Trinidad und Tobago: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand: 03.02.2019 (Unverändert gültig seit: 05.08.2014)

Letzte Änderung: Datumsaktualisierung – keine inhaltlichen Änderungen

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität

Die Zahl der Gewaltverbrechen in Trinidad und Tobago ist hoch. Die Bandenkriminalität, bei der es nicht zuletzt um Drogenhandel geht, hat daran einen großen Anteil. In Zeiträumen um Feiertage (Weihnachten, Karneval) ist regelmäßig ein Anstieg von Taschendiebstählen, Gelegenheitsüberfällen und ähnlichen Delikten zu verzeichnen. Allgemeine, subjektiv belanglos erscheinende Streitsituationen sollten grundsätzlich nicht unterschätzt werden.

Auf Trinidad, und dort besonders in Port of Spain, aber auch in den übrigen größeren Städten, besteht die Gefahr von Raubüberfällen. Vor Gewaltanwendung, manchmal auch unter Einsatz von Schusswaffen, wird dabei nicht zurückgeschreckt. Von Besuchen der Innenstadt von Port-of-Spain östlich von Henry Street sowie der Stadtteile Beetham, Laventille, Morvant und Sea Lots wird dringend abgeraten, im Stadtteil Belmont ist ebenfalls Vorsicht geboten. Gleiches gilt für Carapo, einen Stadtteil von Arima. Aber auch in anderen Wohngebieten, in Einkaufszentren sowie an den Ausflugszielen Fort George und Lady Young Lookout haben sich Überfälle auch auf Ausländer ereignet. Bei Besuchen des Stadtzentrums (Downtown) sowie bei öffentlichen Veranstaltungen sollte auf Taschen und Geldbeutel geachtet werden. Passagiere von Kreuzfahrtschiffen sollten sich organisierten Landausflügen anschließen und nicht einzeln das Stadtzentrum von Port of Spain sowie die Gegend um das Hafengelände erkunden.

Auf der Schnellstraße zum Flughafen in Piarco/Trinidad kommt es vor, dass Autos von kriminellen Banden überfallen werden, um die Insassen auszurauben.

Auf Tobago ist nach einem bewaffneten Überfall auf zwei deutsche Urlauber in Charlotteville im Februar 2014 erhöhte Vorsicht geboten. Auch im Südwesten Tobagos (z.B. in Buccoo, Bon Accord, der Gegend von Black Rock und Lambeau) kam es aber in der Vergangenheit immer wieder  zu Taschendiebstählen und Überfällen. Einbrüche und Überfälle hat es auch wiederholt in Gästehäusern, alleinstehenden Villen und auch Hotelanlagen gegeben. Wiederholt waren auch deutsche Touristen betroffen. Es sollte daher im eigenen Interesse auf einen entsprechenden Sicherheitsstandard bei der gewählten Unterkunft (Einzäunung, Sicherheitsdienst etc.) geachtet werden. Alleinreisenden Frauen wird zu besonderer Vorsicht geraten. Einsame Strände sollten wegen der Gefahr von Überfällen sowohl auf Trinidad als auch auf Tobago stets gemieden werden.

Die Gefahr von Überfällen nimmt nach Einbruch der Dunkelheit erheblich zu. Das Risiko von Gewaltanwendung kann verringert werden, wenn bei Überfällen kein Widerstand geleistet wird.

Grundsätzlich wird zu Vorsicht bei Spaziergängen in wenig belebten Vierteln / Parks größerer Städte / Siedlungen, besonders nach Einbruch der Dunkelheit, geraten. Es sollte dabei besonderes Augenmerk auf die Umgebung gelegt werden: Ohrstöpsel oder Kopfhörer, die akustische Sinneseindrücke unterdrücken, sollten daher nicht getragen werden.

Es wird im Übrigen dringend davon abgeraten, Anhalter mitzunehmen oder selbst per Anhalter zu reisen. Auch bei der Benutzung von Taxis und Maxitaxis (Kleinbusse) ist mitunter Vorsicht angebracht.

Auf Wertsachen wie Schmuck sollte verzichtet und Bargeld nur im unbedingt benötigten Umfang mitgeführt werden. Es wird angeraten, wichtige Dokumente (Flugschein, Reisepass) nur in Fotokopie mitzunehmen und die Originale im Hotelsafe zu hinterlegen.

Piraterie

Segler sollten beachten, dass Raubüberfälle auf ankernde oder sich in Küstennähe befindende Schiffe bzw. Fälle von Piraterie in der Ostkaribik sporadisch vorkommen und entsprechende Maßnahmen ergreifen (Vorsicht mit spontanen Gästen an Bord, Eigensicherung bei Nacht). Notrufe an die Polizei/Küstenwache über 999 (Mobiltelefon) sind möglicherweise zuverlässiger als Dringlichkeitsrufe über mobilen Seefunk.

Allgemeine Reiseinformationen

Sprache

Die Landessprache ist Englisch; deutsche Sprachkenntnisse sind nicht verbreitet.

Geld/ Kreditkarten

In Trinidad und Tobago können gängige Währungen in Hotels und bei den meisten Banken getauscht werden. Einige Banken wechseln nur USD. Reiseschecks werden von den meisten Banken akzeptiert. Die Zahlung mit gängigen Kreditkarten (z.B. Mastercard, Visa) ist relativ weit verbreitet.

Flug- und Fährverkehr

Es wird empfohlen, ca. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzuchecken, um sicherzugehen, dass die eigene Reservierung nicht wegen einer evtl. Überbuchung gestrichen wird.

Zwischen beiden Inseln verkehren regelmäßig Flüge (ca. 20 min Flugzeit) und Fähren (je nach Fähre  ca. 2,5 bzw. 4,5  Stunden Fahrzeit). Zwischen San Fernando und Port of Spain wurde Anfang Januar 2009 eine Passagierfährverbindung, das „Wassertaxi“, in Betrieb genommen. Eine weitere Passagierfähre verbindet Trinidad und Venezuela.

Naturkatastrophen

Trinidad und Tobago liegt am Rand der erdbebengefährdeten Zone der Karibik.

In Trinidad und Tobago ist von Juni bis Dezember Regenzeit. Es muss in dieser Zeit mit den Ausläufern tropischer Stürme, starken Regenfällen und unter Umständen auch mit Erdrutschen gerechnet werden.

Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten.

Trinidad und Tobago liegt außerhalb des Hurrikan-Gürtels. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass auch Trinidad und Tobago von einem Hurrikan getroffen wird. Dies war zuletzt 1963 der Fall. Aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter www.nhc.noaa.gov abrufbar.

Straßenverkehr

In Trinidad und Tobago herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist relativ gut ausgebaut. Die meisten Straßen sind zweispurig, eng und zum Teil sehr kurvenreich. Wegen der vielen Schlaglöcher, herumstreunenden Tieren sowie der unorthodoxen Fahrweise wird zu Vorsicht im Straßenverkehr geraten. Motorräder und –roller sollten trotz der tropischen Temperaturen nur mit entsprechender Schutzkleidung benutzt werden. Ein in Deutschland ausgestellter Führerschein wird bei einem Aufenthalt bis zu maximal 3 Monaten für die Anmietung oder Führung eines Fahrzeugs anerkannt. Taxis sowie Mietwagen stehen zur Verfügung.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, Lichtbild muss vorhanden sein, nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente können in Einzelfällen von den staatlichen Regelungen abweichen. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise zusätzlich bei der jeweiligen Fluggesellschaft.

Visum

Für die Einreise nach Trinidad und Tobago mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Flugreisende sollten im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein. Die genaue Aufenthaltsadresse muss sowohl im Einreiseformular als auch gegenüber den Grenzbeamten angegeben werden.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen

Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

An- bzw. Abreise über die USA

Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Waffen (auch Schreckschusspistolen, Taucher- und Bootssignalpistolen, CS-Gas, Pfefferspray, Messer mit feststehender Klinge) ist nur mit besonderer Einfuhrgenehmigung erlaubt. Wird bei einer Überprüfung, auch bei der Sicherheitskontrolle vor der Ausreise am Flughafen, der Besitz der o.a. Waffen ohne Genehmigung festgestellt, ist mit sofortiger Festnahme zu rechnen. Eine Gerichtsverhandlung und die Verurteilung zu einer empfindlichen Geld- oder Haftstrafe ist die Regel.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Drogenkonsum und -handel, auch in geringsten Mengen, werden von den Polizeibehörden strengstens verfolgt; man darf keinesfalls davon ausgehen, dass Ausländer von einer Verfolgung verschont werden. Bei Verstößen gegen die Drogengesetze werden hohe Geld- und Gefängnisstrafen verhängt; eine Freilassung gegen Kaution ist in der Regel nicht möglich. In Tobago ist es in den letzten Monaten vermehrt zu Verhaftungen deutscher Touristen wegen Drogendelikten gekommen. Vorsicht ist deshalb auch geboten bei Entgegennahme von Paketen von Fremden. Reisegepäck sollte nie unbeaufsichtigt bleiben.  Militärähnliche Tarnkleidung jeglicher Art und Farbe (Camouflage) ist laut Gesetz dem Militär vorbehalten. Einfuhr, käuflicher Erwerb, Besitz und Verkauf sind strafbar und werden mit einer Geldstrafe nebst Beschlagnahme der Kleidung geahndet.

Homosexuelle Handlungen sind zwar strafbar, es sind jedoch keine Fälle bekannt, bei denen es zu einer strafrechtlichen Verfolgung gekommen ist.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber kann von allen Reisenden die bei Einreise nach Trinidad und Tobago älter als 12 Monate sind bzw. bei Weiterreise in andere Länder Südamerikas oder Länder in Subsahara-Afrika verlangt werden (siehe www.who.int ). Die Impfung wird medizinisch zudem empfohlen, da auf Trinidad mit Ausnahme des Stadtgebietes von Port of Spain eine Übertragung möglich ist.

Das Auswärtige Amt empfiehlt zudem, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR) und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt auch Hepatitis B, sowie bei besonderer Exposition auch Tollwut und Typhus empfohlen.

Malaria

Beide Inseln gelten als malariafrei

Dengue

Dengue kann landesweit durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen werden. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.

Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s.u).

Chikungunya

Aktuell gibt es, ausgehend von der Karibikinsel St. Martin im Januar 2014, wie in anderen Gebieten der Region inzwischen auch bestätigte Fälle von Chikungunya in Trinidad und Tobago.

Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken  übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten.Ein Merkblatt zu Chikungunya ist unter www.diplo.de/reisemedizin zu finden.

West-Nile

West-Nile-Fieber wird ebenfalls über Mücken übertragen und kann neben grippeähnlichen Symptomen auch zu einer Gehirnentzündung (Encephalitis) führen.

Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen West-Nile-Fieber gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s.u.).

Aufgrund der o.g. Infektionsrisiken durch Mückenstiche wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV / AIDS

Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein hohes Risiko der Übertragung einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Leptospirose

Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch Kontakt mit Oberflächenwasser übertragen werden, das mit Nagetierausscheidungen kontaminiert ist. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Erkrankung von Leber und Nieren führen.

Nur bei zu erwartender Exposition ist im Einzelfall nach Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin angezeigt.

Einige Grundregeln der Hygiene

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Medizinische Versorgung

Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung  in ländlichen Gebieten nicht immer mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.

Die Kosten für eine medizinische Behandlung in privaten Arztpraxen bzw. Privatkliniken sowie Medikamente müssen in der Regel sofort bar bezahlt werden. Manchmal ist auch eine Kreditkartenzahlung  möglich. Vor Reiseantritt sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.

Lassen Sie sich in jedem Fall vor einer Reise nach Trinidad und Tobago durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org  oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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