Dominikanische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand: 16.12.2023 (Unverändert gültig seit: 01.08.2014)

Letzte Änderungen: Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität

Die Kriminalität im Lande ist hoch. Sie richtet sich allerdings grundsätzlich selten gezielt gegen Ausländer, sondern bedroht alle Bevölkerungsgruppen und daher auch die ausländischen Touristen und Residenten. In Touristenzentren und in abgelegeneren, ländlichen Gegenden sind ausländische Touristen jedoch durchaus gezielt Opfer von Übergriffen Zu erhöhter Vorsicht wird geraten. Ausflüge sollten nur mit ansässigen renommierten Touristikunternehmen mit Versicherungsschutz durchgeführt werden. Der Versicherungsschutz der Busunternehmer ist im Vergleich zu Deutschland geringer.

Wertsachen sollten nur in unbedingt erforderlichem Umfang mitgeführt und stets – sofern vorhanden – in einem Safe deponiert werden. Auf Schmuck, auch billigen Modeschmuck, sollte verzichtet werden. Armenviertel sollten Sie nur in Begleitung Ortskundiger betreten. In größeren Menschenansammlungen (Märkte, Busbahnhöfe, während Busfahrten, Tanzlokale etc.) sollten Sie besonders auf Geldbörse und Wertsachen achten. Wichtige Dokumente (Flugschein, Reisepass, Führerschein, Adressenlisten etc.) sollten nur in Fotokopie mitgeführt und Originale im Safe des Hotels hinterlegt werden. Bei Übergabe von Wertgegenständen an Hotelsafes ist in manchen Fällen die Anfertigung einer detaillierten Übergabeliste mit unterschriftlicher Bestätigung der Hotelleitung zu empfehlen. Die Rechtsverhältnisse im Verlustfall sollten unter Zeugen vor Übergabe geklärt werden.

Der deutschen Botschaft Santo Domingo ist vermehrt mitgeteilt worden, dass in öffentlichen Bars, Discos und hotelinternen Clubs in Getränke narkotisierend wirkende Stoffe („K.-O.-Tropfen“) gemischt wurden. Es wird deshalb dringend dazu geraten, Getränke nie aus den Augen zu lassen und jemanden bei sich zu haben, der im Notfall Hilfe leisten kann.

Dominikaner tragen teilweise Handfeuerwaffen mit sich und setzen diese auch immer wieder im Konfliktfall als Drohmittel ein. Vermeiden Sie daher generell bei Meinungsverschiedenheiten oder bei Konflikten aggressives Auftreten.

In den letzten Monaten ist es vermehrt zu bewaffneten Überfällen auf Touristen und Residenten gekommen. Die Übergriffe sind symptomatisch für einen spürbaren Anstieg der Gewaltkriminalität in der schnell wachsenden Millionenmetropole Santo Domingo (ca. 3,5 Mio Einwohner). Angriffsziele sind sowohl Fußgänger als auch Autofahrer (z. B. im Stau oder vor einer roten Ampel stehend). Die Überfälle ereignen sich selbst in der Hauptverkehrszeit unter anderem an belebten Hauptverkehrsstraßen.

Bei einem Überfall wird dringend dazu geraten, keine Gegenwehr zu leisten und Wertgegenstände an den Aggressor widerstandslos auszuhändigen, um zu vermeiden, dass dieser sich durch ein Widerstandsverhalten angegriffen fühlt und (Schuss-)Waffen in Tötungsabsicht einsetzt.

Touristen und Residenten wird dringend dazu geraten, Wertgegenstände zu Hause zu lassen, Reisepässe und große Mengen Bargeld im Hotelsafe zu hinterlegen und dunkle Straßen sowie unsichere Wohngegenden zu meiden. Grundsätzlich ist es notwendig, jederzeit aufmerksam das Geschehen auf der Straße zu verfolgen und Geldbeutel sicher zu verstauen. Lassen Sie Fenster und Türen des Autos während der gesamten Fahrt geschlossen bzw. verriegelt und verstecken Sie Wertgegenstände so, dass sie von außen nicht sichtbar sind. Kaufen Sie nicht bei Straßenverkäufern aus dem Auto heraus. Heben Sie nicht außerhalb der Geschäftszeiten größere Mengen Bargeld ab und stellen Sie sicher, dass Sie beim Abheben nicht beobachtet werden

Allgemeine Reiseinformationen

Sprache

Die Landessprache ist Spanisch. In den Hotels und Gebieten mit hohem Touristenaufkommen ist eine Verständigung auf Englisch (mit Einschränkungen), seltener auf Deutsch möglich.

Naturkatastrophen

In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison. Es muss mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und unter Umständen auch mit Erdrutschen gerechnet werden. Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten.

Aktuelle Informationen über Wirbelstürme sind im Internet u.a. unter www.nhc.noaa.gov abrufbar.

Die Dominikanische Republik ist ein erdbebengefährdetes Land. Es muss immer mit unvorhersehbar einsetzender tektonischer Aktivität gerechnet werden. Weiterführende Informationen zum Thema und ein umfassendes Merkblatt zum Verhalten bei Erdbeben finden Sie auf der Website: www.gfz-potsdam.de.

Infrastruktur

Die Dominikanische Republik ist eines der touristischen Schwerpunktländer in der Karibik. Das Straßennetz zwischen den verschiedenen Touristenzentren ist gut ausgebaut. Abseits dieser Hauptstraßen sind aber oftmals nur Geländewagen geeignete Fortbewegungsmittel. Straßenschäden, u.a. als Folge von Überschwemmungen, sind häufig.

Straßenverkehr

Im Straßenverkehr ist wegen der im Lande üblichen aggressiven Fahrweise und der häufigen Nichtbeachtung der Verkehrsregeln besonders umsichtiges und defensives Verhalten geboten. Eine Festnahme aller Beteiligten nach einem Unfall, auch über Nacht, ist nicht selten, bei Unfällen mit Personenschäden die Regel. Bei einem Unfall sollte die Polizei gerufen und die für die Schadensregulierung erforderlichen Daten (auch Namen von Zeugen) umgehend aufgenommen werden. Aufgrund oft nicht vorhandenem Versicherungsschutz oder Fahrerlaubnis ist die Gefahr von Fahrerflucht hoch.

Die Botschaft rät generell von Nachtfahrten über Land ohne landeserfahrene Begleitung ab. Gewaltsame Raubüberfälle sind nicht auszuschließen und die Gefahr durch unbeleuchtete Verkehrsteilnehmer und Straßenschäden ist auf den nicht beleuchteten Landstraßen ungleich höher als tagsüber.

Anmietung von KfZ

Beim Mieten von KfZ ist Vorsicht geboten, da diese immer wieder gestohlen werden und die örtlichen Versicherungen nicht für diesen Verlust haften. Deshalb ist auf ausreichenden Versicherungsschutz vor der Anmietung zu achten. Anderenfalls ist gemäß dem in der Dominikanischen Republik üblichen Mietvertrag der Mieter verpflichtet, den Wert des KfZ zu ersetzen.

Erwerb von Immobilien

Der Erwerb von Immobilien oder Time-Share-Objekten sollte keinesfalls ohne Mitwirkung eines seriösen Rechtsanwalts oder Notars abgewickelt werden. Vor Angeboten unseriöser Kreditgeber oder Vermittler, gleich welcher Nationalität, wird gewarnt.

Investitionen

Dem Auswärtigen Amt ist gehäuft mitgeteilt worden, dass deutsche Anleger mit hohen Gewinnen von (angeblichen) Investitions- und Kreditunternehmungen in der Dominikanischen Republik angelockt werden, die sich als Briefkastenfirmen herausstellen. Aus diesem Grund wird dringend davon abgeraten, sich auf ungesicherte oder fragwürdige Geschäfte einzulassen oder Geld an Personen bzw. Firmen zu überweisen, deren Identität/Seriosität nicht geklärt ist.

Geld

Devisen sollten nur bei hierzu autorisierten Stellen (Banken, Hotels, Wechselstuben) in Landeswährung umgetauscht werden. Zunehmend ist der Umtausch von Euro bei den hiesigen Geschäftsbanken möglich. Auf der Straße sollten Devisen jedoch auf keinen Fall getauscht werden, da ein solcher Tausch nicht nur strafbar, sondern auch die Gefahr des Betruges oder des Herausgebens von Falschgeld gegeben ist. Es gibt einige Geldautomaten, die in das MAESTRO-System integriert sind, und an denen mit der EC-Karte Bargeld gezogen werden kann.

Kreditkarten

In fast allen Hotels, Geschäften und Restaurants werden Kreditkarten (Eurocard/Mastercard, Visacard) akzeptiert. Es sind wiederholt und vermehrt Fälle bekannt geworden, in denen mit zuvor in der Dominikanischen Republik genutzten Kreditkarten vor Ort oder in einem Drittland widerrechtliche Zahlungen getätigt wurden. Vor diesem Hintergrund ist grundsätzlich eine Bargeldzahlung dem Einsatz der Kreditkarte vorzuziehen. Zusätzlich sollten Sie Ihre Aufenthalte klar und nachweisbar dokumentieren, um sich bei einer möglichen Schadensregulierung gegenüber dem Kreditinstitut erklären zu können.

Hilfe in Notfällen

In Notfällen wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Reiseleitung. Bei Pauschalreisen ist es üblich, dass das Unternehmen seinen Kunden in einer Notlage hilft. Sollte die Reiseleitung Ihr Problem nicht beheben können, wird Ihnen die Konsularabteilung der Deutschen Botschaft in Santo Domingo im Rahmen ihrer Möglichkeiten gern weiterhelfen. Es existiert ein Bereitschaftsdienst, der während der ganzen Woche und am Wochenende in akuten Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten erreichbar ist.

Auslandsreisende sollten auf jeden Fall auch an den Krankenversicherungsschutz denken. Es existiert mit der Dominikanischen Republik, wie mit fast allen außereuropäischen Staaten, kein Sozialversicherungsabkommen. Deutsche Krankenkassen kommen für ambulante und stationäre Behandlungen in der Dominikanischen Republik oder gar für einen notwendigen Rücktransport nicht auf. Daher ist es unbedingt notwendig eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Die Behandlungskosten in Arztpraxen und privaten Krankenhäusern sind deutlich höher als in Deutschland und grundsätzlich vor der Behandlung zu bezahlen. Ärzte oder Krankenhäuser werden ansonsten nicht tätig. Personen, die ihre Rechnungen nicht begleichen können, werden regelmäßig festgehalten und erst nach Erteilung einer Kostenübernahmeerklärung durch die Krankenversicherung oder Zahlung der entstandenen Behandlungskosten entlassen. Es wird daher empfohlen vor der Reise zu klären, ob die Auslandskrankenversicherung bereit und in der Lage (spanische Sprachkenntnisse) ist, gegebenenfalls eine solche Erklärung abzugeben.

Es wird außerdem daraufhin hingewiesen, dass sich Individualreisende vor Reisebeginn einen Überblick über die im Urlaubsgebiet vorhandenen Ärzte und Krankenhäuer verschaffen sollten, da in einigen abgelegenen touristischen Gebieten die Dichte der Einrichtungen mit ärztlicher Versorgung sehr gering und bei Notfällen eine rasche Reaktion zur Ersten Hilfe nicht immer gewährleistet ist. Die Botschaft empfiehlt daher, entsprechende Kontakttelefonnummern griffbereit zu halten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, für Kinder älter als 3 Jahre muss der Kinderausweis mit einem Foto versehen sein

Anmerkungen:
Das Reisedokument muss bei Einreise noch eine Gültigkeit von mindestens 6 Monaten umfassen.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die einmalige Einreise und einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum. Bei der Einreise muss eine Touristenkarte für 10,- US-Dollar/Euro gekauft werden, die 30 Tage gültig ist, sowie in der Regel das Hin- und Rückflugticket vorgelegt werden. Bei einem touristischen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen muss beim zuständigen Ausländeramt (Departamento de Extranjería, Dirección General de Migración) eine gebührenpflichtige Verlängerung (bis zu 90 Tage) beantragt werden. Erfolgt keine Verlängerung, so ist bei der Ausreise am Flughafen ab einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen eine progressive Gebühr zu zahlen. Die aktuellen Gebührensätze können Sie auf der Internetseite der dominikanischen Migrationsbehörde unter www.migracion.gob.do/  einsehen.

Reisende, die beabsichtigen, ihren regelmäßigen Wohnsitz in die Dominikanische Republik zu verlegen, sollten bereits bei der zuständigen dominikanischen Auslandsvertretung im Inland ein Visum für einen Daueraufenthalt beantragen. Die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis direkt in der Dominikanischen Republik ist ohne vorheriges auf den Aufenthaltszweck abgestimmtes Einreisevisum nicht mehr möglich. Das Vorhandensein eines solchen Visums wird seit Mitte 2012 verstärkt kontrolliert.

Ausreisegebühr

Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer in Höhe von 20,– US-Dollar zu bezahlen. Einige Fluggesellschaften haben diese Steuer bereits in ihrem Flugpreis enthalten.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen

Minderjährige, die permanent in der Dominikanischen Republik leben oder auch die dominikanische Staatsangehörigkeit besitzen und nicht mit beiden Elternteilen reisen, benötigen zur Ausreise eine notarielle, von der Procuraduría General de la República Dominicana beglaubigte Genehmigung des nicht mitreisenden Elternteils.

Sonstiges

Für die Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Weitere Auskünfte erteilt das Fremdenverkehrsamt der Dominikanischen Republik in Frankfurt am Main, Tel. +49 69 91397879, info@dominikanisches-fva.com

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate der Dominikanischen Republik in Deutschland.

Botschaft der Dominikanischen Republik
Dessauer Str. 28-29
10963 Berlin
Tel.: +49 30 257 5776 0
Fax: +49 30 2575776 1
E-Mail: info@embajadadominicana.de

Besondere Zollvorschriften

Gemäß des Gesetzes zur Geldwäsche besteht eine Meldepflicht für Barmittel in der Höhe von 10.000,- USD oder mehr für Reisende, die in die Dominikanische Republik ein- oder ausreisen. Die Meldung erfolgt auf der Zollerklärung, die Reisende bei Ankunft ausfüllen und dem Zoll aushändigen. Zuwiderhandlung ist strafbar.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de  einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Drogenkonsum und Drogenhandel sind strafbar, auch bei geringsten Mengen. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden hohe Strafen verhängt, eine Freilassung gegen Kaution ist ausgeschlossen. Nach Drogenkurieren wird gezielt gefahndet. Dabei werden regelmäßig auch deutsche Drogenkuriere bei der Ausreise von den Behörden entdeckt und festgenommen. Es ist dringend davon abzuraten, sich auf jegliche Art des Drogengeschäftes bzw. auf den Kontakt mit Drogen einzulassen. Es ist große Vorsicht geboten bei Entgegennahme von Paketen von Fremden und beim unbeaufsichtigten Parken von Fahrzeugen, um unbeabsichtigten Transport von Drogen auszuschließen.

Im Fall einer Verhaftung wird die Kontaktaufnahme mit der Botschaft Santo Domingo empfohlen.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und ggf. Cholera (s.u.) empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Als Folge der andauernden Cholera-Epidemie im Nachbarland Haiti hat sich der Krankheitserreger auch in der Dominikanischen Republik ausgebreitet. Die Ansteckungsgefahr für Reisende in der Dominikanischen Republik ist ohne engen Kontakt zu Erkrankten, beispielsweise in Krankenhäusern, sehr gering.

Cholera wird typischerweise über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Daher sind hier die üblichen Empfehlungen zur Vermeidung von Magen-Darminfektionen besonders zu beachten.

Zur aktuellen Situation bezüglich Cholera beachten Sie bitte das Cholera-Merkblatt des Auswärtigen Amts (http://www.auswaertiges-amt.de)

Eine Choleraimpfung steht zwar zur Verfügung. Sie erfordert jedoch eine zweimalige Schluckimpfung mit einem zwei- bis vierwöchigen Vorlauf und bietet auch dann keinen vollständigen Schutz. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist daher in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z.B. Arbeit im Krankenhaus) gegeben, wobei auch die jeweils aktuelle epidemiologische Lage zu beachten ist.

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen auch erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl einen vergleichsweise milden klinischen Verlauf nehmen.

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit aufbereitetem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Denguefieber

Dengue wird landesweit durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.
In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s.u.).

Chikungunya

Seit April 2014 gibt es wie in anderen Gebieten der Karibik auch (ausgehend von St. Martin u.a.) erste bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya in der Dominikanischen Republik.

Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten.

Malaria

Es besteht ein geringes Risiko im ganzen Land, v.a. in den westlichen Provinzen (Azua, Bahoruco und Dajabón) und in La Altagracia (Punta Cana). Als malariafrei gelten die größten Städte des Landes, Santo Domingo und SantiagoEine Chemoprophylaxe wird in der Regel nicht empfohlen, je nach individuellem Reisestil kann die Mitnahme einer Chloroquin-Notfallmedikation im Einzelfall nach reisemedizinischer Rücksprache sinnvoll sein. Generell sind die üblichen persönlich Mückenschutzmaßnahmen empfohlen (s.u.).

Persönlicher Mückenschutz

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
– körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
– tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel, sog. Repellents auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
– ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

Ciguatera

Insbesondere von April bis September besteht die Gefahr, dass Fische giftige Algen aufgenommen haben, die auch beim Menschen zu schweren Vergiftungen führen können (Ciguatera). Den Fischen selbst sind keinerlei Veränderungen anzumerken. Lokale Warnungen sollten beachtet werden.

HIV / Aids

Insbesondere durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Tollwut

In der Dominikanischen Republik treten immer wieder einzelne Fälle von Tollwut auf, die zumeist von Hunden, Katzen oder Fledermäusen übertragen werden.

Medizinische Versorgung

Das medizinische Versorgungsangebot ist zumindest in Santo Domingo im privaten Sektor z.T. auf westeuropäischem Niveau. Der öffentliche Sektor ist hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z. T. hygienischer Ressourcen insbesondere in ländlichen Regionen überwiegend defizitär strukturiert.

Planbare Eingriffe sollten grundsätzlich in Deutschland erfolgen, da auch im privaten Sektor nicht immer Diagnostik- bzw. Behandlungsstandards entsprechend westeuropäischer medizischer Leitlinien gewährleistet werden können.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass regelhaft vor der Aufnahme und Behandlung in Privatkliniken unabhängig einer bestehenden Auslandskrankenversicherung eine Vorauszahlung in bar oder per Kreditkarte zu leisten ist, sonst wird u.U. gar nicht erst mit der Diagnostik oder Behandlung angefangen.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, sich im Erkrankungsfall auf der Internetseite der Deutschen Botschaft über Ärzte und Krankenhäuser in der Dominkanischen Republik zu informieren. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen, ebenso wie vor einer Reise in die Dominikanische Republik eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner (zu Beratungsstellen siehe auch www.dtg.org).

Es wird empfohlen, regelmäßig verwendete Medikamente für den Eigengebrauch im ausreichenden Maße mitzunehmen. Es kann nicht damit gerechnet werden,  dass die in Deutschland verschriebenen Arzneimittel auch in der Dominikanischen Republik verfügbar sind.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss (siehe unten) den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch vorgebildeter Laien gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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(9) Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen, Schreibfehler und Irrtum vorbehalten. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert worden. Weder der/die Autor/Autorin noch die Webseitenbetreiber übernehmen eine Haftung für etwaige Negativfolgen, die sich durch die Anwendung dieses Beitrages ergeben oder ergeben können. Hinweise, Tipps, Ratschläge und Empfehlungen ersetzen keine Rechtsberatung oder ärztliche Untersuchung und Diagnose. Im Zweifelsfall lassen Sie sich bitte vor Anwendung dieses Beitrages fachlich beraten, wie zum Beispiel durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt oder eine Ärztin bzw. einen Arzt.
(14) Hinweis: Sollte im obigen Text die männliche Form gewählt sein, erfolgte dies lediglich aus Gründen der Lesbarkeit. Der Textinhalt bzw. die Angaben beziehen sich aber auf die Angehörigen aller Geschlechter.

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