Mosambik: Reise- und Sicherheitshinweise

Mosambik: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand: 04.03.2019 (Unverändert gültig seit: 09.09.2014)

Letzte Änderung:  Aktuelle Hinweise

Aktuelle Hinweise

Am 15. Oktober 2014 finden Präsidentschafts-, Parlaments- und Regionalparlamentswahlen statt. Ob die Wahlen Auswirkungen auf die allgemeine Sicherheitslage haben werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Das Auswärtige Amt rät, Wahlveranstaltungen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden. Die Berichterstattung in den Medien sollte aufmerksam verfolgt werden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Piraterie auf hoher See
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Wenn sich auch vor den Küsten Mosambiks längere Zeit keine erfolgreichen Kaperungen mehr ereignet haben, bleibt die Gefahr latent vorhanden.Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.

Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org  dringend empfohlen.

Reisen über Land / Straßenverkehr
Fahrten über Land bergen aufgrund des z. T. extrem schlechten Straßenzustands und des Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer ein hohes Unfallrisiko und erfordern daher ein sehr hohes Maß an Aufmerksamkeit. Überlandfahrten bei Dunkelheit sind besonders gefährlich und sollten vermieden werden.

Mosambik wird während der Regenzeit (insbesondere, aber nicht ausschließlich in den Monaten Januar bis März) immer wieder von tropischen Stürmen bis hin zur Zyklonstärke heimgesucht. Starke Regenfälle in den Nachbarländern verursachen hohe Flusspegelstände und u. U. Überschwemmungen. Hierdurch können Personen- und Sachschäden entstehen sowie Verkehrsverbindungen unterbrochen werden. Die Botschaft empfiehlt daher, sich regelmäßig über die Wetter- und Straßenlage zu unterrichten, insbesondere, wenn Reisen über Land anstehen.

Auf einigen wenigen Nebenstrecken, vor allem bei Brücken und Bahnübergängen, besteht noch ein Minenrisiko. In abgelegenen Gegenden gibt es noch einige markierte und unmarkierte Minenfelder.

Flugreisen
Die europäische Kommission hat mit Wirkung vom 21. April 2011 eine Betriebsuntersagung gegen alle in Mosambik registrierten Fluglinien verkündet, siehe http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm . Davon betroffen ist auch die staatliche Luftfahrtgesellschaft Linhas Aéreas de Moçambique LAM.

Kriminalität
Mosambik verzeichnet ein erhöhtes Niveau an Gewaltkriminalität, vor allem innerhalb der Städte. Ausländer zählen häufig zu den Opfern von Raubdelikten. Mit wirksamem Polizeischutz kann nicht gerechnet werden. Es wird dringend empfohlen, bei einem eventuellen Überfall Wertgegenstände ohne Gegenwehr herauszugeben.

In einigen Bezirken von Maputo ist es in den letzten Wochen vermehrt zu bewaffneten Raubüberfällen, auch auf Fahrzeuge, gekommen. Die Außenbezirke (einschließlich Matola) sollten nachts gemieden werden.
Im Auto sollten die Fenster immer geschlossen und die Türen von innen verriegelt sein. Handtaschen, Mobiltelefone, Fotoapparate usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen.

Insbesondere in Maputo ist es auch zu einer erhöhten Zahl an Entführungen gekommen, die auch Ausländer betrafen. Fast immer handelte es sich um Unternehmer.  Es wird zu erhöhter Wachsamkeit sowie umsichtigem Verhalten geraten.

Es sind einige Fälle bekannt geworden, in denen mosambikanische Polizisten Touristen wegen angeblicher Verkehrsdelikte festgehalten und zur Zahlung von „Bußgeldern“ zu bewegen versucht haben. Grundsätzlich ist nur die Verkehrspolizei (dunkelblaue Hose, weißes Hemd, blaue oder weiße Kappe) zur Verhängung von Bußgeldern wegen Verkehrsdelikten berechtigt, die Schutzpolizei (graue Uniformen) darf Verkehrsteilnehmer für allgemeine Identitätskontrollen anhalten. Es wird empfohlen, in solchen Fällen stets die Ruhe zu bewahren und auf Aufnahme eines ordentlichen Protokolls zu bestehen. Bußgelder sollten in jedem Falle nur im Polizeirevier gegen offizielle Quittung gezahlt werden. Es wird empfohlen, sich vorab mit den mosambikanischen Verkehrsvorschriften vertraut zu machen. Hinweise hierzu geben u.a. Mietwagenfirmen.

Es sind auch Einzelfälle bekannt, in denen deutsche Staatsangehörige bei Identitätskontrollen von der Schutzpolizei bedroht und zur Zahlung von Bestechungsgeldern gedrängt wurden. Es wird auch hier empfohlen, die Ruhe zu bewahren und die Ausweispapiere ohne Diskussion zur Kontrolle vorzuweisen. Grundsätzlich sollten keine Zahlungen an die Polizisten getätigt werden, ohne dass hierfür eine offizielle Quittung („recibo“) ausgestellt wird. Wenn möglich, sollte der Name des Polizisten notiert und der Vorfall im Anschluss direkt bei der nächstgelegenen Polizeistation und der Deutschen Botschaft gemeldet werden.

Allgemeine Reiseinformationen

Ausweispflicht

In Mosambik besteht Ausweispflicht. Die mosambikanische Polizei ist berechtigt, Ausweiskontrollen durchzuführen. Es wird daher empfohlen, stets den Pass mit gültigem Visum / Aufenthaltserlaubnis (DIRE) im Original mit sich zu führen und beglaubigte Kopien der Dokumente separat sicher aufzubewahren. Dies gilt auch im Straßenverkehr für den Führerschein (mosambikanisch oder international, der EU-Führerschein wird in Mosambik nicht anerkannt).

Geld / Kreditkarten

An Geldautomaten kann in allen größeren Städten Bargeld mit EC- oder Kreditkarten abgehoben werden. Kreditkarten werden z.T. in Hotels, Restaurants und Supermärkten in Maputo und anderen größeren Städten akzeptiert, das System arbeitet jedoch nicht immer zuverlässig. Es wird empfohlen, ausreichend Bargeld mitzuführen, insbesondere, wenn Reisen ins Landesinnere geplant sind. In Mosambik werden auch US-Dollar und insbesondere im südlichen Mosambik südafrikanische Rand akzeptiert. Euro werden außerhalb Maputos nur selten akzeptiert.

Darüber hinaus sind telegrafische Bargeldüberweisungen nach Mosambik möglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja (mit Foto) für Kinder unter 12 Jahre

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja (mit Foto) für Kinder unter 12 Jahre

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch sechs Monate gültig sein.
Es wird empfohlen, Kindern ab 6 Jahren einen Reisepass ausstellen zu lassen, da es in Einzelfällen zu Schwierigkeiten mit den Einwanderungsbehörden gekommen ist.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Für die Einreise nach Mosambik ist ein Visum erforderlich. Dieses muss grundsätzlich vor der Einreise bei einer der mosambikanischen Auslandsvertretungen eingeholt werden.

Nur in Ausnahmefällen, falls es im Wohnsitzland des Antragstellers keine mosambikanische Auslandsvertretung gibt, kann ein Visum für touristische Zwecke und nur zur einmaligen Einreise an einigen der größeren Grenzübergänge zu Mosambik und dem Flughafen Maputo beantragt werden. Genauere Auskünfte hierzu erteilen die mosambikanischen Auslandsvertretungen. Es liegen Berichte von EU-Staatsangehörigen vor, dass die mosambikanischen Grenzbehörden diese Regelung neuerdings strikt durchsetzen und Reisenden im Zweifel die Einreise verweigern. Auch Fluglinien können nach IATA-Richtlinien beim Check-in die Vorlage eines gültigen Visums verlangen und ggf. die Beförderung ablehnen.

Reisende, die einen anderen als touristischen Aufenthalt planen, (insbesondere Arbeitsaufnahme, hierunter fallen nach mosambikanischen Recht grundsätzlich auch Freiwilligeneinsätze) müssen zuvor über die zuständige mosambikanische Auslandsvertretung ein Visum einholen. Für einen Daueraufenthalt wird empfohlen, bereits bei Einreise ein deutsches Führungszeugnis mitzubringen.

Bei Überschreitung der im Visum gestatteten Aufenthaltsdauer drohen hohe Geld-, z. T. sogar Haftstrafen. Ein Visum ohne Berechtigung zur Wohnsitznahme („Sem residência“) kann nur nach Ausreise bei einer mosambikanischen Auslandsvertretung verlängert bzw. neu beantragt werden.

Falls Ausflüge in den angrenzenden südafrikanischen Krüger-Park beabsichtigt sind, muss man vor der ersten Abreise nach Mosambik ein Visum zur mehrfachen Einreise (visto múltiplo) beantragen. An Grenzübergängen und in Mosambik ist ein Wiedereinreisevisum nicht erhältlich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Deutsche Staatsangehörige, die sich längere Zeit in Mosambik aufhalten, sollten sich über die Website der Botschaft auf der Krisenvorsorgeliste registrieren: http://service.diplo.de/registrierungav/

Besondere Zollvorschriften

Die Ein- und Ausfuhr von Diamanten, Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einfuhr deklariert werden. Die Ausfuhr von antiken Geldmünzen ist untersagt.

Die Ausfuhr von Tieren und Pflanzen, die durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind, ist nur unter Vorlage der entsprechenden Aus- und Einfuhrdokumente gestattet, ggf. nach Landesrecht sogar verboten (z. B. Langustinen, Muscheln). Die ungenehmigte Ausfuhr aus Mosambik und Einfuhr nach Deutschland kann eine Straftat darstellen, die mit hohen Geld- und ggf. Haftstrafen geahndet wird. Auf der Internetseite www.bfn.de finden Sie unter dem Stichwort WA-Vollzug/CITES ausführliche Informationen zu artenschutzrechtlichen Erfordernissen.

Aufgrund einer Exportbeschränkung für die Landeswährung dürfen nur Beträge von maximal 10.000,- Meticais (MZN) ein- oder ausgeführt werden.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Neben Ein- und Ausfuhr sind auch Besitz, Konsum und Handel mit Drogen aller Art strikt verboten.

Öffentliche Gebäude und Anlagen (z.Bsp. das „Mural“ an der Praça dos Heróis in Maputo oder der Präsidentenpalast an der Avenida Julius Nyerere, Ministerien), uniformierte Personen, Militäranlagen und -fahrzeuge sowie einzelne Botschaften dürfen nicht fotografiert werden. Nicht immer sind Gebäude entsprechend gekennzeichnet Im Zweifelsfall ist vorher um Erlaubnis zu fragen.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet gefordert. Bei einer direkten Einreise aus Deutschland bzw. anderen nicht-endemischen Ländern ist die Impfung entsprechend den Bestimmungen des mosambikanischen Gesundheitsministeriums nicht erforderlich.

Auch bei der Einreise aus gelbfieberfreien Ländern kann es jedoch in Einzelfällen vorkommen, dass entgegen der landeseigenen Bestimmungen ein Gelbfieberimpfnachweis verlangt wird. Alternativ wird eine kostenpflichtige (50 USD) Zwangsimpfung vor Ort durchgeführt. Man sollte in jedem Falle versuchen, diese Zwangsimpfung mit Hinweis auf die internationalen Gesundheitsvorschriften und die landeseigenen Bestimmungen zu vermeiden, da sie für den Aufenthalt in Mosambik keinen medizinischen Nutzen mit sich bringt.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe http://www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) und ggf. auch Polio, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY-Konjugatimpfstoff) empfohlen.

Malaria

Größte Gefährdung für Bevölkerung und Besucher stellt die landesweit und ganzjährig verbreitete Malaria dar (mehr als 85% Malaria tropica). Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Bei Aufenthalt in Mosambik wird eine Malariaprophylaxe empfohlen.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • ganztägig (Dengue, s.u.) und nachts körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen

 HIV/AIDS
ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes, lebensgefährliches Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Zur Regenzeit kommt es immer wieder zu vermehrten Cholerafällen. Diese schwere Darminfektion betrifft überwiegend ärmere Bevölkerungsanteile mit niedrigen Hygienestandards bei der Wasserversorgung.

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion – wo angebracht – durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten 

Dengue-Fieber und Chikungunya-Fieber

Beide fieberhafte Infektionen treten hauptsächlich im Küstenbereich von Mosambik auf und werden durch tagaktive Mücken übertragen. In der Regel stehen Symptome wie Kopf- und Gliederschmerzen im Vordergrund. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden in Süßwassergewässern sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Häufig fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/ Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend durchgängig geschützt werden.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen

Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für

Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Quelle:
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000

Gesondeter Haftungsausschluss:
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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