Korrigierte Namen auf Pauschalreise-Tickets: Gericht kippt Gebühren­schneiderei

Müssen Namen von Urlaubern auf Reiseti­ckets geändert werden, verlangen manche Veranstalter hohe Gebühren dafür.

Damit ist jetzt Schluss: Nach einem Urteil des Land­gerichts München dürfen Veranstalter nur noch die tatsäch­lich entstandenen Mehrkosten berechnen (Az. 12 O 5413/13).

Horrende Summen

Vor Beginn einer Pauschalreise haben Urlauber das Recht, ihre Daten auf den Tickets zu korrigieren – egal ob ein Tipp­fehler im eigenen Namen ausgebessert werden soll oder sie eine Ersatz­person bestimmen, die den Urlaub antritt. Eigentlich ganz unkompliziert, wären da nur nicht die horrenden Summen, die manche Veranstalter dafür in Rechnung stellen. Diese Vorgehens­weise hat das Land­gericht München nun mit einem Urteil unterbunden.

Klage gegen FTI Touristik

Bislang konnten die Veranstalter bei der Höhe der Gebühren selbst entscheiden, was angemessen ist. In der Buchungs­bestätigung von FTI Touristik beispiels­weise hieß es: „Achtung: Bei Namens­änderung können Mehr­kosten von bis zu 100 % des Reise­preises oder mehr anfallen.“ Diese Kosten befand das Land­gericht München für unver­hält­nismäßig. Es hat entschieden, dass Reise­ver­anstalter künftig nur den tatsäch­lichen Mehr­aufwand für die Namens­korrektur in Rechnung stellen dürfen (Az. 12 O 5413/13). Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) gegen die FTI Touristik GmbH. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig.

 

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Katrin Schöller aus Göhren in Mecklenburg-Vorpommern.
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