Suriname: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand: 21.07.2023 (Unverändert gültig seit: 05.08.2014)

Letzte Änderung: Datumsaktualisierung – keine inhaltlichen Änderungen

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Beim Befahren der Küstengewässer ist Vorsicht geboten. Dort werden immer wieder Boote überfallen, wenn auch bisher hauptsächlich Fischerboote.

Allgemeine Reiseinformationen

Sprache

Die Landessprache ist niederländisch; deutsche Sprachkenntnisse sind nicht verbreitet, jedoch kann man sich recht gut auf englisch verständigen.

Verhalten in der Öffentlichkeit

Besonders in größeren Menschenansammlungen wie Märkten, Busbahnhöfen, Bars, etc. sollten Wertsachen wie Schmuck gar nicht und Bargeld nur im unbedingt benötigten Umfang mitgeführt werden. Es wird angeraten, wichtige Dokumente (Flugschein, Reisepass) nur in Fotokopie mitzunehmen und die Originale im Hotelsafe zu hinterlegen. Reisegepäck sollte nie unbeaufsichtigt bleiben.

Grundsätzlich wird zu Vorsicht bei Spaziergängen in wenig belebten Vierteln bzw. Parks größerer Städte und Siedlungen, besonders nach Einbruch der Dunkelheit, geraten.

Infrastruktur

Die touristische Infrastruktur in Suriname befindet sich noch im Aufbau.

Flugverkehr

Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer zu entrichten, die in der Regel bereits im Ticketpreis enthalten ist. Es ist dringend zu empfehlen, ca. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzuchecken, um sicherzugehen, dass die eigene Reservierung nicht wegen einer evtl. Überbuchung gestrichen wird.

Geld / Kreditkarten

In Suriname können ausländische Währungen in Hotels, Wechselstuben und in den meisten Banken getauscht werden, wobei der USD am weitreichendsten akzeptiert wirdVon Umtausch auf der Straße wird wegen der Betrugsgefahr abgeraten. Traveller Cheques werden von den meisten Banken akzeptiert. Zahlung per Kreditkarte (z.B. Mastercard, Visa) ist zumindest in der Hauptstadt in den größeren Hotels, Restaurants, Reisebüros und einigen Geschäften möglich. Maestro-Karten zur Zahlung im Onlineverfahren unter Einsatz der PIN direkt im Geschäft werden selten akzeptiert. In Abhängigkeit vom aufstellenden Kreditinstitut akzeptieren nicht alle Geldautomaten gängige Kreditkarten / sonstige Bankkarten.

Straßenverkehr

Es herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist nur teilweise ausgebaut, die meisten Straßen sind zweispurig, eng und zum Teil kurvenreich. Wegen der vielen Sandstrassen, Schlaglöcher, herumstreunenden Tieren sowie der unorthodoxen Fahrweise wird zu Vorsicht im Straßenverkehr angeraten. Relativ preisgünstige Taxis stehen in der Hauptstadt Paramaribo zur Verfügung.

Zum Fahren von Kfz wird ein internationaler Führerschein benötigt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja  

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, Lichtbild muss vorhanden sein, nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente können in Einzelfällen von den staatlichen Regelungen abweichen. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise zusätzlich bei der jeweiligen Fluggesellschaft.

Visum

Für die Einreise nach Suriname benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum. Das Visum kann bei Einreise an der Grenze erworben oder vorab bei der Botschaft von Suriname  in Brüssel (Avenue Louise 379,1050 Brüssel, Tel.: +32 2 6401172) sowie beim Konsulat in Amsterdam (De Cuser Straat 11, 1681 CK Amsterdam, Tel.: +31 20 6426137) beantragt werden. Flugreisende sollten im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein. Touristen können ebenfalls eine sogenannte „Tourist card“ bei den oben genannten Behörden beantragen sowie am „Tourist card counter“, am Schiphol Flughafen oder bei Ankunft am Johan Adolf Pengel International Airport. Die Tourist card gilt ausdrücklich nicht für Geschäftsreisen und ist nur gültig für eine Einreise. Bei Einreise auf dem Landweg aus Französisch Guyana muss die Tourist Card vorab bei einer Auslandvertretung von Suriname beantragt werden.

Hinweise für die Einreise von Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

An- bzw. Abreise über die USA
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA (www.diplo.de/sicherreisen).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Waffen (auch Schreckschusspistolen, Taucher- und Bootssignalpistolen) ist nur mit besonderer Einfuhrgenehmigung erlaubt.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Drogenkonsum und -handel, auch in geringsten Mengen, werden von den Polizeibehörden strengstens verfolgt; man darf keinesfalls davon ausgehen, dass Ausländer von einer Verfolgung verschont werden. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden hohe Geld- und Gefängnisstrafen verhängt; eine Freilassung gegen Kaution ist in der Regel nicht möglich. Vorsicht ist deshalb auch geboten bei Entgegennahme von Paketen von Fremden. Reisegepäck sollte nie unbeaufsichtigt bleiben.

Homosexuelle Handlungen sind zwar strafbar, es sind jedoch keine Fälle bekannt, bei denen es zu einer strafrechtlichen Verfolgung gekommen ist.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber kann für alle Reisenden älter als 12 Monate bei Einreise nach Surinam bzw. bei Weiterreise in andere Länder Südamerikas bzw. Subsahara-Afrikas verlangt werden (siehe www.who.int) . Die Impfung wird medizinisch zudem empfohlen, da in Surinam eine Gelbfieber-Übertragung möglich ist.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt auch Hepatitis B sowie bei besonderer Exposition auch Tollwut und Typhus empfohlen.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica (Erreger: p. falciparum ) nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

Es besteht ganzjährig ein hohes Übertragungs-Risiko im ganzen Land, v. a. in Sipaliwini und Brokopondo bzw. ein geringes Risiko in den Küstenregionen.

Als malariafrei bzw. mit einem minimalen Übertragunsrisisko behaftet gilt Paramaribo.

Je nach Reiseprofil sollte zur Malaria-Vorbeugung auch eine medikamentöse Prophylaxe enthalten sein, deren Auswahl unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte.

In jedem Fall ist die konsequente Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.) sinnvoll, z. B. lange bedeckende Kleidung bzw. Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.

Dengue Fieber

Dengue wird in vielen Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.

In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.

Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.).

Chikungunya

Aktuell gibt es, ausgehend von der Insel St. Martin im Januar 2014 wie in anderen Gebieten der Karibik auch, inzwischen erste bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya in Suriname.

Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten.

Leishmaniose

Die cutane und mucocutane Form kommt in vielen Teilen des Landes vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s. u.).

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
•        körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
•        ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!), Insektenschutzmittel (Repellents) auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
•        ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

Leptospirose

Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.

Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.

Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden.

HIV/ Aids

Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen

Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z. T. auch schwer. Sie können in vielen Fällen vermeidbar sein durch Beachtung einfacher Regeln:

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder Schälen. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.

Medizinische Versorgung

Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten häufig nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.

Vor Reiseantritt sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die auch einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.

Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen!) sowie für Medikamente müssen insbesondere im privaten Sektor in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden.

Lassen Sie sich unbedingt vor einer Reise nach Surinam durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle oder einen Tropen- bzw. Reisemediziner beraten (Verzeichnis z.B. unter www.dtg.org).

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

 

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

 

Ende des Beitrags 1-2014-217-1116-5   
Sämtliche Bezeichnungen auf dieser Webseite richten sich an alle Geschlechter.
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen, Schreibfehler und Irrtum vorbehalten. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert worden. Weder der/die Autor/Autorin noch die Webseitenbetreiber übernehmen eine Haftung für etwaige Negativfolgen, die sich durch die Anwendung dieses Beitrages ergeben oder ergeben können. Hinweise, Tipps, Ratschläge und Empfehlungen ersetzen keine Rechtsberatung oder ärztliche Untersuchung und Diagnose. Im Zweifelsfall lassen Sie sich bitte vor Anwendung dieses Beitrages fachlich beraten, wie zum Beispiel durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt oder eine Ärztin bzw. einen Arzt.

Beitrag teilen

Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter:

Erhalten Sie einmal in der Woche eine E-Mail mit unseren neuesten Beiträgen.
Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*