So prüfen Sie Ihr Arbeitszeugnis

Ihr Zeugnis muss vollständig und richtig sein. Prüfen Sie folgende Punkte:

Tätigkeitsbeschreibung

  • Sind Tätigkeit, Position und Werdegang richtig dargestellt? Bei Führungskräften müssen die Kompetenz und auch die Zahl der unterstellten Mitarbeiter erwähnt werden. Die wichtigen Aufgaben sollten vor den unwichtigen aufgeführt sein.
  • Ist die Tätigkeit konkret beschrieben? Pauschale Schlagwörter („Die Mitarbeiterin war mit administrativen Aufgaben betraut“) reichen nicht.

Leistungsbeurteilung

  • Die Leistungsbeurteilung sollte individuell sein und nicht nur allgemeine Floskeln enthalten, die in fast jedem Zeugnis stehen könnten.
  • Wurden alle für den Beruf wichtigen Fähigkeiten und Eigenschaften genannt und Irrelevantes weggelassen? Die Kreativität eines Buchhalters muss nicht erwähnt werden, sein Zahlenverständnis sehr wohl.
  • Doppelte Verneinungen sind nichts Gutes. „Er erzielte nicht unerhebliche Verkaufserfolge“ meint: Er hat keine tollen Erfolge erzielt.
  • Schränkt der Arbeitgeber Aussagen ein? „Er hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt“ ist negativ.
  • Achtung bei doppeldeutigen Sätzen wie „er war stets bestrebt, seinen Aufgaben gerecht zu werden“. Beim Leser kommt an: Die Mühe des Arbeitnehmers war oft erfolglos.
  • Die Leistungsbewertung sollte mit der Zufriedenheitsfloskel abschließen (siehe Tabelle). Sie besteht aus einem Wort, dass die Qualität der Arbeit umschreibt (etwa „Zufriedenheit“) und einem Zeitfaktor wie „stets“, „jederzeit“ oder „immer“. Damit kann der Arbeitgeber weitere Abstufungen bei der Beurteilung vornehmen. Die Floskel: „Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt“, entspricht der Note 1.
  • Passt die Zufriedenheitsformel zur gesamten Leistungsbeurteilung? Widersprüche wecken Misstrauen.

Verhaltensbeurteilung

  • Ist das Verhalten zu allen relevanten Personen wie Chefs und Kollegen erwähnt? Auch die Reihenfolge ist wichtig: Es deutet auf Zoff mit dem Vorgesetzten hin, wenn im Satz „Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war einwandfrei“ nicht die Vorgesetzten vor den Kollegen genannt werden.
  • Sagt das Zeugnis Konkretes zu Persönlichkeit und Sozialkompetenz? Es ist schlecht, wenn bei einer Sekretärin nichts zur Diskretion steht.
  • Achten Sie auf Floskeln, die negativ ausgelegt werden könnten. Die „kommunikationsfreudige Mitarbeiterin“ ist mitunter eine Quasselstrippe.

Schlussformulierungen

  • Im Endzeugnis: Wurde angegeben, dass die Kündigung auf eigenen Wunsch oder betriebsbedingt (etwa wegen Reduzierung der Belegschaft) erfolgte? Wenn nicht, lässt das Raum für Spekulationen. Äußert der Arbeitgeber Dank und Bedauern über den Weggang?
  • Ist ein plausibler Grund für ein Zwischenzeugnis angegeben? Etwa: „Herr X wechselt zum … in die Abteilung … und bat aus diesem Grund um ein Zwischenzeugnis.“

Allgemeines

  • Ist das Zeugnis zum Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestellt? Ein späteres Datum könnte auf einen Rechtsstreit hindeuten.
  • Ist der Unterzeichner ranghöher und kann er den Arbeitnehmer beurteilen?
  • Zwischenzeugnisse müssen in der Gegenwartsform verfasst sein, Endzeugnisse in der Vergangenheitsform. Etwas anderes gilt für Eigenschaften, die fortdauern: „Er verfügt über ausgezeichnete Fachkenntnisse, die er gewinnbringend einsetzen konnte.“
  • Stehen im Zeugnis mehrere Passivsätze wie „wurde bei uns beschäftigt“ oder „hatte zu bearbeiten“, kann das ein Hinweis auf Unselbstständigkeit und mangelnde Initiative sein.
  • Die Beschäftigungsdauer sollte sich in der Länge des Zeugnisses widerspiegeln. In der Regel sollte das Zeugnis zwei Seiten nicht überschreiten. Minimum sind etwa 350 Wörter.
  • Das Zeugnis sollte wie üblich gegliedert sein: Überschrift, Einleitung, Tätigkeitsbeschreibung (oft tabellarisch), Leistungs-, Verhaltensbeurteilung und Schlussformulierungen.
  • Stimmen die Formalien wie Überschrift, Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Ein- und Austrittsdatum, Unterschrift, Ausstellungsort und -datum? Das Zeugnis darf nicht handschriftlich verfasst sein und muss auf Geschäftspapier der Firma stehen. Prüfen Sie das Zeugnis auf Rechtschreibfehler, Flecken oder handschriftliche Korrekturen.

 

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Heinfried Püschel aus Pinneberg in Schleswig-Holstein.
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