Kfz-Versicherung – Tipps zur Kündigung


1. Wie kündigt man die Kfz-Versicherung?

2. Wichtige Kündigungstermine
3. Kündigungsgründe und Fristen
4. Muster-Kündigungsschreiben
5. Versicherungswechsel schnell und einfach
6. Beendigung der Kfz-Versicherung bei Fahrzeugwechsel

1. Wie kündige ich die Kfz-Versicherung?
Die Kündigung muss schriftlich zum Jahresende erfolgen, möglichst per Brief oder Fax. Dabei ist die generelle Kündigungsfrist von einem Monat zu beachten.

Tipp: Lassen Sie sich die Kündigung vom Versicherer schriftlich bestätigen!

2. Wichtige Kündigungstermine
Jedes Jahr haben Sie die Möglichkeit, die Versicherung zum 31.12. zu kündigen. Dazu müssen Sie lediglich die Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. Die Kündigung muss daher bis 30.11. bei Ihrer bisherigen Versicherung eingegangen sein.

Wenn der 30.11. auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, so ist die Kündigungsfrist gewahrt, wenn die Kündigung am nächsten Werktag der bisherigen Versicherung zugeht.

Um Ihnen die Kündigung zu erleichtern, stellen wir Ihnen ein Muster-Kündigungsschreiben als PDF-Datei zur Verfügung.

3. Kündigungsgründe und Fristen

Fristgerechte Kündigung zum 31.12.
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Das Kündigungsschreiben muss Ihrer alten Autoversicherung bis spätestens 30.11. vorliegen. Nutzen Sie unser als PDF-Datei zur Verfügung gestelltes Muster-Kündigungsschreiben.

Wenn der 30.11. auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, so ist die Kündigungsfrist gewahrt, wenn die Kündigung am nächsten Werktag der bisherigen Versicherung zugeht.

Sonderkündigungsrechte
Bei Vertragsänderungen durch Ihre Versicherungsgesellschaft (z.B. Beitragserhöhung) haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 1 Monat nach Erhalt der Vertragsänderung zu kündigen.

Kündigung im Schadenfall: Sie können auch 1 Monat nach Bearbeitung eines Schadenfalls die Versicherung kündigen. Dabei ist unwichtig ob der Schaden vom Versicherer reguliert wurde. Beachten Sie aber, dass Sie bei unterjähriger Kündigung die bereits gezahlten Beiträge nicht zurückbekommen.

Kündigung bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung: Die Kfz-Versicherung kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gewechselt werden.

4. Musterkündigungsschreiben
Hier können Sie unser Muster-Kündigungsschreiben als PDF-Datei herunterladen, ausdrucken und ausfüllen. Schicken Sie die Kündigung anschließend Ihrer derzeitigen Versicherung per Post oder per Fax.

Machen Sie zur Auswahl Ihrer neuen Versicherung am besten gleich einen Kfz-Versicherungs-Vergleich, damit Sie die für Sie ideale Kfz-Versicherung finden!

5. Versicherungswechsel schnell und einfach

  1. Kündigen Sie Ihre alte Versicherung. Und das schnell und einfach mit unserem als PDF-Datei zur Verfügung gestellten Muster-Kündigungsschreiben.
  2. Führen Sie einen Kfz-Versicherungs-Vergleich durch und finden Sie passende Angebote.
  3. Wählen Sie eine günstige Versicherung oder eine mit besseren Leistungen nach Wunsch aus dem Vergleichsergebnis und schließen diese online ab.
  4. Innerhalb von wenigen Tagen sendet Ihnen Ihre neue Versicherungsgesellschaft den Versicherungsschein zu.
  5. Der neue Versicherer übermittelt die elektronische Versicherungsbestätigung automatisch an die Zulassungsstelle. Sie müssen hier nichts weiter unternehmen.
  6. Beendigung der Kfz-Versicherung bei Fahrzeugwechsel

Eine Kfz-Versicherung wird immer für das jeweilige Fahrzeug abgeschlossen. Die Versicherung endet automatisch, nachdem das Auto abgemeldet wurde. Bei jedem Fahrzeugwechsel können Sie die Versicherung für Ihr neues Fahrzeug wieder neu wählen.

Finden Sie die für Sie ideale Kfz-Versicherung und vergleichen Sie mit einem Kfz-Versicherungs-Vergleich.

(Stand: 22.06.2012 – Änderungen, Irrtum und Schreibfehler vorbehalten)
 

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Rachel Lorner aus Hückelhoven in Nordrhein-Westfalen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen, Schreibfehler und Irrtum vorbehalten. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert worden. Weder der/die Autor/Autorin noch die Webseitenbetreiber übernehmen eine Haftung für etwaige Negativfolgen, die sich durch die Anwendung dieses Beitrages ergeben oder ergeben können. Hinweise, Tipps, Ratschläge und Empfehlungen ersetzen keine Rechtsberatung oder ärztliche Untersuchung und Diagnose. Im Zweifelsfall lassen Sie sich bitte vor Anwendung dieses Beitrages fachlich beraten, wie zum Beispiel durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt oder eine Ärztin bzw. einen Arzt.
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