Gips in Lebensmitteln erlaubt?

Frage

Ist es richtig, dass in Brötchen vom Bäcker oder auch in vorgefertigten Teiglingen Gips enthalten sein darf? Eine Firma in Berlin hat in ihren Filialen beispielsweise keinen Aushang für die Inhaltsstoffe ihrer Produkte. Ich erhalte auch keine Auskunft, obwohl ich zwei Mal per Mail in der Zentrale nachgefragt habe.

Antwort

Calciumsulfat, auch als Gips bekannt, ist ein zugelassener Zusatzstoff mit der Nummer E516. Es fungiert als Säureregulator, Trägerstoff, Trennmittel und Festigungsmittel.

Auch in Backwaren kann Calciumsulfat als Stabilisator oder Trennmittel vorkommen. Dabei ist zu beachten, dass Zusatzstoffe generell in geringer Menge für eine bestimmte technologische Wirkung eingesetzt werden. Keinesfalls darf Gips in größerer Menge beispielsweise als Mehlersatz dienen.

Werden Backwaren in Fertigpackungen verkauft, so müssen alle Zutaten inklusive der Zusatzstoffe im Zutatenverzeichnis aufgeführt sein. Ausnahmen gelten, wenn die Substanzen als „Verarbeitungshilfsstoffe“ dienen oder über eine Zutat in die Backware gelangt sind und in dieser keine technologische Wirkung mehr haben.

Bei lose verkauften Backwaren muss die Verwendung von Calciumsulfat nicht kenntlich gemacht werden. Nach überwiegender Auffassung sollten Sie aber auf Anfrage eine entsprechende Auskunft erhalten. Zum Teil stellen Bäckereien Informationen über die Zutaten ihrer Backwaren in einem Ordner zusammen, den sie auf Wunsch zur Einsicht anbieten. Das ist jedoch ein freiwilliger Service.

(Stand: 09.01.2014)

Ein Beitrag / Verbrauchertipp unserer/s Leserin/s Hannelore Lührs aus Berlin.

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