Tipps und Ratschläge für jedermann (9258)

Manche Hölzer mehrmals im Jahr ölen
Geölte Holzmöbel aus Akazie und Eukalyptus müssen mehrfach jährlich gepflegt werden. Sie haben einen geringen Ölanteil und sind somit weniger gut vor Feuchtigkeit geschützt, erläutert die DIY Academy in Köln. Sie rät zum Ölen beim Ein- und beim Auslagern der Gartenmöbel. Holzöl wird am besten mit einem Flach- oder Flächenpinsel oder einem fusselfreien Tuch dünn und gleichmäßig aufgetragen. Danach sollte man überschüssiges Öl mit einem Tuch von der Oberfläche abnehmen.

Unterlagen trotz Zeitdruck prüfen
Kommt ein Haus auf den Markt, müssen sich Kaufinteressenten bald entscheiden. Dennoch sollten sie alle Unterlagen und Verzeichnisse auf jeden Fall einsehen, rät der Verband Privater Bauherren. Das Grundbuch offenbart, ob die Immobilie mit Hypotheken belastet ist oder Wohn- und Wegerechte eingetragen sind. Gleiches gilt für öffentlich-rechtliche Beschränkungen, die im Baulastenverzeichnis vermerkt sind. Was sich Umfeld bald verändern wird, steht im Bebauungsplan.

Mehr Raum im kleinen Bad
Kleine Bäder lassen sich mit einem Kniff bei der Gestaltung besser ausnutzen. Duschen mit einem Untergrund, der komplett eben zum sonstigen Boden verläuft, lassen das Badezimmer weitläufiger erscheinen. Plant man dazu den Wasserablauf direkt an der hinteren Wand ein, kann die Duschfläche komplett ohne Unterbrechung Teil des Bodens sein. Das gibt in engen Bädern mehr Bewegungsfreiheit. Zu dieser Gestaltung rät die Branchen-Initiative Blue Responsibility.

Fahrstuhl kostet immer für jede Wohnpartei dasselbe
Ein Fahrstuhl im Haus kann das Leben erleichtern. Eigentümer dürfen Mieter an den Betriebskosten beteiligen, wenn dies im Mietvertrag vorgesehen ist. Auch wer im Erdgeschoss wohnt, kann dazu verpflichtet werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (Az.: VIII ZR 103/06), über das die Zeitschrift „Meine Wohnung, unser Haus“ (Ausgabe 3/2019) des Eigentümerverbandes Haus und Grund Deutschland berichtet.

Vor Abnahme nur 90 Prozent zahlen
Beim Hausbau werden nach und nach Zahlungen fällig. Bis zur Abnahme muss der Bauherr jedoch nur 90 Prozent der Gesamtvergütung leisten, erklärt der Bauherren-Schutzbund. Der Restbetrag wird erst nach der Abnahme fällig. Dies soll das Risiko senken, dass Bauherren mehr leisten als dem Vertragspartner zusteht und zudem helfen, falls die Beseitigung von Baumängeln eingefordert werden muss.

Wasser aus dem Wäschetrockner ist kein Gießwasser
Abwässer enthalten Stoffe, die gesundheitsschädlich sein können. Das gilt auch für Pflanzen. Hobbygärtner sollten das Kondensationswasser aus dem Wäschetrockner auf keinen Fall zum Gießen von Pflanzen verwenden. Es kann Flusen und vor allen Dingen auch Waschmittelreste enthalten, erläutert die Stiftung Warentest nach einer Stichprobe von Wäschetrocknern (Zeitschrift „test“, Ausgabe 9/2019). Außerdem bietet das Abwasser den Pflanzen viel zu wenige Nährstoffe.

 

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Gerd Grotius aus Fallingbostel in Niedersachsen.
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