Guatemala: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 23.01.2019 (Unverändert gültig seit: 06.10.2014)

Letzte Änderung: Landesspezifische Sicherheitshinweise

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität

Guatemala verzeichnet im Vergleich zu Deutschland und vielen anderen, auch lateinamerikanischen Ländern, eine hohe Kriminalitätsrate.

Neben der allgemeinen Straßenkriminalität ist Guatemala Schauplatz von gewaltsamen Auseinandersetzungen unter Drogenkartellen, sowie zwischen Drogenkartellen und den staatlichen Sicherheitskräften, aber auch von interfamiliären tödlichen Gewalttaten, bei denen immer wieder Unbeteiligte Opfer werden. Die Hemmschwelle beim Einsatz von Gewalt ist sehr niedrig. Betroffen sind vor allem verschiedene Zonen der Hauptstadt und Satellitenstädte in der näheren Umgebung, in die Touristen und ortsansässige Europäer normalerweise nicht reisen. Gleichwohl ist auch in anderen Zonen und an anderen Orten nicht auszuschließen, dass Reisende Ziel oder Opfer von Diebstählen, Raubüberfällen, Einbrüchen und sonstigen Delikten werden.

Eine gute Vorbereitung und ein angepasstes Verhalten tragen dazu bei, das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, zu verringern. Daher wird, über die allgemeine Vorsicht hinaus, dringend empfohlen Reisen außerhalb der Städte nachts zu vermeiden und keinen Schmuck zu tragen.

Es wird empfohlen, Reisedokumente (Pässe, Flugtickets, Reisekrankenversicherung  u. ä.) an einem sicheren Platz (z.B. im Hotelsafe) aufzubewahren und Kopien der wichtigsten Unterlagen (Pass, etc.) zu fertigen und diese mitzuführen, um sich ggfs. ausweisen zu können. Kopien der Reisedokumente und Kontaktdaten von Familie oder Freunden in Deutschland können zur Sicherheit an die Deutsche Botschaft Guatemala (Fax: +502  23652270, E-Mail: info@guat.auswaertiges-amt.de) gesandt werden.

Gruppenreisende können und sollten vor Reiseantritt über die guatemaltekische Tourismusbehörde INGUAT (info@inguat.gob.gt, Tel. +502 2421 2810 oder 1500) ihre Reiseroute abklären und ggfs. Sicherheitsbegleitung erbitten. Auch Alleinreisende können sich jederzeit an INGUAT wenden, die in allen größeren touristischen Orten Büros hat und deren Mitarbeiter in der Regel sehr hilfsbereit sind.

Bei Reisen in das Landesinnere Guatemalas ist Vorsicht geboten (nächtliche Reisen außerhalb der Städte und abgelegene Strecken auf jeden Fall vermeiden, nicht alleine reisen). Das Risiko beraubt zu werden besteht – wenn auch in geringerem  Maße – ebenfalls in Touristenzentren wie Antigua, Flores, Tikal und am Atitlán-See. Die Vulkane Acatenango, Santa Maria und Agua sind immer wieder Schauplätze krimineller Übergriffe auf Touristen. Es wird empfohlen, bei der Polizeistation in Antigua, Polizeibegleitung für die Besteigung dieser Vulkane anzufordern.

Landesweit kommt es zu Kredit-/EC-Kartenbetrug und Klonen von Kreditkarten, sowohl bei der Benutzung an Geldautomaten als auch beim Bezahlen. Es wird empfohlen, nur Geldautomaten zu benutzen, die durch Kameras, Bankpersonal etc. überwacht werden. Wird die Karte vom Automaten einbehalten, kann es sich um einen Betrugsversuch handeln. Beim Bezahlen sollte die Kreditkarte nur vor den Augen des Inhabers benutzt werden. Es wird zudem empfohlen, regelmäßig die Kontobewegungen zu überprüfen. Im Betrugsfall ist eine Anzeige bei der guatemaltekischen Polizei und der Staatsanwaltschaft angebracht.

Da Waffen  weit verbreitet sind, sollte bei einem Überfall kein Widerstand geleistet werden. Die geforderten Gegenstände (Handys, Wertsachen, Gepäck, Pkw etc.) sollten zügig und ruhig herausgegeben werden. Ratsam ist es, stets einen kleineren Geldbetrag in einer getrennten Geldbörse und evtl. ein zweites Mobiltelefon mit sich zu führen.

Das guatemaltekische Justizsystem befindet sich in einem desolaten Zustand. Im Falle einer Strafverfolgung oder zivilrechtlicher Streitigkeiten ist ein  rechtsstaatliches Verfahren nicht immer zu erwarten. Willkürliche Maßnahmen der Justiz unter Missachtung fundamentaler Verfahrensrechte durch Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und Polizei sind möglich und können sich auch gegen Ausländer richten.

Die Deutsche Botschaft empfiehlt, vor der Einreise bzw. unmittelbar danach Kopien der Reisedokumente (Pass, Flugschein, Reisekrankenversicherung) und Kontaktdaten von Familie oder Freunden in Deutschland an die Deutsche Botschaft (Fax: +502  23652270, E-Mail: info@guat.auswaertiges-amt.de ) zu senden.

Guatemala-Stadt

Von der Benutzung der roten Stadtbusse wird dringend abgeraten. Die Benutzung der grünen Stadtbusse („Transmetro“) und der blauen Busse („Transurbano“) gilt als relativ sicher. Auf öffentliche Busse werden immer wieder Überfälle verübt. Dutzende von Busfahrern, aber auch Passagiere, haben in den vergangenen Jahren ihr Leben verloren. Überfälle auf Fußgänger und Autofahrer finden zu jeder Tageszeit statt – auch im dichten Berufsverkehr – und werden in der Regel von mehreren bewaffneten Tätern gemeinsam begangen. Das Geschäfts- und Ausgehviertel „Zona Viva“, in dem sich die meisten Hotels und Restaurants befinden, ist nicht völlig sicher.

Für Taxifahrten in der Stadt wird empfohlen, die gelben Taxis (Taxi amarillo) zu nutzen. Die Fahrten sollten immer vorbestellt werden (Tel.Nr. 1766).

Gewisse Zonen der Hauptstadt (besonders die Zonen 5, 6, 8, 18, 19), die allerdings von Touristen kaum besucht werden, sollten ganz, einsame Straßen und unbelebte Gegenden auch tagsüber, aber besonders nachts, gemieden werden.

Reisen über Land

Von Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch im eigenen PKW oder Mietwagen, wird nicht nur wegen der Kriminalität, sondern auch wegen erhöhter Unfallgefahr u. a. durch unbeleuchtete Fahrzeuge oder Hindernisse auf der Straße, dringend abgeraten.
Die Ausschilderung ist schlecht. Daher wird empfohlen, bei Fahrten am Tag, ein gutes Navigationssystem (z.B. WAYZ)  zu benutzen, um so zu vermeiden, dass man wegen Unkenntnis auf Abwege kommt.

Öffentliche Überlandbusse sind öfter Ziel bewaffneter Banden. Viele dieser Busse sind in schlechtem technischem Zustand und sollten wegen beträchtlicher Unfallgefahr nicht benutzt werden. Zu den wichtigsten Touristenzentren fahren von der Hauptstadt und von Antigua aus besser gewartete Reise- und Kleinbusse von Reisebüros, die als sicherer gelten. Reisende sollten in Überlandbussen und in den Busbahnhöfen ständig auf das Gepäck achten und es möglichst nicht auf das Dach des Busses verladen lassen.

Naturkatastrophen

Guatemala liegt in der durch Wirbelstürme gefährdeten Zone (Wirbelsturmsaison ca. Juni bis November). Durch Erdbeben kann es immer wieder zu Strassensperren kommen. Starke Regenfälle können zu Erdrutschen führen, die die Strassen mehrere Stunden unpassierbar machen.

Sonstige Hinweise

Innenpolitische Unruhen sind nicht auszuschließen. Im Rahmen von Demonstrationen kommt es gelegentlich – auch auf dem Land – zu Straßenblockaden.

Vor dem Fotografieren bzw. Filmen der indigenen Bevölkerung empfiehlt es sich deren Zustimmung einzuholen. Das Fotografieren von Kindern sollte generell unterbleiben. Hier kommt es immer wieder zu Missverständnissen (Kinderraub etc.) mit der Gefahr, dass die einheimische Bevölkerung aggressiv reagiert.

Allgemeine Reiseinformationen

Geld / Kreditkarten

Gängige Zahlungsmittel in Guatemala: Quetzales, US-Dollar, Kreditkarten (Visa, American Express, Mastercard). Bargeld kann mit einer ec-Karte (Maestro, Cirrus) nur an wenigen bestimmten Geldautomaten abgehoben werden. Die Gefahr von Datenmissbrauch ist dabei hoch.

Mietwagen

Reisen mit Mietwagen erfordern besondere Vorsicht: Nur sehr sporadisch aufgestellte Wegweiser und Hin
weisschilder machen die Orientierung für Landesunkundige schwierig. Wie in allen Ländern gilt es, sich die Klauseln des Vertrags genauestens erläutern zu lassen, besonders im Hinblick auf eine obligatorische Selbstbeteiligung und den üblicherweise berechneten „perdida de uso“ (Nutzungsausfall). Im Schadensfall wird dieser dem Mieter nach Tagessätzen für die Zeit berechnet, in der das Auto voraussichtlich durch Reparatur ausfällt!

Taxis

Lizenzierte Taxis erkennt man an den Kfz-Schildern, die mit dem Buchstaben „A“ beginnen und einer Lizenznummer, die auf den Seitentüren vermerkt ist. Taxis ohne Lizenz sollten gemieden werden. In der Hauptstadt sollten nach Möglichkeit die gelben „Funktaxis“ (Taxi Amarillo), die nur über Telefon angefordert werden können, genutzt werden.
Die Tourismusbehörde INGUAT bietet das Programm „Sichere Taxis“ an. Unter der Telefonnummer +502 2421 2810 oder unter der Kurzwahl 1500 können für die Hauptstadt, Antigua und die Anlegestellen der Kreuzfahrtschiffe besonders geprüfte und beim INGUAT registrierte Taxifahrer vermittelt werden.

Unterkunft

Hinterlassen Sie im Hotel eine Nachricht, wohin Sie unterwegs sind und wann Sie ungefähr zurückkehren wollen.

Verhalten bei Unfällen

Nach Unfällen kann der Reisende nicht mit Schadensersatz von Bustransportunternehmen oder Inlandsfluggesellschaften rechnen. Eigene Vorsorge ist daher wichtig. Bei Überlandfahrten sollten Sie nicht anhalten, wenn Ihnen am Straßenrand die Bitte um Pannenhilfe signalisiert wird. Fahren Sie besser weiter und informieren die Polizei an der nächsten Polizeiwache oder Tankstelle über den Notfall.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, nur mit Lichtbild (bei Einreise über die USA nicht mehr möglich).

Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Für deutsche Staatsangehörige ist mit Reisepass ein visafreier Aufenthalt in der sog. „CA-4“- Region Guatemala, El Salvador, Honduras und Nicaragua bis zu insgesamt 90 Tagen möglich. Die Aufenthaltserlaubnis wird kostenfrei bei der Einreise erteilt. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Reisepass mit einem Einreisestempel versehen wird. Eine Verlängerung von 90 Tagen kann bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen

Alleinreisende Minderjährige sollten bei Einreise eine beglaubigte Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten in deutscher Sprache (mit spanischer Übersetzung) oder in englischer Sprache mit sich führen.

Reisen über die USA

Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA unter: www.auswaertiges-amt.de

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Um die Ausbreitung von BSE und der Maul- und Klauenseuche zu verhindern, müssen alle mitgeführten Produkte tierischer Herkunft (z. B. Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Rohwolle etc.) am Flughafen deklariert werden (zuständige Behörde: Servicio Nacional de Cuarentena Animal).

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Die gualtematekische Drogengesetzgebung sieht harte Strafen für Besitz, Konsum und Handel von Drogen vor.

Vermeiden Sie unter allen Umständen, Briefe, Päckchen etc. für andere Personen mit über die Grenze zu nehmen und transportieren Sie sie auch nicht innerhalb des Landes, ohne deren Inhalt zu kennen.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt auch Hepatitis B sowie bei besonderer Exposition Tollwut und Typhus empfohlen.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica (Erreger: p. falciparum) nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

Es besteht ganzjährig ein mittleres Übertragungs-Risiko (p. falciparum ca.  1%) in ländlichen Gebieten unterhalb von 1.500 m Höhe insbesondere im Department Zacapa im Grenzgebiet zu Honduras.

Je nach Reiseprofil kann im Einzelfall das Mitführen einer Notfall-Medikation („Standby“) mit Chloroquin sinnvoll sein, deren Auswahl unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte. In jedem Fall ist die konsequente Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.) sinnvoll, z. B. lange bedeckende Kleidung bzw. Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.

Chikungunya

Aktuell gibt es, ausgehend von der Karibik Insel St. Martin im Januar 2014 wie in anderen Gebieten der Region inzwischen auch Fälle von Chikungunya in Guatemala.

Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten.

Ein Merkblatt zu Chikungunya finden Sie unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen

•          ganzkörperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),

•          ganztägig (Dengue und Chikungunya!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen

•          ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen

Dengue-Fieber

Dengue wird in vielen Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Te
il schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.

Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.).

Leishmaniose

Die cutane und mucocutane Form kommt in vielen Teilen des Landes vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s. o).

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken werden daher allen Reisenden Mückenschutzmassnahmen (s.o.) empfohlen.

Leptospirose

Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden.

HIV / AIDS

Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Medizinische Versorgung

Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Guatemalas häufig nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.

Vor Reiseantritt sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die auch einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.

Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen!) sowie für Medikamente müssen insbesondere im privaten Sektor in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden.

Lassen Sie sich unbedingt vor einer Reise nach Guatemala durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle oder einen Tropen- bzw. Reisemediziner beraten (Verzeichnis z.B. unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org).

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Quelle:
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000

Gesondeter Haftungsausschluss:
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Beitrag 2014-280-1500-1

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