Myanmar: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 22.10.2014 (Unverändert gültig seit: 21.10.2014)

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen im Land

In Teilen des Kachin State bzw. nördlichen Shan State werden weiterhin bewaffnete Konflikte zwischen Rebellenarmeen und dem myanmarischen Militär ausgetragen. In einigen Grenzregionen, in denen bewaffnete Rebellengruppen operieren (Teile des Chin State und der Sagaing Region, Teile der Shan, Mon, Kayin, Karen und Kayah States) bleibt die Lage angespannt. Besondere Vorsicht ist hier geboten. Ungekennzeichnete Minenfelder stellen eine zusätzliche Gefahr dar. Von Reisen in diese Gebiete wird dringend abgeraten.

Es kommt immer wieder zu ethnisch motivierten Zusammenstößen im Rakhine State. Der Ausnahmezustand im gesamten Rakhine State wurde aufgehoben. In einigen Teilen bestehen jedoch abends Ausgangssperren.

Westliche Touristen wurden bislang nicht Ziel von Ausschreitungen. Dennoch wird von Reisen in den Rakhine State mit Ausnahme des Touristenortes Ngapali und dessen Flughafen Thandwe abgeraten.

Flugverkehr

Die Sicherheit des zivilen Flugverkehrs innerhalb Myanmars kann im Einzelfall durch veraltetes bzw. mangelhaft gewartetes Fluggerät lokaler Luftverkehrsgesellschaften beeinträchtigt sein. Aus Sicherheitsgründen vermeiden Bedienstete der Deutschen Botschaft Rangun Flüge mit der staatlichen Myanma Airways (IATA-Code: UB). Aber auch andere myanmarische  Fluggesellschaften im Inlandsverkehr weisen Defizite bei der Sicherheit auf. Die Chartergesellschaft FMI, die u. a. Flüge von Rangun in die Hauptstadt Naypyitaw anbietet, hat ihre Flugzeuge zwar von Myanma Airways gechartert, lässt diese jedoch nach Erkenntnissen der Botschaft im Ausland warten, was auf einen erhöhten Sicherheitsstandard hinweist..

Die international operierende privatwirtschaftlich betriebene Myanmar Airways International („MAI“, IATA-Code: 8M) ist nicht zu verwechseln mit der oben genannten Myanma Airways.

Gefahren aufgrund politischer Spannungen

Politisch motivierte Gewalttaten können nicht ausgeschlossen werden. Immer wieder werden in Myanmar Sprengstoffanschläge verübt, bei denen es auch zu Toten und Verletzten kommt.

Bei Demonstrationen in größeren Städten des Landes besteht stets die Gefahr, dass sie von Sicherheitskräften gewaltsam aufgelöst werden. Daher wird empfohlen, sich von eventuellen Protestzügen und Demonstrationen fernzuhalten. Auch zunächst friedliche Proteste können unvermittelt in gewalttätigen Auseinandersetzungen enden.

Naturkatastrophen

Myanmar befindet sich in einer Region, in der mit Erd- und Seebeben gerechnet werden muss. In den Küstenregionen treten während des Monsuns (Mai bis Oktober) Zyklone auf.

Während des Monsuns kann es im ganzen Land aufgrund starker Regenfälle zu Überschwemmungen und Unterbrechungen der Verkehrsverbindungen kommen. Insbesondere Landstraßen im Gebirge oder in der Nähe von Flussläufen, aber auch Bahnverbindungen, können tagelang unpassierbar sein.

Weltweiter Sicherheitshinweis

Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:

Allgemeine Reiseinformationen

Die Zahl der bei der Botschaft von Myanmar in Berlin eingehenden Visaanträge hat stark zugenommen. Die Botschaft ist deshalb nur sehr eingeschränkt in der Lage, telefonische oder E-Mail-Anfragen zum Stand Ihres Antrags zu beantworten. Die Bearbeitung Ihres Visumantrags und die Rücksendung des Passes kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Sie sollten dieses bei Ihrer Reiseplanung entsprechend berücksichtigen.

Reisen über Land

Es bestehen staatliche Reisebeschränkungen für die meisten Grenzgebiete, aber auch für andere Landesteile. Reisen in diese Gebiete sowie Ein- und Ausreisen auf dem Landweg erfordern besondere Reisegenehmigungen.

Es gibt eine geringe Anzahl von Grenzübergangsstationen aus den Nachbarländern, die jedoch ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden können:

  • Tachilek (Shan-Staat) – Mae Sai (nördliches Thailand)
  • Kaw Thoung (Thantharyi) – Ranong (südliches Thailand)
  • Myawady (Kachin) – Mae Sot (Thailand)
  • Hteekhee (Thantharyi) – Phunaron (Thailand)

Reisende, die über diese Grenzübergänge einreisen, benötigen ein gültiges Visum. Die Ausreise über die internationalen Flughäfen Rangun, Mandalay und Naw Pyi Taw nach der Einreise über Land ist zulässig.

Die Grenzübergänge

  • Muse (Shan-Staat) – Ruili (China)
  • Tamu (Chin-Staat) – Morei (Indien)

sind nur für Handel geöffnet, nicht für Touristen.

Ausnahmen bedürfen staatlicher Genehmigung, die mindestens 14 Tage vorher zu beantragen ist. Selbst nach Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist es nicht auszuschließen, dass die örtlichen Behörden Schwierigkeiten bei der Ausreise bereiten. Vor illegalem Grenzübertritt wird dringend gewarnt.

Es wird empfohlen zu prüfen, inwieweit für Reisen in entfernte Landesteile eine Reisegenehmigung erforderlich ist. Ausländische Reisende, die ohne erforderliche Reisegenehmigung angetroffen werden, müssen mit Haftstrafen rechnen.
Informationen zu Reisebeschränkungen und zu eventuell erforderlichen Genehmigungen können beim staatlichen Reisebüro Myanmar Travels and Tours (MTT), 118 Mahabandoola Garden Street, Kyauktada Township, Yangon, Tel. 0095-1-371286, 378376, 374281, 252859, Fax 0095-1-254417, E-Mail: mtt.mht@mptmail.net.mm , Internet: http://www.myanmartravelsandtours.com/ , eingeholt werden

Straßensperren der Polizei, des Militärs und anderer Behörden sind auf den Überlandstraßen an der Tagesordnung. Hotels und Gästehäuser müssen der Polizei die Passdaten ihrer Übernachtungsgäste zur Verfügung stellen. Reisende sind deshalb verpflichtet, ihren Reisepass ständig bei sich zu führen.

Flughafengebühr

Für Inlandsflüge beträgt die Flughafengebühr MMK 1000. Die Flughafengebühr ist in den Ticketpreisen enthalten. In Ausnahmefällen wird sie beim Check-in fällig. Es ist zu beachten, dass auch bei Inlandsflügen Passkontrollen stattfinden.

Führerscheine

Deutsche und internationale Führerscheine werden in Myanmar nicht anerkannt.

Geld / Kreditkarten

Bestimmte Leistungen (u. a. Hotels, Inlandsflüge, Zug- und Schiffsfahrscheine, Eintrittsgebühren) sind von Besuchern zwingend in US-Dollar zu bezahlen.

Kreditkarten und Reiseschecks als Zahlungsmittel werden (außer in wenigen größeren Hotels –nur für eingebuchte Gäste) nach wie vor nicht akzeptiert. Barabhebungen mit Kredit- oder EC- (Cirrus- oder Maestro-) Karten sind neuerdings an zahlreichen ATM-Automaten (C-B-Bank und andere Banken) landesweit möglich. Die ATM Automaten befinden sich an vielen Supermärkten mit internationalem Warenangebot (z.B. „City Mart“), größeren Hotels, internationalen Flughäfen und Touristenmärkten. Maximale Summe: 900.000 Kyats (= ca. 900 Euro). Es werden nur Kreditkarten der Fa. MASTERCARD und VISA (jeweils mit Geheimzahl) akzeptiert. EC-Karten (Maestro- /Cirruskarten) sollten vor Reiseantritt darauf geprüft werden, ob sie in Myanmar einsetzbar sind. Nicht alle Banken haben ihre EC Karten für Myanmar freigeschaltet. Reisende sollten sich jedenfalls darauf einstellen, alle Zahlungen weiterhin in bar leisten zu müssen. Eintrittsgelder und Hotelrechnungen können vermehrt inzwischen auch in Kyatt bezahlt werden. Es wird dringend empfohlen, ausreichende Barmittel, vorzugsweise in US-Dollar, mitzubringen. US-Dollar-Noten der Serien vor 1996 sowie 100-US-Dollar-Noten der neuen Serien mit Seriennummern, die mit den Buchstaben CB beginnen, werden nicht akzeptiert. Das Gleiche gilt für abgenutzte, beschädigte, stark geknickte oder verschmutzte Noten. Es wird empfohlen nur absolut neue, unbeschädigte und glatte Dollarnoten mitzuführen. Der Euro wird zunehmend in Rangun zum Umtausch akzeptiert. Auch hier gilt, dass es sich vorzugsweise um ungebrauchte Banknoten handeln sollte. Der Geldumtausch (US-Dollar oder Euro – Kyat) sollte in den Wechselstuben, die an vielen Stellen der größeren Städte zu finden sind, stattfinden. Vom Umtausch bei Straßenhändlern (z.B. auf der Bogyoke Aung San Market) wird dringend abgeraten (Betrügereien, schlechter Tauschkurs).

Kommunikationseinrichtungen

Die Möglichkeiten der Kommunikation mit dem Ausland sind stark eingeschränkt. Telefonverbindungen sind häufig defekt oder überlastet und internationale Ferngespräche sind sehr teuer. Roaming-Vereinbarungen deutscher Mobilfunkanbieter mit dem myanmarischen Netzbetreiber bestehen inzwischen. Vor Einreise in Myanmar sollte das mit dem jeweiligen Anbieter in Deutschland geklärt werden. Das Mobilfunknetz ist nicht flächendeckend, außerhalb der größeren Städte ist in der Regel kein Mobilfunkempfang/Internetempfang möglich. Mobiltelefone können am Flughafen Rangun angemietet werden. Sie müssen dort auch wieder abgegeben werden. Es wird eine Kaution fällig, die später mit den Gebühren verrechnet wird.
Internet-Cafés bestehen in größeren Städten. Größere Hotels verfügen über eigene, von Gästen nutzbare E-Mail-Anschlüsse; die Kosten sind jedoch (insbesondere beim Versand größerer Dateien oder bei Downloads) sehr hoch. Die Download-Geschwindigkeit ist tagsüber sehr gering. In den Nachtstunden können Downloads besser vorgenommen werden. Gegen Mindestverzehr bieten einige Restaurants und Hotels W-Lan-Verbindungen an.

Konsularischer Beistand

Die entsandten Beschäftigten der deutschen Botschaft in Myanmar unterliegen Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit im Land, die durch die myanmarische Regierung verfügt wurden. Schneller konsularischer Beistand durch die deutsche Botschaft kann daher, aber auch wegen der unzureichenden Infrastruktur und Kommunikationseinrichtungen, außerhalb der touristischen Zentren nicht immer sichergestellt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja, Lichtbild erforderlich

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja Lichtbild erforderlich

Anmerkungen:

Alle Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Für deutsche Staatsangehörige besteht zur Einreise nach Myanmar Visumzwang. Visa werden von allen Auslandsvertretungen der Union Myanmar erteilt, z. B. der Botschaft in Berlin (Thielallee 19, 14195 Berlin, Tel. +49 30 2061570, Fax: +49 30 20615720, E-Mail: info@botschaft-myanmar.de , Bürozeiten: Mo. bis Fr. 09.30 bis 16.30 Uhr). Weitere Informationen zu Visumgebühren und Antragsverfahren können der Homepage der Botschaft www.botschaft-myanmar.de entnommen werden.

Myanmarische Touristenvisa werden in der Regel nur für eine einmalige Ein- und Ausreise ausgestellt.

Visa bei Einreise (Visa-on-arrival) werden an Geschäftsreisende (Portal: www.mip.gov.mm) und Touristen (Portal: www.evisa.moip.gov.mm) unter Vorlage einer vollständigen Dokumentation bei Einreise über die internationalen Flughäfen Rangun und Mandalay erteilt. Ggf. muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Devisen ist in unbegrenzter Höhe zulässig; ausländische Besucher müssen jedoch Beträge, die (insgesamt) den Gegenwert von USD 10.000 übersteigen, deklarieren. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung Kyat ist nicht gestattet.

Tragbare Computer (z. B. Laptops oder Notebooks) können ohne vorherige Genehmigung eingeführt werden. Die Einfuhr von allen Geräten der Telekommunikation (u. a. Modems, Mobil- und Satellitentelefone sowie Telefaxgeräte) bedarf jedoch weiterhin der vorherigen Genehmigung durch das myanmarische Post & Telecommunications Department. Mobiltelefone müssen theoretisch bei Entdeckung bis zur Ausreise beim Zoll hinterlegt werden; in der Praxis wird von der Durchsetzung der Regelung weitgehend abgesehen.

Einfuhrverbote bestehen u. a. für Waffen, pornographische Materialien, Spielkarten und Gegenstände, die die Staatsflagge Myanmars und/oder das Bildnis Buddhas oder myanmarischer Pagoden zeigen. Die Abbildungen von myanmarischen Sehenswürdigkeiten (Buddhas, Pagoden) auf Reiseführern sind unbedenklich.

Die Ausfuhr von Antiquitäten ist streng verboten. Zuwiderhandlungen können zu sofortiger Festnahme und mehrmonatiger Haft führen. Die Ausfuhr von Edelsteinen (sowohl ungeschliffen, als auch geschliffen und/oder gefasst), von Schmuck und Silber ist nur gegen Vorlage der Kaufquittung eines staatlich zugelassenen Händlers zulässig.

Nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen dürfen bestimmte Tiere und Erzeugnisse daraus nicht in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden. Dazu gehören zum Bespiel Schildkröten/ Schildpatt. Nähere Informationen können beim Bundesamt für Naturschutz und beim Zoll (www.artenschutz-online.de oder www.zoll.de ) erlangt werden.

Reisegepäck  wird bei Ein- und Ausreise durchleuchtet und vereinzelt auch von Hand durchsucht.

Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Kritik an der Regierung ist unter Umständen strafbar und ausländische Besucher müssen immer noch damit rechnen, überwacht zu werden. Politische Betätigung ist verboten. Ausländische Staatsangehörige sind bereits mehrfach wegen Verstößen gegen diese Bestimmungen inhaftiert und/oder ausgewiesen worden. In Einzelfällen wurden langjährige Haftstrafen verhängt.

Militärische Einrichtungen, Uniformierte sowie strategisch bedeutende Infrastruktureinrichtungen wie Brücken dürfen nicht fotografiert werden.

Der Besitz schon geringer Mengen von Drogen, einschließlich so genannter „weicher Drogen“, wird mit langjährigen Haftstrafen bestraft, in besonders schweren Fällen kann die Todesstrafe verhängt werden.

Myanmarische Vorstellungen zur Sexualmoral unterscheiden sich teilweise deutlich von denen in Europa oder anderen Ländern der Region.

Prostitution und der Besitz von pornographischen Materialien sind strafbar. Auch einverständliche homosexuelle Handlungen sind verboten und können mit Haftstrafen bis zu zehn Jahren geahndet werden.

Bei sexuellem Missbrauch von Kindern drohen langjährige Haftstrafen. Darüber hinaus werden solche Straftaten auch in Deutschland verfolgt.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe www.rki.de ) anlässlich einer Reise zu überprüfen und ggf. zu vervollständigen.

Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung) ggf. auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet gefordert (siehe www.who.int) . Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.

Als Reiseimpfungen wird Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus, Japanische Enzephalitis empfohlen.

Dengue Fieber

Dengue Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s. u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue Fieber tritt in Myanmar häufig auf, vorwiegend während der Regenperioden. Stadtgebiete sind oftmals stark betroffen, mit einem Übertragungsrisiko ist aber landesweit zu rechnen.

Malaria

Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anophelesmücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum, in Myanmar ca. 80% der Fälle) bei nichtimmunen Europäern häufig tödlich. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt (Resistenzen sind bekannt).

In Myanmar besteht ganzjährig ein Malariarisiko, verstärkt in den Regenperioden (März – Dezember).

Ein mittleres Risiko (höher in der Regenzeit, geringer in der Trockenzeit) vor allem im Osten (Karen, Kayah, Tenasserim, östliches Shan), besonders im Grenzgebiet zu Thailand sowie im Westen (südwestliches Chin mit Grenzgebiet zu Bangladesch und Indien), weniger ausgeprägt in  tiefer gelegenen Gebieten der übrigen Staaten bzw. Regionen mit den Touristenorten Pindaya Caves und Inle Lake.

Ein geringes Risiko in den südlichen Teilen von Arakan (W) mit dem Strand von Sandoway, in größeren Städten sowie in der näheren Umgebung von Rangun.

Höhenlagen über 1000m sowie die Stadtgebiete von Rangun und Mandalay sind malariafrei.

Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.

– Das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien,

– das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und

– das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder

– der Aufenthalt in mückengeschützen Räumen (Fliegengitter, Klimaanlage)

vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor anderen, von Stechmücken übertragenen Erkrankungen wie Dengue Fieber und Japanischer Enzephalitis.

Neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe kann je nach Reiseprofil für die Risikogebiete ggf. eine  Chemoprophylaxe erwogen werden. Die DTG (www.dtg.org ) empfiehlt diese nicht mehr regelmäßig, eher die Notfall-Selbsttherapie durch die Mitnahme eines entsprechenden Medikamentes. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen-/Reisemediziner besprochen werden. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Südostasien ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig.

HIV / Aids

HIV/AIDS ist mittlerweile auch in Myanmar, insbesondere in größeren Städten und in den Grenzgebieten, ein gravierendes Problem. Gefährdet sind alle, die Infektionsrisiken eingehen: ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen

Durchfallerkrankungen treten in Myanmar sehr häufig auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Vereinzelte Cholerafälle treten vor allem in der Regenzeit auf und sind durch entsprechende Hygiene ebenfalls vermeidbar.

Einige Grundregeln

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und damit Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Myanmar nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Myanmar eine besondere Bedeutung zu.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya Fieber ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und vorrangig z. T. langanhaltenden Gelenkschmerzen, die in Myanmar immer wieder auftreten kann. Auch hier gibt es keine Schutzimpfung, nur das Vermeiden von Mückenstichen kann helfen.

Japanische Enzephalitis

Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb ist ein sorgfältiger Mückenschutz und ggf. eine vorbeugende Schutzimpfung wichtig.

Aviäre Influenza

Auch in Myanmar treten seit März 2007 wiederholt Fälle der klassischen Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, „Vogelgrippe“) auf. Im November 2007 wurde erstmalig die Infektion eines Menschen bestätigt, weitere Fälle sind nicht bekannt.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de

Tuberkulose

Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger auch in Myanmar.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete englisch-/französischsprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs von den  z. T. hohen Temperaturen geschützt werden.

Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird dringend empfohlen (siehe z.B. www.dtg.org oder www.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Myanmar bewusst sein.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Quelle:
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000

Gesondeter Haftungsausschluss:
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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