Toastbrot mit 100 % Roggenmehl : Nicht deutlich – ein Verbraucher-Tipp

Darum geht´s:

Ein Roggentoastbrot (Verkehrsbezeichnung) verweist auf der Schauseite der Packung darauf, dass es „mit 100 % Roggenmehl*“ hergestellt wurde. Das Sternchen besagt: „bezogen auf den Gesamtmehlanteil des XX Toasts“. In der Zutatenliste sind angegeben: Roggenmehl (50 %), Wasser, Weizeneiweiß, … Die Verbraucherbeschwerde richtet sich auf die Diskrepanz zwischen der Auslobung „100 % Roggenmehl“ auf der Schauseite und den tatsächlich enthaltenen 50 % Roggenmehl im Produkt. Zudem wird ein Widerspruch gesehen, da das Produkt außerdem Weizeneiweiß enthält.

Das ist geregelt:

Gemäß der „Leitsätze für Brot und Kleingebäck“ sind Getreideerzeugnisse sämtliche Erzeugnisse aus gereinigtem Getreide, welches weiter bearbeitet wurde, z. B. Mehl, Backschrot, Vollkornmehl usw.

Gemäß der Leitsätze für Brot und Kleingebäck wird der Anteil eines Mehles in Brot und Kleinbackwaren – hier Roggenmehl – auf seinen Gesamtanteil an verwendetem Getreide und/oder Getreideerzeugnissen bezogen. Um Irreführungen auszuschließen, sollte auf der Packung dieser Bezug deutlich sichtbar und verständlich sein.

Gemäß Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) muss in der Zutatenliste die Menge einer besonders hervorgehobenen Zutat erfolgen. Die Menge der Zutat – wie hier beispielsweise das Roggenmehl – muss sich auf das Gewicht der fertigen Backware beziehen, also unter Einbeziehung aller verwendeten Zutaten, abzüglich Backverlust.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Es ist eindeutig, dass ein Brot, das ausschließlich mit einer Art Mehl (hier „100 % Roggenmehl“) hergestellt wird, im Endprodukt dieses Mehl nur anteilig enthalten kann. Da dieser Anteil bei Produkten gleicher Verkehrsbezeichnung variieren wird, ist der Bezug auf die absolute Menge an Getreidemahlerzeugnissen im Produkt logisch und nachvollziehbar. Die Kennzeichnung besagt folglich, dass die 50 % Mehl, aus denen dieser Toast neben anderen Zutaten gebacken wurde, zu 100 % aus Roggenmehl besteht. Daher sind die Angaben auf der Schauseite und in der Zutatenliste in sich schlüssig und entsprechen den lebensmittelrechtlichen Regelungen.

Weizeneiweiß ist kein „Getreidemahlerzeugnis“ im Sinne der oben genannten Verordnung, da es aus Weizenmehl extrahiert wird. Weizeneiweiß wird in Toastbrot, Kleingebäck oder Weizen- und Mischbroten als Backmittel zugesetzt, um eine Verbesserung der Backeigenschaften zu erzielen. Aus diesem Grund wird es nicht in die Bestimmung des Roggenmehlanteiles an den Getreidemahlerzeugnissen einbezogen.

Einem durchschnittlich informierten Verbraucher dürften die Einzelheiten moderner Backtechnologie sowie die Unterschiede und Definitionen von Getreidemahlerzeugnissen und Backmitteln wenig bekannt sein. Insofern ist die Irritation aus Sicht der Verbraucherzentrale nachvollziehbar.

Weizen(eiweiß-)allergien und Weizenunverträglichkeiten kommen relativ häufig vor. Auch wenn Allergiker und Menschen, die unter Unverträglichkeiten leiden, grundsätzlich Zutatenlisten besonders sorgfältig prüfen müssen, sollte der Hersteller alles unterlassen, was zu einem Verzehr riskanter Lebensmittel führen könnte. So kann der Aufdruck „Mit 100 % Roggen“ dazu verleiten, „endlich“ einmal Toastbrot essen zu dürfen – mit möglicherweise unerwünschten Folgen.

Fazit:

Um Irritationen des Verbrauchers zu vermeiden, sollte der Bezug der Prozentangabe auf den Getreideanteil deutlicher auf der Schauseite stehen oder die ganze Werbung entfallen, um gesundheitliche Risiken für Weizen-Allergiker zu vermeiden

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Paul Schlesser aus Ahrensfelde in Brandenburg.


Ende des Beitrags 1-2013-326-1741-3 ▪ ohne Gewähr ▪ Info-24-Service bzw. Domaininhaber übernimmt weder eine Haftung noch Garantie für die Richtigkeit veröffentlichter Beiträge ▪ Wir weisen darauf hin, dass wir für Schäden und Folgen, die aus der Anwendung der auf der Webseite www.info24service.com veröffentlichten Beiträge entstehen, keine Haftung übernehmen. ▪ Für die Richtigkeit und Inhalte der Beiträge sind allein die Inserenten verantwortlich. ▪ Evtl. veröffentlichte Bilder können auch nur Beispielbilder sein. Auf den Bildern dieses Beitrags dargestellte Personen stehen in keiner Beziehung zu dem Titel und Inhalt dieser Publikation. Alle etwaig genannten Markennamen, Warenzeichen und Bilder sind Eigentum ihrer rechtmäßigen Eigentümer und dienen nur der Beschreibung bzw. der Identifikation der hier möglicherweise betroffenen Geräte bzw. Gerätetypen ▪ Sollten der Inhalt oder die Aufmachung dieses Angebots oder Gesuchs gegen die Rechte Dritter oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, was weder von uns noch dem Inserenten gewollt ist, dann schicken Sie uns bitte eine E-Mail ohne Kostennote. Wir garantieren Ihnen, dass wir zu Recht beanstandete Passagen umgehend entfernen werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsanwalts erforderlich ist. Sollten Sie trotz dieses Hinweises ohne vorherige Kontaktaufnahme eine Abmahnung eröffnen, werden wir sie vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.

Empfehlung von Info-24-Service:
Wollen Sie etwas verkaufen? Suchen Sie etwas? Wollen Sie vermieten oder mieten? Warum immer zu ebay, amazon, alle:auktionen, Auktionssuche.de, echtwahr.de, axion.de, hood.de usw.? Auf dieser Webseite können Sie inserieren und zahlen keine Gebühren an uns. Versuchen Sie es einfach mal. Viele Käufer und Verkäufer suchen nach Alternativen zu ebay & Co. Wie Internetstatistiken beweisen, suchen viele Käufer und Verkäufer auch über Suchmaschinen, wie Google etc. im gesamten Internet, so dass dann auch alle Angebote und Gesuche angezeigt werden.

Sämtliche Bezeichnungen auf dieser Webseite richten sich an alle Geschlechter.

Beitrag teilen

Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter:

Erhalten Sie einmal in der Woche eine E-Mail mit unseren neuesten Beiträgen.
Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*