Serbien: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand: 31.01.2019 (Unverändert gültig seit: 04.07.2014)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Aktuelle Hinweise

Reisen nach Serbien sind grundsätzlich möglich. Jedoch sollte bei der Reiseplanung beachtet werden, dass in einigen Gebieten entlang der Sava und der Kolubara die Beseitigung der Hochwasserschäden noch Wochen dauern wird. Es hat landesweit über 100 kleinere Erdrutsche gegeben. Landstraßen und Bahnstrecken (regionale entlang der Save) sind noch immer vereinzelt unterbrochen. In Obrenovac und einigen weiteren Gemeinden ist die Trinkwasserversorgung beeinträchtigt.

Der Flugverkehr des Flughafens Nikola Tesla in Belgrad und die Autobahnen sind nicht betroffen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Innenpolitische Lage

Am 27.04.14 trat die Koalitionsregierung unter Premierminister Vucic ihr Amt an. Die Koalition umfasst die Fraktionen um die Serbische Fortschrittspartei (SNS), um die Sozialistische Partei Serbiens (SPS), und die Minderheitenpartei Allianz der Ungarn der Vojvodina (SVM). Erklärtes außenpolitisches Ziel der Regierung ist es, den Kurs der Annäherung Serbiens an die Europäische Union fortzusetzen. Die Lage in Serbien ist derzeit grundsätzlich ruhig. Reisenden wird empfohlen, sich durch die Medien über die aktuelle Lage unterrichtet zu halten. Informationen über aktuelle Ereignisse sind in englischer Sprache auf den Internetseiten des Fernsehsenders B92 unter www.b92.net oder der Tageszeitung Blic unter http://english.blic.rs/ verfügbar.

Am 17.02.2008erklärte die Republik Kosovo ihre Unabhängigkeit. Im Anschluss daran kam es zu Demonstrationen mit heftigen Ausschreitungen gegen in- und ausländische Ziele. Wenn auch derzeit nichts auf eine ähnliche Gefährdungslage hinweist, sind weitere Demonstrationen nicht ganz auszuschließen. Zusätzlich wird geraten, die aktuellen Sicherheitshinweise zu Kosovo zu beachten.

Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden.

In Teilen Südserbiens (Region um Presevo, Bujanovac und Medvedja) ist von einer latent gespannten Sicherheitslage auszugehen. Auswirkungen der weiteren Entwicklungen in Kosovo auf die albanisch besiedelten Regionen Südserbiens sind nicht auszuschließen.

Reisen über Land / Kriminalität

Es wird in eigenem Interesse empfohlen, die Straßenverkehrsregeln einzuhalten und unbedingt die Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote zu beachten. Verstöße gegen die Verkehrsordnung werden abhängig von der Schwere des schuldhaften Verhaltens von den serbischen Behörden mit empfindlichen Strafen bis hin zu mehrjährigem Freiheitsentzug geahndet.

Bei Nachtfahrten durch Serbien besteht ein erhöhtes Risiko: Oft sind die Straßen in mangelhaftem Zustand und schlecht beleuchtet, auch Fahrzeuge fahren zuweilen ohne ausreichende Beleuchtung

Fahrzeuge sollten wegen Diebstahlgefahr möglichst nur in verschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Im geparkten Fahrzeug sollten – auch bei nur kurzfristigen Abwesenheiten – keine Reisedokumente oder Wertsachen oder anderes Gepäck von außen sichtbar zurückgelassen werden.

Es wird außerdem dringend davon abgeraten, an Raststätten bzw. Tankstellen entlang der serbischen Autobahn im Fahrzeug zu übernachten. Insbesondere während der Ferienzeit werden Reisenden, während sie im Auto schlafen, häufig ihre Taschen mit Geld und Reisedokumenten entwendet.

Allgemeine Reiseinformationen

Detaillierte Reiseinformationen in deutscher Sprache sind auch auf der Website der Konsularvertretungen der Republik Serbien in der Bundesrepublik Deutschland verfügbar, siehe www.konzulati-rs.de/

Geld- / Kreditkarten

In den großen Städten Serbiens können Kreditkarten ausländischer Banken fast überall als Zahlungsmittel verwendet werden. An den meisten Bankautomaten ist eine Geldversorgung auch mit deutschen EC-Karten möglich. Es wird zusätzlich empfohlen, Bargeld mitzunehmen, das an Wechselstuben („Menjacnica“) getauscht werden kann.

Offizielle Währung in Serbien ist der Dinar. Der derzeitige Umrechnungskurs liegt etwa bei 110- Din = 1,- Euro. Der Euro ist in Serbien nicht als offizielles Zahlungsmittel zugelassen.

Führerschein, Kfz-Dokumente und Kfz-Haftpflicht

Für den Transit durch bzw. den vorübergehenden Aufenthalt in Serbien benötigen deutsche Staatsangehörige lediglich den nationalen deutschen Führerschein in den bestehenden drei Ausführungen (grauer Pass, rosaroter Ausweis oder Führerschein im Kartenformat). Der Besitz eines internationalen Führerscheins ist nicht erforderlich.

Sofern der Fahrer des Kfz nicht identisch mit dem in den Kfz-Dokumenten eingetragenen Halter ist, muss eine beglaubigte Vollmacht des Halters mitgeführt werden.

Serbien ist am 01.01.2012 dem „multilateralen Garantieabkommen zwischen nationalen Versicherungsbüros“ beigetreten. Damit kann bei Fahrten mit einem in Deutschland zugelassenen Kfz nach Serbien auf eine internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) verzichtet werden. Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung gilt das deutsche Autokennzeichen.
Ohne gültige Haftpflichtversicherung wird die Einreise per Pkw nach Serbien verweigert.

Die serbische Polizei widmet im Rahmen von Verkehrskontrollen Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen besondere Aufmerksamkeit.

Kfz-Unfälle

Verstöße gegen die Verkehrsordnung, insbesondere Unfälle mit Personenschäden und Todesfolge, werden je nach Schwere des schuldhaften Verhaltens mit empfindlichen Strafen bis hin zum mehrjährigen Freiheitsentzug geahndet. Die Freiheitsstrafe wird in der Regel auch nicht zur Bewährung ausgesetzt. Daher wird dringend empfohlen, sämtliche Verkehrsregeln – insbesondere die geltenden Höchstgeschwindigkeiten (Landstraßen 80 km/h, Autobahnen 120 km/h) und Überholverbote- streng zu beachten und umsichtig und ausgeruht zu fahren. Bei jedem Unfall muss in Serbien die Polizei gerufen werden, die ein Schadensprotokoll anfertigt, das für Versicherungszwecke und ggf. Zollverfahren bei der Ausreise unerlässlich ist.

Die Promillegrenze in Serbien beträgt 0,5. Wegen der Schuldzuweisung bei Unfällen wird jedoch dringend empfohlen, im Straßenverkehr ganz auf Alkohol zu verzichten!

Straßenbenutzungsgebühren

Bei Reisen in oder durch Serbien sind Mautgebühren zu zahlen. Autobahnen sowie autobahnähnlich ausgebaute Straßen sind gebührenpflichtig. Landstraßen dagegen gebührenfrei. Von einem Ausweichen auf Landstraßen zur Umgehung der Mautgebühr wird wegen des schlechten Straßenzustandes allerdings abgeraten.

Die Maut kann in Serbien mit Bargeld oder Kreditkarte (MasterCard, Maestro, Visa, American Express, Diners und (serbische) DinaCard bezahlt werden. Bei Bargeldzahlung wird Zahlung in der Landeswährung Dinar empfohlen, da bei Zahlung in Euro ein Rundungsaufschlag anfällt. Für die Zahlung der Maut in Euro bzw. für den an den Grenzen möglichen Geldtausch sollten kleine Scheine und Münzen mitgeführt werden.

Informationen sind auch über die Vertretung des ADAC in Belgrad (Tel.: +381 11 333 1111) erhältlich.

Kraftstoffversorgung

Die Kraftstoffversorgung – auch mit bleifreiem Benzin – ist in allen Landesteilen grundsätzlich gewährleistet. Die Qualität des angebotenen Kraftstoffs lässt indes häufig zu wünschen übrig.

Bei Dieselmotoren sollte ggf. der qualitativ höherwertige „Eurodiesel“ getankt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Ja

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, sofern mit Passbild

Anmerkungen:

Alle Reisedokumente müssen gültig sein. Abgelaufene Ausweise werden grundsätzlich nicht anerkannt.

Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses, Reisepasses oder Personalausweises jeweils mit Passfoto für Kinder.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Der Kinderausweis nach altem Vordruck wird zur Einreise nach Serbien anerkannt; für Reisen über Ungarn wird unabhängig vom Alter des Kindes empfohlen, vor Reiseantritt einen neuen Kinderreisepass ausstellen zu lassen, sofern der bisherige Kinderausweis kein Lichtbild enthält.

Von der Einreise mit einem Ausweisdokument, das einmal als verloren oder gestohlen gemeldet war, wird abgeraten – auch wenn dieses inzwischen wieder als aufgefunden gemeldet wurde. Auch wenn die deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht keine Garantie, dass diese Information auch an der ausländischen Einreisegrenze vorliegt.

Es wird empfohlen, sich von allen Reisedokumenten Kopien anzufertigen und diese separat mit sich zu führen.

Visum

In Serbien sind touristische Reisen bis zu 3 Monaten Dauer visumsfrei. Auf diese Dauer werden auch Aufenthalte in Kosovo angerechnet! Bei längerem Verbleib oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muss vor Reiseantritt ein Einreisevisum bei einer serbischen Auslandsvertretung eingeholt werden. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung durch die serbischen Inlandsbehörden ist nicht möglich.

Einreise über Kosovo

Nach Mitteilung des serbischen Außenministeriums können deutsche Staatsangehörige mittlerweile mit einem Personalausweis von Kosovo nach Serbien ausreisen, sofern sie im Besitz einer serbischen Einreisekarte sind. Da solche Einreisekarten nur an den amtlich zugelassenen serbischen Grenzübergangsstellen erteilt werden, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass bei einer Ausreise aus Kosovo nach Serbien mit Personalausweis zuvor eine Einreise nach Kosovo auf dem Landweg über Serbien erfolgt sein muss.

An der Grenze zwischen Kosovo und Serbien werden von den serbischen Behörden keine serbischen Einreisestempel / Einreisekarten erteilt, so dass eine Ausreise aus Kosovo nach Serbien mit Reisepass / Personalausweis nur dann möglich ist, wenn vorher auch die Einreise nach Kosovo auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist, und die Gesamtreisedauer 3 Monate nicht übersteigt. Das bedeutet, dass eine Einreise auf dem Landweg von Kosovo nach Serbien nur bei Vorliegen eines gültigen serbischen Einreisestempels im Reisepass bzw. serbischer Einreisekarte mit Personalausweis möglich ist (der/die z.B. durch eine Fahrt über eine offizielle Grenzstelle an der mazedonisch-serbischen Grenze erworben werden kann).

Kosovarische Stempel werden von den serbischen Behörden nicht anerkannt und zumeist ungültig gestempelt. Da dies den kosovarischen Grenzbehörden bekannt ist, wird oftmals – auf Wunsch – kein kosovarischer Einreisestempel in den deutschen Reisepass gestempelt.

Hinweise für Personen mit Doppelstaatsangehörigkeit

Personen, die neben der deutschen auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den serbischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise serbische Reisedokumente zu benutzen.

Mit Beschluss des Parlaments der Republik Serbien vom 15.12.2010 wurde die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt. Seit dem 01.01.2011 erfolgt die Ableistung des Wehrdienstes nach dem Freiwilligkeitsprinzip Alle serbischen Staatsangehörigen, die den Wehrdienst nicht freiwillig  ableisten wollen, müssen sich in eine Liste („Wehrpflichtevidenz“) eintragen lassen und gelten als Reservisten. Serbische Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, müssen sich in der Wehrpflichtevidenz der zuständigen serbischen Auslandsvertretung eintragen lassen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland.

Meldepflicht

Ausländer müssen sich in Serbien innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden.

Nach erfolgter Anmeldung wird als Nachweis eine polizeiliche Bescheinigung ausgestellt. Reisende müssen diese Bescheinigung bei der Ausreise, aber auch bei Kontrollen im Land, vorlegen können. Bei Unterkunft in einem Hotel wird die Anmeldung von diesem übernommen, nicht jedoch bei Privataufenthalten.

Serbien erkennt die Unabhängigkeit Kosovos nicht an. Daher kann es bei der Durchreise durch bzw. Ausreise aus Serbien im Zusammenhang mit einem Aufenthalt von mehr als 24 Stunden in Kosovo zu Problemen kommen, wenn dadurch keine Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung vorgelegt werden kann.

Verstöße gegen die Meldepflicht  können zu Problemen bei der Ausreise führen und mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Dinar dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000.- Euro ein- und ausgeführt werden, eine größere Summe darf nur eingeführt werden, wenn sie bei einer ausländischen Bank gekauft und dies durch Belege nachgewiesen werden kann.

Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt und bis zu einem Betrag von 10.000.- Euro wieder ausgeführt werden. Bei Einfuhr von Devisen sind Beträge von über 10.000,- Euro unbedingt beim Zoll anzumelden; der darüber ausgestellte Beleg ist bis zur Ausreise aufzubewahren. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden bei der Ausreise mit Devisenbeschlagnahmung geahndet.

Falls zu gleicher Zeit Devisen, Dinar und Reiseschecks ausgeführt werden, darf die Gesamtsumme nicht mehr als 10.000.- Euro betragen. Beträge ab 10.000,- Euro dürfen nur per Banküberweisung ausgeführt werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung wird mit einer hohen Geldstrafe geahndet.

Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs (Kleidung, persönliche Hygieneartikel, technische Geräte, Arzneimittel) können nach Serbien vorübergehend zollfrei eingeführt werden. Zur Vermeidung von Problemen bei der Wiederausfuhr wird empfohlen, höherwertige Gegenstände bei der Einreise anzumelden und die Zollbehörden um Fertigung einer beglaubigten Einfuhrliste zu bitten.

Die Ein- und Durchfuhr von Benzin und Dieselkraftstoff in Kanistern ist in Serbien nur bis zu einer Menge von 5 Litern zulässig.

Weiterhin bestehen in Serbien für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr:
– Alkoholika (2 l Wein oder 1 l Spirituosen über 22%)
– Tabakwaren (200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak)
– 1 Parfum oder Eau de Toilette

Gegenstände von archäologischem oder künstlerischem Wert dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörde ausgeführt werden. Dies gilt auch für Jagdtrophäen.

Haustiere dürfen nur mit gültigem Gesundheits- und Impfnachweis eingeführt werden.

Waffen (dazu gehören u. a. auch Bögen, Pfeile, Messer, Gaspistolen, Sportwaffen) dürfen nur mit besonderer Genehmigung der serbischen Behörden ein- und ausgeführt werden. Bitte erkundigen Sie sich unbedingt vor einer geplanten Reise mit Waffe bei der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland.

Funkgeräte dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörden eingeführt und genutzt werden.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Der Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird in Serbien streng bestraft. Dies gilt auch für ausschließlich zum Eigenbedarf bestimmte kleinere Mengen.

Sexuelle Handlungen an Minderjährigen (Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres) sind in Serbien in jedem Falle strafbar. Im Falle der sexuellen Handlungen an Minderjährigen des Alters zwischen 14 und 18 sind diese strafbar, wenn sie unter Anwendung von Gewalt begangen wurden.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.

Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)

In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Vor Einreise wird eine medizinische Beratung zwecks möglicher Impfung empfohlen.

Seit einigen Jahren tritt in Südserbien vereinzelt auch das hämorrhagische Kongo-Krim-Fieber auf.

Medizinische Versorgung

Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Serbien nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene ist im Allgemeinen unzureichend. Lediglich in der Hauptstadt Belgrad existieren einige öffentliche und private Kliniken und Praxen mit zufriedenstellender Ausstattung.

Serbische Einrichtungen erheben für die Behandlung von Ausländern erheblich höhere Gebühren als für Einheimisch. Eine kostenlose Behandlung auf Auslandskrankenschein („JU-6“) ist in staatlichen Krankenhäusern möglich.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  •  zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000

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