Mieter-Information zum Mietaufhebungsvertrag + Muster-Mietaufhebungsvertrag

Als Mietaufhebung bezeichnet man eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter darüber, dass das Mietverhältnis zu einem bestimmten Termin enden soll. Wie jeder Vertrag kommt auch der Mietaufhebungsvertrag durch Angebot und Annahme zustande.

Hier besteht der wesentliche Unterschied zur Kündigung, die auch zur Beendigung des Mietverhältnisses führt. Eine Kündigung bedarf keiner ausdrücklichen Annahme. Sie wird wirksam mit Zugang beim Vermieter. Ein Angebot auf Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags muss ausdrücklich angenommen werden.

Mietaufhebungsverträge werden in der Praxis zumeist dann geschlossen, wenn eine Kündigung zu dem gewünschten Termin nicht möglich ist, weil eine Befristung oder ein Kündigungsverzicht durch den Mieter vereinbart sind. Oder weil schlichtweg keine Gründe vorliegen, die eine Kündigung durch den Vermieter rechtfertigen.

Ein Mietaufhebungsvertrag sollte aus Beweisgründen immer schriftlich geschlossen werden. Wesentlicher und einzig notwendiger Bestandteil ist die Angabe des Beendigungszeitpunktes. Sind keine weiteren Regelungen getroffen, gelten für die weitere Abwicklung die mietvertraglichen Vereinbarungen und das Gesetz. Die Art und Weise der Rückgabe kann im Mietaufhebungsvertrag abweichend von den Vereinbarungen im Mietvertrag geregelt werden. Dies betrifft insbesondere Fragen der Renovierung und des Rückbaus von Seitens des Mieters vorgenommenen Veränderungen an und in den Räumlichkeiten.

Auch die Vereinbarung von Abfindungs- und Abstandszahlungen ist möglich. Wichtig ist hier, dass der Betrag, der Zahlungszeitpunkt und die Zahlungsweise genau bestimmt werden. Um steuerliche Probleme zu vermeiden, sollten die vom Mieter erbrachte Gegenleistung für die Zahlung und die durch die freiwillige Aufhebung entstehenden Unkosten mit in den Vertragstext aufgenommen werden.

Da durch die Mietaufhebung eine unkomplizierte Abwicklung des Mietverhältnisses angestrebt wird, empfiehlt sich eine Vereinbarung über die Auszahlung der Kaution aufzunehmen. Je nach Fallgestaltung kann auch geregelt werden, wie mit etwaig noch ausstehenden Heiz- und Betriebskostenabrechnungen verfahren werden soll. Die Möglichkeiten einen Mietaufhebungsvertrag zu gestalten sind so vielfaltig, wie die Summe aller Mietverhältnisse. Der nachfolgende Mustervertrag kann daher nicht vollständig sein. Wiedergegeben sind einzelne Eckpunkte und Formulierungen die der Mieter bei der Verhandlung über eine Mietvertragsaufhebung und bei der Prüfung eines Aufhebungsvertrages beachten sollte.

Achtung: Lassen Sie einen Aufhebungsvertrag immer vor einer Unterschrift prüfen!

 

MUSTER: Mietaufhebungsvertrag

Mietaufhebungsvertrag zwischen

Herr Vermieter, Vermieterstraße 1 in 12345 Vermieterhausen – nachfolgend als Vermieter bezeichnet –
(alle im Mietvertrag genannten Vermieter aufführen)

Frau Mieter, Mieterstraße 10 in 67890 Mieterstadt – nachfolgend als Mieter bezeichnet –
(alle im Mietvertrag genannten Mieter aufführen)

betreffend das Mietobjekt Mieterstraße 10 in 67890 Mieterstadt.

Mieter und Vermieter vereinbaren, dass das Mietverhältnis über das genannte Mietobjekt einvernehmlich zum ……………. (Datum einfügen) endet.

Der Vermieter erklärt, das Mietobjekt in dem bei Rückgabe befindlichen dekorativen Zustand zu übernehmen. Die Durchführung von Schönheitsreparaturen wird vom Mieter nicht geschuldet. Auf einen Rückbau und eine Entfernung von Ein- und Umbauten des Mieters wird verzichtet.

Für die mit der Aufhebung des Mietverhältnisses dem Mieter entstehenden Unkosten (Makler, Umzug, höherer Mietzins für die Neuanmietung vergleichbaren Wohnraums etc. (je genauere Angaben – desto besser)) und für die im Laufe der Mietzeit in die Mietsache getätigten Investitionen zahlt der Vermieter an den Mieter einen pauschalen Betrag in Höhe von ……………… Euro (Betrag einsetzen).

Der Betrag in Höhe von ………….. Euro (Betrag einsetzen) ist Zug um Zug gegen Rückgabe des Mietobjektes am …………….. (Datum einsetzen) in bar zu zahlen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Vermieter zahlt an den Mieter weiterhin Zug um Zug gegen Rückgabe der Räumlichkeiten die vom Mieter bei Vertragsbeginn geleistete Kaution von ……………. Euro (Betrag einfügen) zuzüglich banküblicher Guthabenzinsen seit Vertragsbeginn. Über die Kaution und die Zinsen ist eine Kautionsabrechnung zu erstellen und dem Mieter zu übergeben.

Ort / Datum …………………………………… (einfügen)

 

…………………………………………                    …………………………………………
(Unterschrift aller Mieter)                                         (Unterschrift aller Vermieter)

 

Ende des Beitrags 1-2019-113-0006
Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Karin Wohlleben aus Meiningen in Thüringen.
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