Slowakei: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand: 31.01.2019 (Unverändert gültig seit: 04.07.2014)

Letzte Änderung:
Allgemeine Reiseinformationen
Medizinische Hinweise

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität

Die Slowakische Republik ist ein sicheres Reiseland.

Kleinkriminalität in Form von Taschendiebstahl und Wageneinbruch kommt vor allem in den Touristenzentren (Bratislava, Hohe Tatra, Kurorte) häufig vor. Auch Diebstähle in Hotels sind nicht auszuschließen.

Reisende werden auch auf die erhöhte Diebstahlgefahr bei Pkw-Reisen hingewiesen. Insbesondere neuere Fahrzeuge der Marken BMW, Mercedes, Audi und VW mit ausländischen Kennzeichen sind gefährdet, selbst wenn sie mit einer elektronischen Wegfahrsperre versehen sind.

Seit einiger Zeit häufen sich auf der Autobahn zwischen Brno/Brünn und Bratislava Überfälle, bei welchen der Fahrer zum Halten gebracht wird, indem die Diebe mittels Handzeichen signalisieren, mit dem Auto stimme etwas nicht. Auch auf Rastplätzen bzw. an Tankstellen im Stadtgebiet Bratislava, aus/in Richtung Brünn/Prag, Wien, Budapest und Trnava/Zilina wurden in mehreren Fällen Reisende angesprochen und auf angebliche Defekte am Fahrzeug hingewiesen, währenddessen Wertsachen aus dem Fahrzeug entwendet wurden. In anderen Fällen wurden an Tankstellen Pkw unbemerkt beschädigt (z.B. Reifen angeschlitzt), so dass sie nach kurzer Zeit am Straßenrand liegen blieben. Dann boten die Diebe ihre Hilfe an und nutzten die Notsituation, um Wertsachen aus dem unverschlossenen Auto zu stehlen. In diesen Autobahnabschnitten ist daher erhöhte Wachsamkeit angeraten.

Allgemeine Reiseinformationen

Straßenverkehr

Slowakische Straßen sind mitunter in schlechtem Zustand (Fahrbahnbelag, mangelhafte Beschilderung auch an Baustellen, fehlende Fahrspurbegrenzungslinien und Leitbaken). Vor allem bei Baustellen wird zu erhöhter Aufmerksamkeit und langsamer sowie angepasster Fahrweise geraten. Bitte verhalten Sie sich im eigenen Interesse bei Verkehrskontrollen kooperativ. Aktuelle Informationen zu Behinderungen im Straßenverkehr bietet in slowakischer Sprache die Internetseite: www.stellacentrum.sk

Slowakische Polizeibeamte sind berechtigt, Verkehrsstrafen in einer Höhe von 30 bis zu 650 Euro zu verhängen. Die Höhe der Strafe fällt dabei in das Ermessen des Polizeibeamten. Verlangen Sie eine Quittung für die bezahlte Strafe; handeln Sie keine Gefälligkeitszahlungen aus. Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, notieren Sie bitte den Namen des Beamten. Er ist zum Tragen eines Namensschildes verpflichtet.

Verständigen Sie bei Unfällen sofort die Polizei, die einen Dolmetscher beiziehen muss (mitunter kann die Wartezeit mehrere Stunden betragen). Unterschreiben Sie keine Dokumente, die Sie nicht verstehen (z.B. Polizeiprotokoll, Schuldeingeständnis).

Das Straßenverkehrsgesetz vom 1. Februar 2009 schreibt u. a. Folgendes vor:

  • Das Fahren mit eingeschaltetem Licht ist ganzjährig verpflichtend
  • Die Höchstgeschwindigkeit beträgt innerorts 50km/h
  • Das Tragen eines Fahrradhelms außerhalb von Ortschaften, für Jugendliche bis 15 Jahre auch innerhalb von Ortschaften ist Pflicht.
  • Es herrscht Winterreifenpflicht bei Eis und Schnee.
  • Die Verwendung von Mobiltelefonen ohne Freisprechanlage ist verboten.

Die Promillegrenze liegt bei 0,0 Promille. Bei Verstößen kann die Polizei den Führerschein entziehen und Polizeigewahrsam anordnen. Fahren unter Alkoholeinfluss ist eine Straftat mit einer Strafandrohung bis zu einem Jahr Freiheitsentzug.

Geschwindigkeitsüberschreitungen können mit einem Bußgeld bis zu 650 Euro geahndet werden.

Autobahnen und teilweise auch Schnellstraßen sind vignettenpflichtig. Wer ohne Vignette angetroffen wird, zahlt in der Regel die zehnfache Gebühr einer Monatsvignette.

Ergänzende Informationen zur Vignettenpflicht, den Grenzübergängen und den internationalen Flughäfen der Slowakei finden Sie auf der Homepage der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Pressburg:  http://www.pressburg.diplo.de/Vertretung/pressburg/de/04/Reisehinweise/Unterbereich__reisehinweise.html und unter www.emyto.sk

Sonstige Hinweise

In der Slowakei gibt es noch ca. 800 frei lebende Bären. Bitte verhalten Sie sich in Waldgebieten entsprechend vorsichtig.

Kenntnisse der deutschen oder englischen Sprache sind weit verbreitet, können jedoch nicht in jeder Alltagssituation vorausgesetzt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Ja

Vorläufiger Personalausweis: Ja

Kinderreisepass: Ja,

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Lichtbild

Anmerkungen:
Das Reisedokument muss gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig.
Jede Person, ungeachtet des Lebensalters, benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Meldepflicht
Für EU-Staatsangehörige besteht ab 10 Tagen Aufenthalt in der Slowakei eine Meldepflicht bei den Polizeibehörden am Aufenthaltsort. Bei Unterkunft in einem Hotel erfolgt die Anmeldung automatisch durch das Hotel.

Registrierung

Deutsche Staatsangehörige unterliegen in der Slowakei einer Registrierungspflicht, wenn sie sich länger als drei Monate im Land aufhalten möchten. Ergänzende Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Pressburg: www.pressburg.diplo.de.

Einreise mit Kfz

Für die Einreise per Kraftfahrzeug sind die in Deutschland üblichen Dokumente erforderlich, empfohlen wird die grüne Versicherungskarte. Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen und Fahrer, die nicht gleichzeitig Halter des Fahrzeugs sind, benötigen eine Ermächtigung des Halters.

Die Benutzung von Autobahnen ist gebührenpflichtig. Vignetten werden an Tankstellen im grenznahen Bereich verkauft.

Die Slowakische Republik ist aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarung verpflichtet, alle in Deutschland gültigen, von deutschen Behörden ausgestellten Führerscheine anzuerkennen. Dies gilt auch für den grauen DDR-Führerschein. Dennoch wird Besitzern älterer Führerscheine empfohlen, entweder einen internationalen Führerschein mitzuführen oder einen neuen nationalen Führerschein ausstellen zu lassen, um Probleme zu vermeiden.

Einreise mit Haustieren

Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt seit 01. Oktober 2004 folgende Regelung:

Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten. Weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet unter: http://ec.europa.eu/  sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) http://www.bmel.de/  .

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft.

Besondere Zollvorschriften

Gemäß der Richtlinie des Europäischen Rates Nr. 2007/74/EG legte die Slowakische Republik ab 01.12.2008 neue zollfreie Warenmengen fest. Diese gelten für Reisende (außer Flugreisende), die aus Drittstaaten (Ukraine) einreisen. Nähere Informationen und die aktuellen Freimengen finden Sie auf der Homepage der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Pressburg www.pressburg.diplo.de.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder beim Zoll telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Der Besitz und Konsum von Drogen, auch in kleinen Mengen und zum eigenen Verbrauch bestimmt, ist strafbar und wird regelmäßig mit hohen Strafen geahndet. Dabei wird nicht zwischen sogenannten leichten und schweren Drogen unterschieden.

Prostitution ist nicht strafbar, Zuhälterei hingegen steht unter Strafe.

Homosexualität ist nicht strafbar.

Medizinische Hinweise

In Lagen unter 500 m (besonders um Bratislava und Komarno) kann es von April bis Oktober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer Impfung Kontakt aufgenommen werden.

Empfehlenswert ist grundsätzlich eine Impfung gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder bei besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.

Es empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung, die auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport deckt.

Gesetzlich Versicherten wird empfohlen, ihre Krankenversicherungskarte mitzuführen, auf deren Rückseite sich die European Health Insurance Card (EHIC) befindet. Diese ist im Notfall dem Arzt oder Krankenhaus vorzulegen. Die Abrechnung erfolgt dann zwischen den Krankenversicherungsträgern. Ansonsten sind Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen und Krankenhausrechnungen direkt in bar zu bezahlen.

Privat Versicherte bezahlen ihre medizinischen Leistungen selbständig und rechnen dies hinterher mit ihrer Versicherung ab. Dabei empfiehlt es sich jedoch, wo immer möglich, vorher den Kostenrahmen in etwa abzuklären.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000

Ende des Beitrags 2014-186-2056-3

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