Schokolade: Test von Ritter SPORT

Das mangelhafte test-Qualitäts­urteil der Nuss­-Schokolade von Ritter SPORT schlägt Wellen: Die Tester bezeichnen die Kenn­zeichnung „natürliches Aroma“ als irreführend, weil sie einen chemisch hergestellten Aroma­stoff in der Schokolade nachgewiesen haben. Der Hersteller und sein Aromenlieferant bestreiten den Vorwurf der Tester. Die Stiftung Warentest hält an ihren Untersuchungsergebnissen und der Bewertung fest.

Piperonal – der Stein des Anstoßes

Der Stein des Anstoßes heißt Piperonal: Das ist ein Aroma­stoff, der in der Natur im Blütenöl beispiels­weise von Veilchen, Mädesüß oder Robinien vorkommt – aber nur in geringen Mengen. Piperonal riecht würzig und vanille­artig. In nennens­werten Mengen zu vertret­baren Kosten wird der Stoff auf chemischem Weg hergestellt.

Andere Länder – andere Definitionen

Auf dem interna­tionalen Markt für Aromen wird Piperonal als „natural flavour“ gehandelt. Auch wenn es wort­wörtlich als „natürliches Aroma“ über­setzt werden kann, ist es dennoch kein natürliches Aroma im Sinne der Europäischen Aromenverordnung. Nach deren Begriffs­bestimmungen müssen natürliche Aroma­stoffe erstens aus natürlichen Ausgangs­stoffen und zweitens durch physika­lische, enzymatische oder mikrobiologische Verfahren gewonnen werden. Chemische Reaktionen sind danach nicht zugelassen – ein auf diese Weise hergestellter Aroma­stoff darf in Europa also nicht „natürlich“ heißen.

Falsche Angaben sind Verbraucher­täuschung

Im Zutaten­verzeichnis von Ritter SPORT Voll-Nuss steht „natürliches Aroma“. Die Tester haben den chemisch hergestellten Aroma­stoff Piperonal nachgewiesen. Das Aroma darf also nicht als „natürlich“ bezeichnet werden. Die Aromaangabe täuscht die Verbraucher – die Schokolade hätte so nicht verkauft werden dürfen. Das Urteil für Ritter SPORT Voll-Nuss lautet daher mangelhaft. Die Tester berufen sich bei der strengen Bewertung auf Paragraf 11 des Lebens­mittel- und Futtermittel­gesetz­buchs. Dort steht: „Es ist verboten, Lebens­mittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen“.

Kein Gesund­heits­risiko durch Ritter SPORT Voll-Nuss

Fest steht: Der Aroma­stoff Piperonal stellt keine gesundheitliche Gefahr dar, Ritter SPORT Voll-Nuss kann also bedenkenlos verzehrt werden. Immerhin schneidet die Schokolade in allen anderen Prüf­punkten, einschließ­lich der sensorischen Beur­teilung, gut ab.

So reagiert Ritter Sport

Die Firma Alfred Ritter erklärte nach Veröffent­lichung der Test­ergeb­nisse auf ihrer Webseite, das einge­setzte Aroma von einem welt­weit führenden Aromen­hersteller zu beziehen. Es liege eine Garan­tie­erklärung des Lieferanten vor. Die Stiftung Warentest steht unver­ändert zu ihren Unter­suchungs­ergeb­nissen und bleibt bei der Bewertung.

+ + +

28.11.2013: Ritter Sport siegt über Stiftung Warentest vor Gericht

Im Streit mit Stiftung Warentest hat Ritter SPORT einen ersten Erfolg vor Gericht errungen. Der Schokoladenhersteller erwirkte eine einstweilige Verfügung. Das ist aber nicht das Ende der Auseinandersetzung.

Der Schokoladenhersteller Ritter SPORT hat im Streit um die Angaben von Aromastoffen eigenen Angaben zufolge eine einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest erwirkt. Das Landgericht München habe die Behauptung, Ritter SPORT verwende chemisch hergestellt Aromen in seiner Nuss-Schokolade, verboten, teilte der Schokoladen-Hersteller mit Sitz in Waldenbuch am Donnerstag mit.

Eine Sprecherin von Stiftung Warentest konnte das zunächst nicht bestätigen. Die einstweilige Verfügung von Ritter SPORT liegt der Stiftung Warentest noch nicht vor, dortigerseits wird aber auf jeden Fall Widerspruch eingelegt werden, so Stiftung Warentest. Warentest sei zu dem Fall vom Gericht nicht angehört worden.

Vergangene Woche hatte die Stiftung Warentest einen Schokoladentest veröffentlicht. Darin bezeichnen die Tester die Kennzeichnung „natürliches Aroma“ bei Ritter SPORT als irreführend, weil sie einen chemisch hergestellten Aromastoff in der Schokolade nachgewiesen hätten. „Diese Behauptung trifft nicht zu“, heißt es bei Ritter SPORT. Der Aromenhersteller Symrise habe in einer Garantieerklärung bestätigt, dass der Rohstoff in der Ritter-SPORT-Schokolade ein natürlicher Aromastoff sei.

Beiträge unserer Leser Lore Wischnewski aus Bad Muskau in Sachsen und Martin Schröder aus Ganderkesee in Niedersachsen.

+ + +

13.01.2014: Ritter Sport siegt vor Gericht gegen Stiftung Warentest

Im Streit um die Bewertung seiner Schokoladen-Sorte „Voll-Nuss“ hat Ritter Sport gegen die Stiftung Warentest einen Sieg errungen. Ein Gericht verbot den Testern zu behaupten, die Schokolade enthalte einen künstlichen Aromastoff.

Der Schokoladenproduzent Ritter hat vor Gericht einen Etappensieg im Streit um eine Bewertung der Stiftung Warentest errungen. Die Tester dürften weiterhin nicht mehr behaupten, dass der Hersteller einen künstlichen Aromastoff seiner Sorte „Voll-Nuss“ hinzugefügt und diesen nicht auf der Verpackung kenntlich gemacht habe, entschied Richter Peter Lemmers am Montag in München. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Die Stiftung Warentest kündigte umgehend Berufung gegen die Entscheidung an.

Ritter hatte Ende November eine einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest erreicht, nachdem sie das umstrittene Produkt mit „mangelhaft“ bewertet hatte. Die Warentester hatten reklamiert, sie hätten den nach Vanille schmeckenden Aromastoff Piperonal in seiner Schokolade entdeckt. Der vom Aromahersteller Symrise gelieferte Zusatzstoff sei künstlich, Ritter schreibe allerdings auf die Verpackung, ausschließlich natürliche Aromen zu verwenden.

Streit um Nachweisverfahren

Letztlich dreht sich der Streit um ein Nachweisverfahren, das nicht zwischen künstlichem und natürlichem Piperonal unterscheidet. Nach Angaben des Branchenverbands SG Network ist das natürliche Aroma etwa 30 Mal so teuer wie das künstlich gewonnene. Die Firma Symrise aus dem niedersächsischen Holzminden, die einen Milliardenumsatz mit Aromastoffen macht, legte vor Gericht eine eidesstattliche Versicherung ab, dass das Aroma natürlichen Ursprungs sei.

Das Gericht entschied nach einer stundenlangen Prüfung des Falls, die Tester hätten ihre Behauptung nicht nachgewiesen und dennoch von einer Irreführung der Verbraucher und „mangelnder Verkehrsfähigkeit“ der Schokolade gesprochen. Bei Ritter Sport sorgte das Urteil für Erleichterung. „Die Entscheidung des Landgerichts hat wie erhofft für Verbrauchersicherheit gesorgt, die in den vergangenen Wochen durch das Vorgehen der Stiftung Warentest erheblich beeinträchtigt war“, sagte Inhaber Alfred Ritter.

Quelle: FOCUS ONLINE


Ende des Beitrags 1-2013-327-1636-7 ▪ ohne Gewähr ▪ Info-24-Service bzw. Domaininhaber übernimmt weder eine Haftung noch Garantie für die Richtigkeit veröffentlichter Beiträge ▪ Wir weisen darauf hin, dass wir für Schäden und Folgen, die aus der Anwendung der auf der Webseite www.info24service.com veröffentlichten Beiträge entstehen, keine Haftung übernehmen. ▪ Für die Richtigkeit und Inhalte der Beiträge sind allein die Inserenten verantwortlich. ▪ Evtl. veröffentlichte Bilder können auch nur Beispielbilder sein. Auf den Bildern dieses Beitrags dargestellte Personen stehen in keiner Beziehung zu dem Titel und Inhalt dieser Publikation. Alle etwaig genannten Markennamen, Warenzeichen und Bilder sind Eigentum ihrer rechtmäßigen Eigentümer und dienen nur der Beschreibung bzw. der Identifikation der hier möglicherweise betroffenen Geräte bzw. Gerätetypen ▪ Sollten der Inhalt oder die Aufmachung dieses Angebots oder Gesuchs gegen die Rechte Dritter oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, was weder von uns noch dem Inserenten gewollt ist, dann schicken Sie uns bitte eine E-Mail ohne Kostennote. Wir garantieren Ihnen, dass wir zu Recht beanstandete Passagen umgehend entfernen werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsanwalts erforderlich ist. Sollten Sie trotz dieses Hinweises ohne vorherige Kontaktaufnahme eine Abmahnung eröffnen, werden wir sie vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.

Empfehlung von Info-24-Service:
Wollen Sie etwas verkaufen? Suchen Sie etwas? Wollen Sie vermieten oder mieten? Warum immer zu ebay, amazon, alle:auktionen, Auktionssuche.de, echtwahr.de, axion.de, hood.de usw.? Auf dieser Webseite können Sie inserieren und zahlen keine Gebühren an uns. Versuchen Sie es einfach mal. Viele Käufer und Verkäufer suchen nach Alternativen zu ebay & Co. Wie Internetstatistiken beweisen, suchen viele Käufer und Verkäufer auch über Suchmaschinen, wie Google etc. im gesamten Internet, so dass dann auch alle Angebote und Gesuche angezeigt werden.

Sämtliche Bezeichnungen auf dieser Webseite richten sich an alle Geschlechter.

Beitrag teilen

Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter:

Erhalten Sie einmal in der Woche eine E-Mail mit unseren neuesten Beiträgen.
Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*