederlande ist seit dem 1. Januar 2009 aufgehoben.

Weitere Informationen zur Einreise mit Hunden in die Niederlande sowie zur Einreise mit anderen Tieren erhalten Sie auf der Website der Botschaft der Niederlande in Berlin unter http://bln.niederlandeweb.de

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de  einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Anders als häufig angenommen, sind in den Niederlanden alle Drogen verboten. Lediglich der an strenge Auflagen geknüpfte Verkauf von höchstens 5 Gramm Cannabis (Marihuana/Haschisch) in Coffeeshops und der Besitz von höchstens 5 Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch werden nicht strafrechtlich verfolgt. Darüber hinaus sind in den Niederlanden Handel (Import/Export), Verkauf, Herstellung und Besitz sowohl von Cannabis als auch von harten Drogen strafbar. Ferner gibt es in Amsterdam örtlich gekennzeichnete Verbote, Drogen im Freien zu konsumieren. Bei Zuwiderhandlungen können Geldbußen verhängt werden.

Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind in den Niederlanden verboten.

Pfefferspray, Tränengas und CO-2-Gas gelten als wehrlosmachende Gase und sind verbotene Waffen im Sinne des niederländischen Waffengesetzes. Das Mitführen und der Gebrauch von Pfefferspray sind daher verboten und werden mit hohen Geldbußen oder Freiheitsstrafe geahndet.

Medizinische Hinweise

Für die Niederlande selbst gibt es keine Impfvorschriften.

Auf Aruba, Curaçao und Sint Maarten sowie in den besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, Sint Eustatius und Saba (im folgenden: die in der Karibik belegenen Gebiete des Königreichs der Niederlande)ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung bei Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet vorgeschrieben. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Monaten.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).

Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden, abhängig von den Aufenthaltsbedingungen ggfs. auch Hepatitis B, für die niederländischen Antillen zusätzlich noch Hepatitis A und ggfs. Typhus und Tollwut empfohlen.

Bei einem Langzeitaufenthalt für Schüler/Studenten wird in den Niederlanden, nicht in den in der Karibik belegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande, auch eine Impfung gegen Meningokokken ACWY empfohlen.

Die folgenden Krankheiten treten mit Ausnahme von HIV/AIDS  nur auf den Inseln der in der Karibik belegenen Gebiete des Königreichs der Niederlande,, nicht aber in den Niederlanden selbst auf:

Dengue Fieber

Durch den Stich tagaktiver Stechmücken kommt es zur Übertragung von Dengue. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gelenkschmerzen einher.

In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung schwerwiegende Komplikationen inklusive möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten.

Da es derzeit weder eine Impfung/ Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gibt, besteht  einzig als präventive Maßnahme die Vermeidung von Mückenstichen.

Auch aufgrund anderer mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen.

körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden)

in Risikogebieten Insektenschutzmittel auf freie Körperstellen wiederholt aufzutragen

ggfs. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

Malaria

Alle Inseln der in der Karibik belegenen Gebiete des Königreichs der Niederlande gelten als malariafrei.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen -wo möglich- Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.

Bilharziose

Bilharziose ist in einigen Landesteilen nicht sicher auszuschließen, daher sollte Süßwasserkontakt generell gemieden werden.

Ciguatera

Eine Intoxikation kann saisonal gehäuft beim Verzehr belasteter größerer Raubfische auftreten und ist unabhängig vom vorherigen Erhitzen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise vor Ort.

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau in den Niederlanden entspricht europäischem Standard. In den in der Karibik belegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande ist allerdings mit deutlichen Einschränkungen zu rechnen.

Bundesbürger, wie alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend in den Niederlanden (nicht aber in den in der Karibik belegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande!) aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach niederländischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt.

Ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland www.dvka.de

(z. B. unter Publikationen, Merkblätter „Urlaub im Ausland“)

Ferner erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.

In den in der Karibik belegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande deckt die deutsche gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht!

Unabhängig davon wird auch für die Niederlande selbst dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000

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