Flexibel in die Rente – Antworten zu Ihren Fragen im Chat

Nach dem Berufs­leben vorzeitig in Rente gehen und bei voller Fitness den Ruhe­stand genießen – viele Berufs­tätige wollen das. Und viele können das auch. Für weitergehende Fragen standen die Finanztest-Experten Simone Weidner und Theodor Pischke Rede und Antwort im Chat auf test.de. Hier lesen Sie das Protokoll des Chats.

Die Top 3-Fragen

Moderator: Vor dem Chat hatten die Leser und Lese­rinnen bereits die Möglich­keit, Fragen zu stellen und zu bewerten. Hier die TOP-1-Frage aus dem Pre-Chat:
Thora: Eine Arbeitnehmerin (Jahrgang 1960) arbeitet seit 1977 ununterbrochen Voll­zeit und kann mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente. Sie würde gerne früher mit Alters­teil­zeit (Block­modell) in Rente gehen. Ihr Arbeitgeber bietet aber leider keine Alters­teil­zeit an. Gibt es einen Rechts­anspruch darauf? Oder andere Alternativen für einen vorzeitigen Ruhe­stand?
Theodor Pischke: Nein, es gibt keinen Rechts­anspruch auf Alters­teil­zeit. Entweder muss Ihr Arbeit­geber zustimmen oder es gibt eine tarif­vertragliche Vereinbarung zur Alters­teil­zeit, an die er gebunden ist. Es gibt noch andere Möglich­keiten, vorzeitig in Rente zu gehen, die jedoch an enge Voraus­setzungen gebunden sind und auf die wir später sicher noch eingehen.
Moderator: …und hier die Top-2-Frage:
Kuddel: Ein Arbeitnehmer (Geburts­jahr 1952) mit knapp 45 Versicherungs­jahren (44 Jahre und 9 Monate) hat sich seit dem 01.01.2012 unter Fortzahlung bestimmter Bezüge beur­lauben lassen. Seit diesem Zeitraum werden keine Renten­versicherungs­beiträge mehr einge­zahlt. Mit 63 Jahren muss er die Alters­rente beantragen. Ist es ratsam, dass er noch drei Monate eine renten­versicherungs­pflichtige Beschäftigung aufnimmt, um 45 Versicherungs­jahre zu erreichen?
Simone Weidner: Warum müssen Sie die Alters­rente beantragen? Wenn dies wirk­lich ein Muss sein sollte, hat es keinen Sinn, die 45 Versicherungs­jahre voll zu machen, weil Sie mit 63 Jahren als lang­jährig Versicherter in Rente gehen können. Allerdings nur mit Abschlägen.
Moderator: …und die Top-3-Frage:
Andreas: Ich bin Jahr­gang 1966 und werde mit 62 Jahren 45 Versicherungs­jahre voll haben. Soweit ich informiert bin, ist es nach 35 Versicherungs­jahren möglich, mit Abschlägen bereits 2 Jahre früher in Rente zu gehen. Nach 45 Jahren kann ich bereits mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen. Ist es dann ebenfalls möglich, 2 Jahre früher mit Abschlägen die Rente zu beginnen. Zum Beispiel mit 63 Jahren und 7,2 Prozent Abschlag (0,3 Prozent pro Monat)?
Theodor Pischke: Ja, allerdings nicht wie Sie schreiben mit einem Abschlag von 7,2 Prozent, sondern mit einem Abschlag von 14,4 Prozent. Der Abschlag wird anhand des regulären Renten­beginns berechnet. Sie können „regulär“ mit 67 Jahren in Alters­rente gehen…
Simone Weidner: …das heißt mit 63 gingen Sie 4 Jahre vorher. Das ergibt einen Abschlag von 14,4 Prozent.

Eine aktuelle Frage

Moderator: Hier eine aktuelle Frage:
Keiner: Ich (1952 geboren) möchte gerne länger arbeiten. Voraus­gesetzt der Arbeitgeber würde das begrüßen, gibt es da irgend­welche Probleme?
Simone Weidner: Nein, no problem. Wenn Sie über die reguläre Alters­grenze hinaus – bei Ihnen also mit 65 Jahren und 6 Monaten – arbeiten möchten, also später in Rente gehen, bekommen Sie sogar einen Aufschlag auf die Rente.

Fragen zur Alters­teil­zeit

Ralle_57: Gelten bei Alters­teil­zeit tatsäch­lich Mindest­versicherungs­zeiten in der Gesetzlichen Renten­versicherung (gemäß „lang­jährig Versicherte“)? Ich war lang­jährig als Freiberufler tätig und mir fehlen für Altersteilzeit jetzt gut 13 Jahre „Versicherungs­verlauf“; auch nach­zahlen geht nach Auskunft der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) nicht. Stimmt das alles oder sehen Sie doch noch Ansätze & Möglich­keiten? Danke & Gruß.
Theodor Pischke: Meinen Sie Alters­teil­zeit oder die Rente nach Alters­teil­zeit? Wenn es sich um Alters­teil­zeit handelt, entscheidet nicht die Deutsche Renten­versicherung, ob Sie Alters­teil­zeit machen dürfen oder nicht, sondern Ihr Arbeit­geber bzw. dies ist tarif­vertraglich oder in einer Betriebs­ver­einbarung geregelt. …
Theodor Pischker: Geht es um die Rente nach Alters­teil­zeit, so ist dies nur noch möglich für alle, die vor 1952 geboren wurden. Außerdem muss man eine Mindest­versicherungs­zeit von 15 Jahren vorweisen.
Simone Weidner: Wenn man nicht auf diese 15 Jahre kommt, ist eine vorgezogene Rente nach Alters­teil­zeit nicht möglich.

Kurz vor der Rente arbeitslos

sunwind: Ich werde mit 63 Jahren meine passive Phase der Alters­teil­zeit beenden. Kann ich mich dann mit 63 Jahren arbeits­suchend melden um dann mit 65 meine Alters­rente für besonders lang­jährig Versicherte zu beziehen? Wie sind die Auswirkungen der ggf. Arbeits­losig­keit auf Kranken- und Renten­versicherung ? Muss ich mit Sperrzeiten rechnen ?
Theodor Pischke: Ja, Sie können sich arbeitslos melden, wenn Sie noch Anspruch auf 24 Monate Arbeits­losengeld I haben, können Sie dann mit 65 Jahren in Rente gehen. Ihr Arbeits­losengeld bemisst sich aber nur nach dem versicherungs­pflichtigen Brutto­einkommen während der Alters­teil­zeit.
Simone Weidner: Wenn Sie erst mit 65 in Rente gehen, ersparen Sie sich eine Rentenkür­zung. Allerdings ist eine Sperr­zeit möglich. Die Voraus­setzungen dafür sind jedoch unterschiedlich. So hat das Bundes­sozialge­richt entschieden, dass eine Sperre ausgeschlossen ist, wenn der Beschäftigte einen Alters­teil­zeit­vertrag abge­schlossen hat, um einer Kündigung zu entgehen. Lassen Sie sich vom Betriebsrat oder der zuständigen Gewerk­schaft beraten.

Eine weitere aktuelle Frage

Moderator: …und eine aktuelle Frage:
fanscher: Guten Tag. Ich (weiblich) bin im Mai 1950 geboren. Ich beziehe bis 31.01.2014 Arbeits­losengeld. Das Arbeits­amt sagt, ich müsse zum 01.02.2014 Rente beantragen. Dies bedeutet, dass ich mit Abzügen rechnen muss. Kann ich ab 01.02.2014 ALG II (Arbeitslosengeld) beantragen oder muss ich Rente beantragen?
Simone Weidner: Lassen Sie sich von der Deutschen Renten­versicherung beraten, das ist kostenlos. Die Rentenversicherung ist verpflichtet, Sie so zu informieren, dass Sie optimal in Rente gehen können.

Wann kann ich frühestens in Rente gehen?

Sally: Ich bin angestellt und hätte mit 61 Jahren (Jahr­gang 1969) die 45 Versicherungs­jahre in der Rentenkasse erreicht. Wann könnte ich frühestens ohne Abschläge Rente beziehen?
Simone Weidner: Ohne Abschläge können Sie frühestens mit 65 Jahren in Rente gehen.
J.J.Rambo: Ich bin 53 Jahre alt und männ­lich. Arbeite ununterbrochen seit meinem 14. Lebens­jahr und möchte mit 59 in Rente. Seit November 1991 bin ich im öffent­lichen Dienst als Arbeiter beschäftigt. Gibt es über­haupt eine Möglich­keit dies zu tun? Renten­versicherung sagt NEIN!
Simone Weidner: „Nein“ stimmt. Eine gesetzliche Alters­rente können Sie mit 59 Jahren nicht bekommen.

Herta2202: Ich bin weiblich, 70%-schwerbehindert und möchte so früh wie möglich in Rente gehen, weil ich erwerbs­unfähig bin (jedoch ohne Ankerkennung). Wann kann dies ohne und auch mit Abzügen der Fall sein?
Theodor Pischke: Mit einer Schwerbehin­derung von mindestens 50 Prozent können Sie vorzeitig in Alters­rente gehen. Der genaue Termin hängt vom Geburts­datum ab. Schwerbehinderte, die vor 1951 geboren worden sind, brauchen keine Schwerbehinderten­bescheinigung. Sie haben auch dann Anspruch auf eine Schwerbehindertenrente, wenn sie nach dem bis Ende 2000 geltenden Recht berufs- und erwerbs­unfähig sind. Später Geborene müssen dagegen immer ihre Schwerbehin­derung nach­weisen.
Simone Weidner: Wie hoch die Abschläge bei einer Alters­rente für Schwerbehinderte sind, hängt vom Geburtsdatum ab. Wer 1964 oder später geboren worden ist, bekommt die Rente ohne Abschlag mit 65 Jahren und mit Abschlägen frühestens mit 62 Jahren. In diesem Fall beträgt der Abschlag 10,8 Prozent.

Wann muss ich mit Abschlägen rechnen?

Moderator: …und eine aktuelle Nach­frage:
Andreas: Noch mal zur Sicherheit zur Top-3-Frage: Als besonders lang­jährig Versicherter kann ich ja mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen. Wenn ich auch nur einen Monat früher gehen möchte, also mit 64 Jahren und 11 Monaten, werden mir 25 Monate Abschlag abge­zogen?
Simone Weidner: Ja, der Abschlag bemisst sich an dem regulären Renten­eintritts­alter (in diesem Fall 67 Jahre).

Kuddel: Top-2-Frage: Zusatz­frage. Ich muss mit 63 Jahren die Alters­rente beantragen. Wenn ich 45 Versicherungsjahre voll habe, werden dann keine Abschläge erhoben?
Theodor Pischke: Doch, es werden Abschläge erhoben. Wenn Sie 45 Versicherungs­jahre voll haben, können Sie abschlagfrei nur mit 65 Jahren in Alters­rente gehen, nicht früher. Gehen Sie mit 63 Jahren, werden von den bis dahin erworbenen Renten­ansprüchen 14,4 Prozent abge­zogen.

Moderator: …und noch eine aktuelle Frage:
jk_mch: Ich bin Jahrgang 1952 und werde mit 63 Jahren meine passive Alters­teil­zeitphase beenden und in Rente gehen, d.h., 30 Monate vor dem nominellen Renten­beginn, was dauer­haft 9 Prozent weniger Rente bedeutet. Wie viel verliere ich zusätzlich dadurch, dass ich in diesen 30 Monaten keine Rentenbeiträge mehr bezahle?
Theodor Pischke: Das hängt von Ihrem Verdienst ab. In der Alters­teil­zeit wurden ja eh schon nicht die vollen Renten­versicherungs­beiträge gezahlt. Fordern Sie von der Deutschen Renten­versicherung eine Renten­auskunft an, die den konkreten Renten­verlust enthält.

Wann sollte ich damit beginnen, an meine Rente zu denken?

Heike: Derzeit befinde ich mich im zweiten Ausbildungs­jahr über Meisterbafög und muss noch ein Jahr lernen. Ich bin 46 und habe nur zwei derzeit still­gelegte Riesterrenten­versicherungen. Was kann ich tun, um mich abzu­sichern?
Simone Weidner: Sofern Sie renten­versicherungs­pflichtig beschäftigt sind, können Sie erwägen, Ihre Riesterrenten­versicherung wieder­aufzunehmen. Das ist aber nur sinn­voll, wenn Sie gute Verträge haben. Generell ist die Riesterrente erste Wahl, wenn es um die geförderte Alters­vorsorge geht. Bedenken Sie, dass Sie vom Staat 154 Euro Grund­zulage im Jahr bekommen, sofern 4 Prozent Ihres Brutto­vorjahres­einkommens insgesamt in den Riester­vertrag fließen. Prüfen Sie doch noch mal, ob das auch für Sie mit Ihrem Ausbildungs­gehalt mach­bar ist.

Olaf1990: Ich bin Student und werde bald ins Berufs­leben eintreten. Worauf muss ich beim Eintritt in den Beruf achten? Wie kann ich meine berufliche Laufbahn von Anfang an so gestalten, dass ich später flexibel in Rente gehen kann?
Theodor Pischke: Wenn Sie in Ihrem Berufs­leben gut verdient haben, werden Sie später auch eine auskömm­liche Rente bekommen. Alters­armut ist dann vorprogrammiert, wenn Sie keine durch­gehende Berufs­biographie und viele Zeiten mit prekärer Beschäftigung haben. Denn die Rente ist ein Abbild des Arbeits­lebens. Wie „flexibel“ Sie in vielen Jahr­zehnten in den Ruhe­stand wechseln, ist jetzt noch nicht abzu­sehen. Das Rentenrecht kann sich bis dahin auch wieder ändern. Es macht keinen Sinn, sich jetzt schon den Kopf darüber zu zerbrechen.

Jochen: Ich bin 55 Jahre alt, arbeite im öffent­lichen Dienst und gerade dabei meine Rente zu planen. Die Bruttorente zu planen ist eigentlich Dank guter Beratung der entsprechenden Stellen (Deutsche Renten­versicherung, ZVK) gut möglich. Wie kann ich aber am besten heute schon kalkulieren, was mir nach Abzug von Sozial­versicherung und Steuer später tatsäch­lich als verfügbares Einkommen bleibt?
Simone Weidner: Die Stiftung Warentest bietet im Internet auch kostenlose Rechner an, mit denen Sie Ihren Finanzbedarf im Alter und Ihre Rentenlücke gut ausrechnen können: www.test.de/rentenluecke und www.test.de/finanzbedarf. Rund um das Thema Alters­vorsorge finden Sie Tests und Infos unter www.test.de/altersvorsorge-rente/.

Berechnung der Rentenhöhe

schlappefli­cker: Wenn ich (54 Jahre) mit 65 ohne Abzüge in Rente gehen kann, da ich die 45 Versicherungs­jahre (61 Jahre) erfüllt habe, werden die Jahre danach noch zur Rente hinzu gezählt (ergo höhere Rente) oder zahle ich nur die Beiträge zur Rentenversicherung und es findet keine Anrechnung auf meine Rente?
Theodor Pischke: Ja, mehr Beiträge steigern Ihre Rente.

Wirbel­wind: ich werde am 6.8.2013 63 Jahre und möchte aus dem Berufs­leben ausscheiden. Alle Voraus­setzungen dafür sind erfüllt. Wann muss ich den Renten­antrag stellen und was ist dabei zu beachten? Um die Abzüge auszugleichen, ist es möglich einen Ausgleichs­betrag zu entrichten, wie kann ich den errechnen?
Simone Weidner: Sie sind spät dran. Pünkt­lich zum 63. Geburts­tag werden Sie den Renten­beginn nicht mehr schaffen. Ihren Renten­antrag sollten Sie rund 4 Monate vor Renten­beginn stellen – voraus­gesetzt, alle Versicherungs­zeiten sind korrekt auf Ihrem Renten­konto erfasst. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Rentenkonto unvoll­ständig ist, sollten Sie einen Antrag auf Kontenklärung stellen.
Theodor Pischker: Ja, Sie können Renten­abschläge ausgleichen. Die Rechnung dafür ist ein wenig kompliziert. Ihr Renten­versicherer ist allerdings verpflichtet, Ihnen eine Renten­auskunft zu erteilen, die den erforderlichen Ausgleichs­betrag ausweist. Hierzu müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen (Vordruck V210). Sie können ihn bei der Deutschen Renten­versicherung bekommen oder auf ihrer Internetseite herunter­laden: www.deutsche-rentenversicherung.de.

Moderator: Kommen wir zu unserer letzten Frage im heutigen Chat.
Roland­schu: Was ist eine Teilrente und welche Voraus­setzungen bzw. Nachteile gibt es?
Simone Weidner: Sie können eine Alters­rente auch als Teilrente in Anspruch nehmen. Die Rente beträgt dann – je nach Hinzuver­dienst – ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der Voll­rente. Die Hinzuver­dienst­grenzen werden individuell ermittelt. Auch Renten wegen verminderter Erwerbs­fähig­keit können bei einem monatlichen Hinzuver­dienst von mehr als 450 Euro brutto in verminderter Höhe als anteilige Rente geleistet werden, wenn weiterhin eine Erwerbs­minderung vorliegt.

Stand: Juli 2013

 

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Rolf Braun aus Wuppertal in Nordrhein-Westfalen.
Ende des Beitrags 2013-212-1926-3  
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