Es ist ein Urteil mit Seltenheitswert: Das Landgericht Berlin hat den ehemaligen Notar Marcel E. zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen Untreue und Beihilfe zum Betrug in zehn Fällen verurteilt. Er hatte Kaufvertragsangebote an überrumpelte Bürger für überteuerte Immobilien beurkundet und damit eine Bande von Immobilienbetrügern unterstützt.
Verurteilter Notar seit langem auf der Warnliste
Notare fallen selten so negativ auf, dass die Stiftung Warentest sie auf die Warnliste setzt. Getan hatte sie das aber im Sommer 2012 bei Marcel E. aus Berlin, der im vergangenen Jahr verhaftet und nun verurteilt wurde. Er fiel auf, weil er mehrfach Immobiliengeschäfte einer Bande von Betrügern beurkundet hatte. Sie schwatzten unbedarften Bürgern überteuerte Eigentumswohnungen auf. Opfer solcher Schrottimmobilienkäufe tragen schwer an den Folgen. Oft stehen sie vor dem finanziellen Ruin. Viele werfen den Notaren vor, sie nicht vor den desaströsen Geschäften bewahrt zu haben. Die Notare betonen unisono, sie hätten nicht wissen können, dass sich die Immobiliengeschäfte nicht rechnen konnten. Die Wirtschaftlichkeit eines solchen Geschäfts müssen sie nicht beurteilen. Die Notare hatten daher so gut wie nie etwas von Strafverfolgern zu befürchten. Denn die Justiz tat sich häufig bereits schon damit schwer, die Immobiliendrücker zur Rechenschaft zu ziehen. Im vergangenen Jahr haben Berliner Richter dann aber neun Mitglieder der Bande verurteilt, zum Teil zu mehrjährigen Haftstrafen. Nun hat sie sich auch den Notar vorgeknöpft und verurteilt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, der Verurteilte hat Revision eingelegt.
Notar hat sein Amt missbraucht
Marcel E. habe sein Amt als Notar missbraucht, als er in der Zeit von September 2008 bis zum März 2010 eine Bande von Immobilienbetrügern unterstützt habe, urteilte das Gericht. Er habe in zehn Fällen kurzfristig Kaufangebote beurkundet, ohne die Käufer hinreichend über die Risiken des Geschäfts aufzuklären. Die Bande war von Kai Uwe Klug angeführt worden und ihr Ziel war es, unerfahrenen Anlegern überteuerte vermietete Eigentumswohnungen als Steuersparmodell anzudrehen. Dabei wurden Anlegern Kaufverträge vermittelt, in denen falsche Angaben über finanzielle Belastungen und die Höhe der Rendite für die Immobilie gemacht wurden. Auch wurde den Käufern verschwiegen, dass die Wohnungspreise durch Provisionszahlungen an Vermittler von bis zu 35 Prozent massiv in die Höhe getrieben wurde.
Geschäfte ohne hinreichende Aufklärung beurkundet
Anleger, die Interesse an einer Immobilie bekundeten, wurden in der Regel sehr kurzfristig zur Kanzlei von Marcel E. in Berlin-Schöneberg gebracht. Dort beurkundete E. dann verbindliche Kaufvertragsangebote und stellte die hierfür anfallenden Gebühren in Rechnung. Dabei habe E. die Käufer in zehn Fällen nicht hinreichend über die Risiken des Geschäfts aufgeklärt und damit gegen seine Berufspflichten als Notar verstoßen, urteilte das Landgericht. Die Vorschriften für Notare wurden inzwischen verschärft. Der Bundesrat billigte im November eine Gesetzesinitiative des Landes Berlin, die Verbraucher künftig vor Überrumpelungen schützen soll. Das neue Gesetz soll sicherstellen, dass die gesetzlich vorgeschriebene zweiwöchige Bedenkzeit bei Immobilienkäufen eingehalten wird. Auch soll nur noch der Notar und nicht der Verkäufer dem Kunden den Entwurf des Kaufvertrags zuschicken dürfen.
Bundesgerichtshof: Notar muss Frist einhalten
Auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in einem Urteil (BGH, Az. III ZR 121/12) nochmals klargestellt, dass die Regelfrist von zwei Wochen eingehalten werden muss und nicht von den Urkundsbeteiligten bestimmt werden darf. Ein Abweichen von der Regelfrist kommt nur in Betracht, wenn es im Einzelfall nachvollziehbare Gründe – auch unter Berücksichtigung der Verbraucherinteressen – rechtfertigen, die dem Verbraucher zugedachte Schutzfrist zu verkürzen. Voraussetzung für die Nichteinhaltung der Frist ist deshalb ein sachlicher Grund. Selbst wenn die Urkundsbeteiligten die Beurkundung vor Ablauf der Zwei-Wochen-Frist wünschen, muss der Notar sie ablehnen.
Notar unterstützte Betrügerbande
Im Fall des Notars Marcel E. hatte das Landgericht Berlin klargestellt, dass er zwar nicht Mitglied der betrügerischen Bande gewesen sei. Jedoch habe er deren Geschäfte durch seine Tätigkeit unterstützt, obwohl er es zumindest für möglich gehalten habe, dass dabei Betrugstaten zum Nachteil der Käufer begangen werden. Durch dieses Verhalten habe er auch seine Vermögensbetreuungspflichten gegenüber den Käufern verletzt und sich daher wegen Untreue strafbar gemacht, erklärte ein Justizsprecher. Bezüglich weiterer Taten ist der Angeklagte vom Vorwurf strafbaren Verhaltens freigesprochen worden.
Notar bestritt Vorwürfe vor Gericht
Vor Gericht hatte Notars Marcel E. bestritten, von dem strafbarem Verhalten der Immobilienverkäufer und Vermittler gewusst zu haben. Das glaubten ihm die Richter jedoch nicht, da er zuvor Beschwerdeschreiben zu früheren Beurkundungen bekommen hatte. Aufgrund der Beschwerden müsse es sich dem Notar aufgedrängt haben, dass die Vertragsvermittler in betrügerischer Weise vorgegangen seien.
Urteil des Landgerichts Berlin vom 14. November 2013, Az. (502) 241 Js 987/12 (39/12); nicht rechtskräftig.
Ein Beitrag / Verbrauchertipp / Rezept unserer/s Leserin/s Dieter Lärna aus Altenburg in Thüringen.
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