Schreiben wegen Mängel und Ersatzvornahme an den Vermieter – Mustertext

Schreiben wegen Mängel und Ersatzvornahme an den bzw. die Vermieter

Sie haben einen Mangel nunmehr selbst beseitigen lassen.
Das können Sie Ihrem Vermieter mit folgendem Musterschreiben mitteilen:

Bitte beachten Sie aber unbedingt

  • beachten Sie genau, wer Mieterin bzw. Mieter und wer Vermieterin bzw. Vermieter ist, damit Ihr Schreiben richtig und rechtssicher adressiert wird; vertragsrelevante Mitteilungen können nur die jeweiligen Mietvertragsparteien erklären und abgeben (Ausnahme: Todesfall, Wegfall der Geschäftsfähigkeit der Mieterpartei etc.)
  • das Schreiben muss allen im Mietvertrag als Vermieter genannten Personen bzw. Firmen oder Institutionen zugesandt werden, soweit nicht eine alleinvertretungsberechtigte Person bzw. Firma angegeben ist
  • sorgen Sie unbedingt für einen Zugangsnachweis, wie z. B. Einschreiben, noch besser mit Rückschein (Einwurfeinschreiben reichen als Nachweis nicht aus und Einschreiben können ebenfalls noch zu Problemen führen, da dann möglicherweise nur der Zugang eines Briefes, aber nicht des Inhalts nachgewiesen werden kann)
  • noch besser ist die persönliche Übergabe gegen Empfangsunterschrift bzw. per Boten, da dann auf jeden Fall der Zugang des tatsächlichen Schreibens nachgewiesen werden kann
  • hilfsweise kann die Zustellung auch von Ihnen erfolgen, indem Sie das Schreiben im Beisein eines Zeugen in den Briefkasten des Empfängers einwerfen, hierbei sollte der Zeuge bestätigen können, dass Sie nicht nur einen Brief einwarfen, sondern genau das betreffende Schreiben; am besten fertigen Sie vorher eine Kopie an und lassen den Zeugen die beiden Ausfertigungen vor dem Einwurf vergleichen und dies auf allen Seiten der bei Ihnen verbleibenden Kopie per Unterschrift bestätigen
  • wenn zu befürchten ist, dass die bzw. der Vermieterin bzw. Vermieter die Empfangsunterschrift nicht geben wird, besteht auch noch die Möglichkeit, einen Gerichtsvollzieher (GV) mit der Zustellung zu beauftragen, das ist zwar etwas teurer, ist aber die rechtssicherste Möglichkeit, da der GV vom Originalschreiben eine beglaubigte Kopie erstellt und mit der entsprechenden Bestätigung den Nachweis herstellt, dass genau dieses Schreiben zugestellt wurde; zudem haben Sie die Rechtssicherheit auf Ihrer Seite, wenn der Empfänger nicht direkt erreicht werden kann und eine Niederlegung der Postsendung bei der Postfiliale erfolgt und dann möglicherweise dort nicht abgeholt wird, da die Zustellung durch den GV bei Nichterreichbarkeit des Empfängers ebenfalls durch Niederlegung erfolgt, aber zum einen beim örtlichen Amtsgericht und zum anderen gilt das dann als rechtmäßige Zustellung und es liegt allein in der Verantwortung des Empfängers, ob die Sendung abgeholt wird oder nicht
  • im Zweifel wenden Sie sich bitte unbedingt an einen Rechtsanwalt oder eine der an Ihrem Ort ansässigen Mieterberatungsstellen.

Mustertext:

Vorname + Familienname des Mieters
Straße + Hausnummer
PLZ + Ort
Datum

 

An
vollständiger Name und Anschrift
des/der Vermieter/s

 

Mein / Unser Schreiben vom …

Sehr geehrte/r Frau/Herr …,

nachdem Sie die Ihnen mit meinem Schreiben vom … gesetzte Frist verstreichen lassen haben und die Ihnen mitgeteilten Mängel nicht beseitigt wurden, habe ich meinerseits die Mängelbeseitigung veranlasst und Handwerker mit der Ausführung der erforderlichen Arbeiten beauftragt.

Mir sind hierfür Aufwendungen in Höhe von … Euro entstanden (siehe beiliegende Kopie der entsprechenden Rechnung).

Ich bitte um Überweisung des Betrags auf das Konto mit der IBAN …. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum ….

Für den Fall der Nichtzahlung kündige ich an, dass ich die mir entstandenen Kosten mit der Miete für den übernächsten Monat, also für den Monat …., aufrechnen werde./ , dass ich die mir entstandenen Kosten auf gerichtlichem Weg einfordern werde.

Mit freundlichen Grüßen

 

Den v. g. Text bzw. Teile davon können hier herauskopieren und in ein von Ihnen verfasstes Schreiben einfügen. Obwohl es sicherlich praktischer ist, direkt mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung zu telefonieren, ist eine schriftliche Mitteilung grundsätzlich besser und rechtssicherer. Zum einen kann sie als wichtiges Beweismittel im Prozessfall dienen, zum anderen ist sie in bestimmten Fällen sogar Voraussetzung für die Geltendmachung von Mieterrechten. Bitte beachten Sie, dass dieser Musterbrief lediglich eine Formulierungshilfe ist.

Diese Hinweise sind keine Rechtsberatung und ersetzen eine solche nicht. Alle Angaben ohne Gewähr.

Stand: 22-11-2014

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