Krankenversicherungsschutz für alle – ein Ratgeber

Ältere Menschen – aber auch jüngere und meist auch Selbständige, Landwirte u. ä. – sind manchmal gar nicht oder nur unzureichend krankenversichert. Lesen Sie im nachfolgenden Ratgeber, wie sie wieder zurück ins System finden.

Wer krank ist, geht zum Arzt. Das sollte selbstverständlich sein. Ist es aber nicht – für Menschen, die keine ausreichende Krankenversicherung haben. Sie ertragen oft jahrelang Schmerzen und riskieren ihre Gesundheit. Mehr als 60.000 Menschen in Deutschland sind betroffen, darunter viele Ältere. Sie können sich die Versicherung nicht mehr leisten, fallen durch die Maschen des Gesundheitssystems. Zum Beispiel, weil sie früher selbstständig waren und nur eine kleine Rente bekommen.

Minimalversorgung im Notfall
Zahlt ein Versicherter seine Beiträge nur noch teilweise oder gar nicht mehr, kommt es in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zum „Leistungsruhen“, bei privat Versicherten zum „Notlagentarif“. Betroffene wissen oft nicht, dass sie trotzdem eine Minimalversorgung erhalten und in Akutsituationen behandelt werden, sagt die Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Dafür müssen sie bei der Versicherung eine entsprechende Bescheinigung für den Arzt anfordern. So kann die Behandlung richtig abgerechnet werden.

Manche Betroffene haben ihre Krankenversicherung sogar komplett verloren, etwa wenn sie lange im Ausland gelebt und sich nicht wieder zurückgemeldet haben. Andere sind schon vor mehr als zehn Jahren aus dem System gefallen, als es noch keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht gab. Doch die Rückkehr ist möglich: Wer bislang gesetzlich versichert war, kommt wieder in seine frühere Krankenkasse. Wer Privatpatient war, wird wieder privat versichert, kann aber einen anderen Anbieter wählen. Private Krankenversicherungen dürfen im Basistarif niemanden ablehnen, auch nicht bei Vorerkrankungen.

Je eher man sich darum kümmert, desto besser. Viele warten, bis sie schwer krank sind oder sogar ins Krankenhaus müssen, so die Clearingstelle Krankenversicherung. Doch dann entstehen hohe Behandlungskosten, die man selbst bezahlen muss. Und vor allem fehlt die Kraft für die nächsten Schritte.

Geduld beim Antragstellen
Egal, ob gar nicht versichert oder minimalversorgt – jeder kann wieder einen normalen Versicherungsschutz erhalten. Betroffene brauchen aber etwas Geduld und Durchhaltevermögen, bis die verschiedenen Anträge gestellt und die notwendigen Belege beschafft sind. Die Mitarbeiter der Krankenversicherungen sind nicht immer genau über die Regelungen informiert und geben deshalb manchmal irreführende Auskünfte. Nicht selten werden von den Krankenversicherungen auch Informationen, die für den Antragsteller bzw. Versicherten von Vorteil und wichtig sind, verschwiegen bzw. „vergessen“. Der Betroffene hat grundsätzlich das Problem, dass er sich zwecks Beratung immer nur an die für ihn zuständige Krankenversicherung wenden kann und muss. Die zuständige Krankenversicherung ist – ähnlich wie Behörden – verpflichtet, vollständig und richtig zu beraten, auch wenn es zum Nachteil der Versicherung ist. Wie weit es dann zu einer fairen und auch richtigen bzw. vollständigen – und vor allen Dingen verständlichen – Beratung kommt bzw. gekommen ist, steht oftmals in Frage.

Unvermeidlich ist meist der Gang zum Sozialamt, um einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen. Viele Senioren schämen sich, Sozialleistungen zu beantragen und anzunehmen. Oft wüssten nicht mal die engsten Angehörigen, wie schlimm die Situation ist.

Das Sozialamt zahlt erst ab dem Tag, an dem es von der Notsituation erfahren hat. Betroffene sollten der Behörde deshalb vorab einen kurzen Brief schreiben, dass sie Sozialleistungen beantragen werden, empfehlen die Sozialverbände. Den Antrag können sie dann in Ruhe nachreichen. Es ist auch möglich, die Antragsformulare, die meist im Internet bereitgestellt sind, soweit auszufüllen, wie man sicher ist, richtige Angaben gemacht zu haben, und diesen dann der Behörde zuzusenden. Dem Antrag sollte ein entsprechender Brief beigefügt werden, aus dem hervorgeht, dass der Antrag – mangels notwendiger Fachkenntnisse – möglicherweise nicht vollständig und richtig ausgefüllt wurde und „Änderungen und Berichtigungen sowie Irrtum vorbehalten bleiben“. Das ist dann für das Amt der Hinweis, dass der Antrag genau geprüft werden muss und festgestellte Unklarheiten und Unstimmigkeiten hinterfragt werden müssen, und schützt den Antragsteller vor Rechtsfolgen bzgl. etwaig unrichtiger Angaben. Ein Irrtum ist ja schließlich immer möglich.

Wenn Anspruch besteht, übernimmt das Sozialamt die laufenden Beiträge für die Krankenversicherung, auch bei Privatversicherten. Der positive Bescheid vom Amt ist auch die Eintrittskarte, um wieder aus der Minimalversorgung herauszukommen.

Normalerweise muss man zuerst alle aufgelaufenen Beitragsschulden ausgleichen, bevor man wieder vollen Versicherungsschutz erhält. Auch wenn man jahrelang überhaupt nicht versichert und niemals beim Arzt war, sind trotzdem Tausende von Euro rückwirkende Beiträge fällig – unbezahlbar für Betroffene. Allerdings gilt die Nachversicherungspflicht nicht für sogenannte Auslandsrückkehrer, was die Krankenversicherungen den Betroffenen allerdings gerne verschweigen, ob aus Unwissenheit des jeweiligen Sachbearbeiters oder mit Absicht, wird immer die ewige Frage bleiben. Der Betroffene muss damit rechnen, auf jeden Fall erst einmal einen Forderungsbescheid bzgl. der Nachversicherung zu bekommen. Dagegen muss dann fristgerecht Widerspruch eingelegt werden. Über den Widerspruch entscheidet dann ein sogenannter „Widerspruchsausschuss“, was aber durchaus einige Monate dauern kann, da diese Ausschüsse nur einmal im Monat oder noch seltener zusammenkommen. Gerne versenden die Krankenversicherungen auch zunächst irgendwelche Bla-Bla-Schreiben und fordern zur Rücknahme des vorangegangenen Widerspruches auf. Aber Achtung: Wer den Widerspruch zurücknimmt verliert alle seine Rechte in diesem Einzelfall – und dass unwiderruflich!

Wenn Forderungen offenbleiben
Wer allerdings dauerhaft Anspruch auf Grundsicherung hat, bekommt alle noch offenen Beitragsschulden gestundet. Durch den Amtsbescheid erhalten Betroffene also trotz offener Forderungen wieder normalen Versicherungsschutz. Die Schulden müssen sie erst zahlen, falls sie wieder zu Geld kommen, etwa durch eine Erbschaft.

Lehnt das Sozialamt den Antrag jedoch ab, ist es am besten, sich professionelle Hilfe zu holen (siehe nachfolgend genannte Anlaufstellen. Es kann dauern, aber es gibt immer eine Lösung.

Hier bekommen Sie Hilfe
Wer unzureichend krankenversichert ist, sollte sich an sogenannte Clearingstellen wenden, z. B. www.anonymer-behandlangsschein.de.

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hilft unter www.patientenberatung.de bundesweit. Kostenlose telefonische Beratung unter 0800 011 77 22 (Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr und Samstag von 8:00 bis 16:00 Uhr)

Weitere Anlaufstellen im Netz finden Sie hier: www.gesundheit-ein-menschenrecht.de

Auch die örtlichen Verbraucherzentralen, Sozialdienste und Seniorenberatungsstellen können weiterhelfen oder zumindest Ansprechpartner nennen.

 

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Benno Herschgen aus Springe in Niedersachsen.
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