Restschuldversicherung – Vorsicht, eine Kreditfalle! – ein Verbraucherratgeber

Nicht nur die Verbraucherzentralen und das Bündnis gegen Wucher, auch die deutsche Finanzaufsicht BaFin stellten massive Probleme bei der Ratenkreditvergabe fest. Es kommt regelmäßig zu extrem teuren Krediten, wenn sie von Banken mit einer Restschuldversicherung zusammen vergeben werden. Rechnet man die Versicherung mit ein, betrugen Effektivzinssätze in einigen Fällen sogar mehr als 20 Prozent.

Viele Kreditinstitute gewähren Ratenkredite nur mit einer Restschuldversicherung. Dabei sind die Kosten dafür in den letzten Jahren erheblich gestiegen und können auch schon mal ein Drittel des aufzunehmenden Kredites betragen. So erging es kürzlich einem Hamburger, der in einer örtlichen Bankfiliale nach einem Kredit fragte. Letztendlich verließ er die Bank mit dem Kredit inklusive Versicherung. Für einen Auszahlungsbetrag von 8.000 Euro muss der Verbraucher nun über einen Zeitraum von zehn Jahren einen Gesamtbetrag in Höhe von 16.500 Euro an das Geldinstitut zurückzahlen. Wie kann das sein?

Für die Restschuldversicherung zum Kredit fielen noch einmal 2.000 Euro an Prämie an. Sie wird durch den Kredit mitfinanziert, sodass darauf zusätzlich Kreditzinsen anfallen. Hinzu kommt eine Provision der Bank für die Vermittlung, die noch einmal mit 26 Euro monatlich zu Buche schlägt.

Was kann er tun? In dem Vertrag heißt es in der Widerrufsinformation:“… Soweit das Darlehen bereits ausgezahlt wurde, hat es der Darlehensnehmer spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung. Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von ‚x‘ Euro zu zahlen …“.

Das Landgericht (LG) Stuttgart (Az.: 25 O 73/18} und das Landgericht Aurich (Az.: 1 O 632/18) haben entschieden, dass eine solche Belehrung über den Widerruf falsch ist und der Darlehensvertrag infolgedessen immer noch widerrufen werden kann. Verbraucher können dann das Darlehen ganz ohne Zinszahlungspflicht und ohne Restschuldversicherungsprämie zurückzahlen. Damit spart der Verbraucher in diesem Fall mehrere Tausend Euro. Wer die Summe nicht auf einen Schlag zurückzahlen kann, kann zumindest im ersten Schritt die Versicherung abstoßen.

Der Verkauf dieser Versicherungs-Policen ist für Banken äußerst lukrativ. Laut Finanzaufsicht BaFin fließen bis zu 70% der Prämie als Provision an die Bank zurück. Banken verdienen damit nicht nur am Kredit, sondern auch an der zusätzlichen Versicherung. Mit jeder Umschuldung stieg sogar die Prämie der Restschuldversicherung mit an. Die Aneinanderreihung solcher Kreditverträge führte nicht selten zu einer aussichtslosen Überschuldung vieler Verbraucher. Ein vorliegender Gesetzentwurf, der diese Praxis ändern soll, weist leider gravierende Mängel auf.

 

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Helge Hürsch aus Norddeich in Niedersachsen.
Ende des Beitrags 1-2019-165-1007
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