Was die Kerbe (nicht) verrät – Medikamenten-Ratgeber

Tabletten teilen – Zweimal täglich die Hälfte? Nicht jede Tablette darf zerkleinert werden, doch dieser wichtige Hinweis fehlt in vielen Beipackzetteln

Der Käse ist genauso gut verträglich, wenn er in Scheiben geschnitten wird. Der Zucker gelangt genauso schnell ins Blut, wenn man die Schokolade in Stücke bricht. Warum, denkt sich mancher, soll das mit den Wirkstoffen von Arzneien anders sein? Gründe für das Tablettenteilen gibt es genug. Die wichtigsten: Manche Patienten können die Pillen wegen ihrer Größe schlecht schlucken, andere benötigen nur die halbe oder eine noch geringere Dosis.

Erhebungen ergaben, dass jede 4. Tablette, die Patienten in Deutschland einnehmen, zerstückelt wird. Oft ist das tatsächlich bedenkenlos möglich, häufig jedoch problematisch oder gar gefährlich. Der krasseste denkbare Fall ereignete sich in Kanada: Eine Patientin musste sogenannte Retard-Tabletten einnehmen, bei denen der Wirkstoff innerhalb von 12 Stunden freigesetzt wird. Weil sie Probleme mit dem Schlucken hatte, zerbröselte die Frau die Tablette. Auf diese Weise gelangte der gesamte Wirkstoff auf einmal ins Blut; die Patientin starb an Atmungsversagen.

Retardpräparate dürfen nicht geteilt werden – es sei denn, jedes einzelne Wirkstoffteilchen und nicht die ganze Tablette ist mit einer Schicht überzogen, welche die Freisetzung verzögert. Solche Sonderfälle sollte man aber unbedingt mit dem Apotheker abklären. Dasselbe gilt für magensaftresistente Tabletten, bei denen die Schutzschicht verhindert, dass sie im Magen zersetzt werden. Auch sie dürfen Patienten nur in Sonderfällen teilen.

Beschichtung nicht zerstören

Bei anderen Pillen verhindert eine Beschichtung, dass Licht, Sauerstoff oder Feuchtigkeit sie zersetzt – oder dass sie unangenehm riechen. Auch für sie gilt ein Teilungsverbot, ebenso wie für Kapseln und Dragees. Hinzu kommen Präparate wie einige Krebsmittel, die ihrerseits krebserregend, erbgut- oder fruchtschädigend sind; hier soll vermieden werden, dass Stäube oder Aerosole der Substanzen in die Luft gelangen.

Damit nicht genug: Es gibt auch praktische Aspekte, wegen derer sich Teilen verbietet. Bei sehr kleinen, harten oder niedrig dosierten Tabletten besteht immer das Risiko, dass die Bruchteile unterschiedlich groß sind und der Wirkstoff ungleich auf die Einzelstücke verteilt wird. Das könnte schlimmstenfalls sogar gefährlich werden, wenn die Dosis sehr genau eingestellt sein muss, damit die Arznei nicht zum Gift wird.

Nicht nur Patienten bereitet dieses Wirrwarr Probleme. Selbst das Personal in Pflegeheimen scheint damit in vielen Fällen überfordert zu sein. Eine Amtsapothekerin untersuchte die Situation in 23 Alten- und Pflegeheimen. Ergebnis: Bei mehr als jedem 10. Arzneimittel, das geteilt wurde, war dies nicht zulässig.

Grundsätzlich sollte man auf das Stückeln verzichten, wenn die Arznei in der passenden Stärke zur Verfügung steht. Für Patienten kommt erschwerend hinzu, dass eindeutige Angaben zur Teilbarkeit auf dem Beipackzettel häufig fehlen. Die Hersteller müssten per Gesetz zu entsprechenden Informationen verpflichtet werden.

Klare Hinweise wären auch sinnvoll, damit Patienten Tabletten in jenen Fällen zerteilen, in denen es ihnen nützt. Beim Ein- und Ausschleichen etwa einer Kortison-Therapie ist das z. B. ein großer Vorteil. Auf diese Art kann der Patient die Dosis langsam steigern oder allmählich wieder reduzieren. Auch bei Medikamenten, bei denen der Bedarf schwankt, ist Teilen sinnvoll – wie etwa im Fall des Gerinnungshemmers Phenprocoumon.

Der Hauptgrund, warum Patienten oft nicht einfach die ganze Tablette schlucken, ist aber womöglich ein anderer: Meist ist die höhere Dosis im Verhältnis betrachtet billiger. Der Patient spart sich einmal die Zuzahlung, weil die Packung doppelt so lange reicht; der Arzt profitiert, weil er sein Budget weniger stark belastet. Es gäbe einen aber praktikablen Weg, diesen ökonomischen Anreiz zu stoppen. Der Preis sollte linear mit dem Gehalt des Wirkstoffs steigen.

Rabattverträge, die Pharmahersteller mit den Krankenkassen abschließen, können ebenfalls Folgen haben: So erhalten manche Patienten, die das Teilen gewohnt waren, plötzlich dafür nicht geeignete Präparate. Andere, die bisher eine ganze Tablette schluckten, müssen plötzlich teilen – weil der vorgeschriebene Hersteller die kleinere Dosis nicht im Sortiment führt.

Wer vom Arzt Empfehlungen erhielt wie „zweimal täglich eine halbe Tablette“, sollte vorsichtshalber beim Apotheker nachfragen. Dieser verfügt über die „Gelbe Liste“ mit Angaben zur Teilbarkeit. Keinesfalls sollte man davon ausgehen, dass Tabletten mit Kerbe immer geteilt werden können: Manchmal soll die Kerbe nur helfen, die Pille von anderen zu unterscheiden.

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Mandy Schlotter aus Drochtersen in Niedersachsen.
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