Salomonen: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand: 21.07.2023 (Unverändert gültig seit: 16.10.2014)

Letzte Änderung: Allgemeine Reiseinformationen

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Der Einsatz ausländischer Sicherheitskräfte unter australischer Führung („RAMSI“) hat die Sicherheitslage in weiten Teilen des Landes deutlich verbessert. Insbesondere in der Hauptstadt Honiara kann es jedoch vereinzelt zu politischen Spannungen kommen. Besuchern wird geraten, Versammlungen zu meiden, da die Möglichkeit gewalttätiger Unruhen besteht. Der Wiederaufbau einer verlässlichen staatlichen Verwaltung nach Jahren der politischen und wirtschaftlichen Zerrüttung ist eine langfristige Aufgabe. Dies gilt auch für die Reorganisation der Sicherheits- und Polizeikräfte, so dass nur mit eingeschränkter Hilfe in einer Notlage gerechnet werden kann.

Kriminalität

Auf den Inseln Guadalcanal (einschließlich der Hauptstadt Honiara) und Malaita besteht Gefahr von kriminellen Übergriffen und Diebstählen. Es wird dazu geraten, insbesondere in Honiara nach Einbruch der Dunkelheit von Spaziergängen und Radtouren abzusehen. Es wird dazu geraten, Kundgebungen, Demonstrationen und ähnliche Versammlungen zu meiden, da es zu Spannungen zwischen rivalisierenden Gruppen kommen kann. Auch bei Sportveranstaltungen kann es zu Zwischenfällen kommen.

Weltweiter Sicherheitshinweis

Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten: www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen

Alle Deutschen, die auf die Salomonen reisen bzw. für begrenzte oder unbestimmte Zeit auf den Salomonen leben, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft Canberra rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren. Deutsche, die sich in der Vergangenheit direkt bei der Botschaft registriert haben, werden gebeten, ihre Daten nochmals online einzugeben. Zur Registrierung: http://service.diplo.de/registrierungav

Auf den Salomonen gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Canberra /Australien.

Adresse:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
119 Empire Circuit
Yarralumla ACT 2600
Australien
Tel.: +61 2 6270 1911
Fax: +61 2 6270 1951
E-Mail:info@canberra.diplo.de
Internet: www.canberra.diplo.de

In Notfällen kann auch der deutsche Honorarkonsul in Honiara/Salomonen um Unterstützung gebeten werden.

Adresse:
Herr Gerald Stenzel
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
c/o Tradco Shipping Ltd
City Centre Building, Medana Avenue
P.O. Box 114
Honiara
Salomonen
Tel.: +677 2 14 02 (Büro)
+677 2 03 63 (privat)
Fax: +677 2 38 87
E-Mail: tradco@solomon.com.sb

Die Salomonen unterhalten keine Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland. Zuständig ist die salomonische Botschaft in Brüssel/Belgien.

Adresse:
Botschaft der Salomonen
Avenue Edouard Lacomble, 17
1040 Bruxelles
Belgien
Tel.: +32 2 732 70 85
Fax: +32 2 732 68 85

Infrastruktur

Eine touristische Infrastruktur ist nur in Ansätzen vorhanden. Auf den Salomonen herrscht Linksverkehr. Straßen und Fahrzeuge befinden sich generell in schlechtem Zustand. Es gibt nur wenige asphaltierte Straßen, die meisten davon auf den Inseln Guadalcanal und Malaita. In einigen Gegenden sind Brücken eingebrochen. Wegen Tieren und Fußgängern auf der Fahrbahn sowie wegen fehlender Straßenbeleuchtung sollten Autofahrer insbesondere bei Nachtfahrten erhöhte Vorsicht walten lassen.

Über Inlandsflüge und Bootsverbindungen sind alle Inseln erreichbar. Diese Verkehrsmittel sind jedoch unzuverlässig und entsprechen nicht den in Europa gewohnten Sicherheitsstandards. Der einzige internationale Flughafen und gleichzeitig einziger Flughafen mit beleuchteter Start- und Landebahn befindet sich in Honiara.

Währung

Landeswährung ist der salomonische Dollar (SBD).

Naturkatastrophen

Das gesamte Inselgebiet der Salomonen ist im Zeitraum von Anfang November bis Ende April oft von starken Winden, die teilweise Zyklon- oder Taifunstärke erreichen können, betroffen. Der Standard von Rettungsdiensten oder Rettungseinrichtungen liegt weit unter dem europäischer Staaten.

Die Salomonen sind zudem regelmäßig von Erdbeben betroffen, die zum Teil Tsunamiflutwellen auslösen können. Zuletzt von Erdbeben und Tsunami betroffen war im Februar 2013 die Inselgruppe Santa Cruz. Bei diesem Unglück kamen 16 Menschen ums Leben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Nicht bekannt

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nicht bekannt

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen sechs Monate nach Einreise gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Für deutsche Staatsangehörige ist ein Visum erforderlich, das bei Einreise am Flughafen unter Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets beantragt werden kann. Das Visum wird für 3 Monate erteilt, kann aber verlängert werden. Die zuständigen Behörden achten auf genaue Einhaltung der Einreisebestimmungen und bestrafen Verstöße.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Derzeit dürfen 200 Zigaretten oder 250g Tabak und 2 Liter alkoholhaltige Getränke zollfrei ein- oder ausgeführt werden. Waren im Wert von mehr als 500 SBD (das entspricht etwa 50 EUR) unterliegen der Zollpflicht.

Besucher sollten sich mit den salomonischen Zollbehörden oder der salomonischen Botschaft in Brüssel in Verbindung setzen, soweit andere Güter ein- oder ausgeführt werden sollen. Ausfuhrverbote können sich insbesondere aus dem „International Endangered Species Act“ (Gesetz über international gefährdete Arten) und dem „National Historic Preservation Act“ (Gesetz über nationale, historische Kulturgüter) ergeben. Die Ausfuhr jeglicher Militärrelikte ist verboten.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Homosexuelle Aktivitäten sind illegal und können mit Gefängnisstrafen geahndet werden.

Die Einfuhr und der Besitz von pornographischem Material ist nicht erlaubt und kann mit Geldstrafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise

Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de

Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza sowie Pneumokokken.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe www.who.int

Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.

Dengue-Fieber
kommt auf den Salomonen immer wieder vor. Diese Viruserkrankung wird von der tagaktiven Aedesmücke übertragen und kann in Einzelfällen zu ernsthaften Gesundheitsschäden mit Todesfolge führen. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Es gibt keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden. Mückenschutz (tagsüber!) ist die einzige Vorsorgemaßnahme.

Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Beim Auftreten von Fieber nach einem Salomonenbesuch ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Auf den Salomonen besteht landesweit ganzjährig ein hohes Malariarisiko (besonders auf Guadalcanal und Honiara, etwas geringeres Risiko auf einigen abgelegenen Inseln im Osten und Süden), hauptsächlich durch Pl. falciparum (ca. 60%) und Pl. vivax (ca. 40%) mit möglichen Resistenzen gegen gängige Medikamente.

Neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Schutz vor Mückenstichen) sollte je nach Reiseprofil für die Risikogebiete eine Chemoprophylaxe durchgeführt werden. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

körperbedeckende eher helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

Durchfallerkrankungen

Reiseassoziierte Durchfallerkrankungen treten auf den Salomonen häufig auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Typhus vermeiden.

Einige Grundregeln:
Es wird empfohlen

•  ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs zu trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser,
•  im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser zu benutzen,
•  unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser zu benutzen,
•  Nahrungsmittel zu kochen, zu schälen oder desinfizieren,
•  Fliegen von der Verpflegung fernzuhalten,
•  sich oft mit Seife die Hände zu waschen; immer nach dem Stuhlgang, immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen,
•  Händedesinfektion, wo angebracht, durchzuführen und Einmalhandtücher zu verwenden.


Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung auf den Salomonen ist rudimentär, in ländlichen Gebieten in der Regel nicht vorhanden. Ärzte und Krankenhäuser verlangen oftmals sofortige Bezahlung der medizinischen Leistungen in bar. Die nächstgelegene moderne medizinische Versorgung befindet sich in Australien und Neuseeland. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer guten Reiserückholversicherung ist dringend notwendig.

Taucher sollten beachten, dass es auf den Salomonen keine Dekompressionskammern gibt. Die nächstgelegenen Druckkammern befinden sich in Australien und Neuseeland.

Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor einer Reise auf die Salomonen wird empfohlen (www.dtg.org oder www.frm-web.de ).

Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise bewusst sein.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor den hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen erfahrenen Tropen- oder Reisemediziner sinnvoll.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Quelle:
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000

Gesondeter Haftungsausschluss:
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

 

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Hinweis: Sollte im obigen Text die männliche Form gewählt sein, erfolgte dies lediglich aus Gründen der Lesbarkeit. Der Textinhalt bzw. die Angaben beziehen sich aber auf die Angehörigen aller Geschlechter.

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