Privatinsolvenz und Selbständigkeit?

Selbständigkeit oder ein Geschäft gründen ist auch trotz einer Privatinsolvenz möglich. Das Hauptproblem an der Sache ist der negative Eintrag in der SCHUFA. Deshalb werden Ihnen u. a. Kredite abgelehnt werden. Das wiederum hat zur Folge, dass eine Privatinsolvenz mit Selbständigkeit wesentlich sorgfältiger geplant werden muss, als wie bei einem normalen Arbeitnehmer oder Hartz-IV-Empfänger. Sie müssen aber bereit sein, eventuell ungewöhnliche Wege zu begehen.

Privatinsolvenz hat etwas andere Regeln
Die Privatinsolvenz (auch: Verbraucherinsolvenz) wird oft mit der geschäftlichen Insolvenz gleich gesehen. Aber dem ist nicht so. Die eine hat mit der anderen nichts zu tun. In die Privatinsolvenz können nur Verbraucher (natürliche Personen) und ehemalige Selbstständige sowie Kleingewerbetreibende gehen. Diese Personen sollten weniger als 20 Gläubiger und keine offenen Forderungen aus Beschäftigungsverhältnissen mit Arbeitnehmern haben.

Motivation für Schuldner in Privatinsolvenz
Um die selbständigen Schuldner zu motivieren hat der Gesetzgeber einiges getan. Pfändungsfreigrenze wird z. B. anders berechnet als bei Arbeitnehmern. Sie erhalten die Einnahmen bis zur Freigrenze. Alles über der Pfändungsgrenze wird dem üblichen Durchschnittsverdienst in der jeweiligen Branche entgegen gesetzt. Das bedeutet, dass nur der Durchschnittsverdienst einbehalten und an den bzw. die Gläubiger abgeführt wird. Den Mehrverdienst können Sie behalten. Die abzugsfähigen Werbungskosten orientieren sich an den Werten, die auch vom Finanzamt anerkannt werden. Somit ist die Selbständigkeit während der Privatinsolvenz sehr wohl eine Überlegung wert.

Ob ein solcher Plan für Sie eine wirkliche Alternative zum Arbeitnehmer ist, sollten Sie sich ganz genau und sehr gut überlegen. Sie sind beim Antrag auf Restschuldbefreiung eine Verpflichtung zur Bemühung um zumutbare Arbeit eingegangen. Das heißt, bevor Sie den Schritt zur Selbständigkeit wagen, legen Sie Ihr Konzept bzw. den Businessplan dem Treuhänder vor. Ist dieser mit dem Plan einverstanden, können Sie alles Weitere für Ihre Selbständigkeit in Angriff nehmen. Sollte aber der Treuhänder Bedenken haben oder den Plan ablehnen, dann müssen Sie diese Bedenken ausräumen und eine Lösung suchen. Bei einer Ablehnung sollten Sie von Ihrem Plan Abstand nehmen!

Grundsätzlich benötigen Sie die Zustimmung Ihres Treuhänders zur geplanten Selbständigkeit. Die Restschuldbefreiung kann Ihnen ansonsten versagt werden!

Planen Sie nicht ohne Ihre Familie und binden Sie jeden fest mit ein und versichern Sie sich der festen Unterstützung! Denn die Familie wird in dieser Zeit Ihr einziger Rückhalt sein, auf den Sie zurückgreifen können. Gegenströmungen aus der eigenen Familie können Sie sich bei Ihrem Vorhaben nicht leisten!

 

Weitere interessante und ergänzende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dieser Webseite unter:

Die Privatinsolvenz

Privatinsolvenz und Selbständigkeit?

Privatinsolvenz im Ausland

Pfändungstabelle_2019-2021

Pfändungstabelle_2017-2019

Pfändungstabelle_2015-2017

Pfändungstabelle_2013-2015

Pfändungstabelle_2011-2013

Pfändungstabelle bis 2011

 

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Neele Menz aus Mengen in Baden-Württemberg.
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