Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – ein Ratgeber

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist Teil des Solidarsystems.

Das bedeutet, dass alle Versicherten gleich bezahlen, egal ob sie alt oder jung bzw. dauerhaft krank oder gesund sind. Die Höhe des Beitrages richtet sich einzig und allein nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten. Die Anzahl der versicherten bzw. mitversicherten Personen beeinflusst den Beitrag nicht. Das jeweilige Alter des Versicherten bzw. individuelle Krankheitsrisiko bleibt unberücksichtigt. Die Leistungen sind für alle gleich. Bei besonders niedrigen Einkünften erfolgt eine teilweise oder vollständige Befreiung von Zuzahlungen des Mitglieds. Die GKV darf niemandem die Mitgliedschaft verweigern, im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung (PKV).

Die Versicherten erhalten Versicherungsleistungen in Form von Sachleistungen. Dafür erhält der Versicherte eine Krankenversicherungskarte (in Zukunft Gesundheitskarte). Die Abrechnung von Sachleistungen und Honoraren erfolgt direkt zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern und den Krankenkassen bzw. deren beauftragten Abwicklungsstellen.

Gesetzlich krankenversichert sind alle Pflichtversicherten sowie freiwillige Mitglieder der GKV wie auch Ehepartner und Kinder im Rahmen der beitragsfreien Mitversicherung (Familienversicherung). Die Versicherungspflicht gilt insbesondere für abhängig Beschäftigte unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (Einkommensgrenze, bei deren Überschreiten die Versicherungspflicht entfällt), Bezieher von Ersatzeinkünften wie Arbeitslosengeld, Hartz IV, Rente, Krankengeld etc., Studierende und Familienangehörige von Versicherten. Darüber hinaus gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich freiwillig in der GKV zu versichern, insbesondere für Selbständige, Bezieher von Einkünften über der Beitragsbemessungsgrenze und Personen nach dem Ende der Versicherungspflicht (geschiedene Ehepartner, Arbeitslose ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld u.a.).

Zur Begrenzung der Beiträge und zur Motivation der Versicherten zu einem gesünderen Lebensstil müssen diese Zuzahlungen leisten bei der Inanspruchnahme von Leistungen.

Als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) werden Leistungen bezeichnet, die von der GKV gar nicht übernommen und dem Patienten privat in Rechnung gestellt werden. Der Leistungsabstand zwischen der GKV und der PKV kann durch eine Krankenzusatzversicherung überbrückt werden.

 

(Ende des Beitrags bzw. Reports 1-2012-305-1729-3 – Info-24-Service übernimmt weder eine Haftung noch Garantie für die Richtigkeit veröffentlichter Tipps und Beiträge – evtl. in diesem Beitrag bzw. Report veröffentlichte Bilder können auch nur Beispielbilder sein – 2012-0305-091jK)

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