Jamaika: Reise- und Sicherheitshinweise


Stand: 04.03.2019 (Unverändert gültig seit: 17.09.2014)

Letzte Änderung: Datumsaktualisierung; keine inhaltlichen Änderungen

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität

Wegen der hohen Kriminalität ist besonders in der Hauptstadt Kingston, aber auch in städtischen Bezirken der Touristenzentren Montego Bay, Negril und Ocho Rios erhöhte Vorsicht geboten. Es kommt nicht selten zu Diebstählen bzw. bewaffneten Überfällen. In solchen Fällen wird dringend davon abgeraten, Widerstand zu leisten, da die Bereitschaft, Waffen einzusetzen, hoch ist. In den letzten Jahren gab es vereinzelte Überfälle auf Busse bei Überlandfahrten. Daneben ist Raub mit Körperverletzung im Zusammenhang mit Marihuanakonsum und -handel an der Tagesordnung. Häufig sind junge Touristen betroffen. Es wurden Fälle bekannt, in denen Drogenhändler und Polizisten naiven Touristen gemeinsam Fallen stellten.

Von der Einnahme irgendwelcher Drogencocktails, die vor allem in den Touristenzentren angeboten werden, wird dringend abgeraten.

Nach Einbruch der Dunkelheit sollte man sich möglichst nicht allein, vor allem nicht zu Fuß außerhalb der Hotelkomplexe bewegen.

Wertgegenstände sollte man im Hotelzimmer, Mietwagen oder am Strand nicht unbeaufsichtigt liegen lassen, außerdem nur kleinere Geldbeträge mit sich führen und lieber Kreditkarten verwenden, die in Jamaika problemlos akzeptiert werden. Flugscheine, Reisedokumente, Reiseschecks etc. sollten im Hotelschließfach deponiert oder nicht erkennbar unter der Kleidung getragen werden. Wichtige Dokumente (Pass, Internationaler Führerschein usw.) sollten in Kopie und getrennt von den Originalen mitgeführt werden.

Ein großer Teil der Bevölkerung ist Homosexuellen gegenüber feindlich eingestellt. Es ist eine steigende Zahl gewalttätiger Übergriffe gegen Homosexuelle und Transsexuelle zu verzeichnen.

Naturkatastrophen

In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Juni bis November Wirbelsturmsaison. Es muss mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und unter Umständen auch mit Erdrutschen gerechnet werden. Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten.

Aktuelle Informationen über Wirbelstürme sind im Internet u.a. unter http://www.nhc.noaa.gov abrufbar.

Allgemeine Reiseinformationen

Die Landessprache ist Englisch. Deutsche Sprachkenntnisse sind nicht verbreitet.

Straßenverkehr

In Jamaika herrscht Linksverkehr. Die meisten Straßen sind zweispurig, eng und kurvenreich. Wegen der vielen Schlaglöcher, herumstreunender Tiere sowie der teilweise unberechenbaren und rücksichtslosen Fahrweise Einheimischer ist im Straßenverkehr besonders umsichtiges und defensives Verhalten geboten. Motorräder und -roller sollten trotz der tropischen Temperaturen nur mit entsprechender Schutzkleidung benutzt werden; es besteht Helmpflicht.

Die wichtigsten Verkehrsmittel in Jamaika sind Bus und Minibus. Diese Fahrzeuge sind oft in schlechtem technischen Zustand. Sie sind häufig in Verkehrsunfälle verwickelt und auch immer wieder Tatort von Überfällen und Diebstählen. Es wird empfohlen, von Reisen mit diesen Fahrzeugen nach Möglichkeit Abstand zu nehmen. Das Reisen mit einem amtlich zugelassenen Taxi (Fahrzeug mit einem roten PP-Kennzeichen) ist eher zu empfehlen; der Preis sollte auf jeden Fall vor Abfahrt ausgehandelt werden. Das Fahren auf der Landstraße sollte nach Einbruch der Dunkelheit tunlichst vermieden werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja, mit Foto

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Foto

Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen bis zum Ende der beabsichtigen Aufenthaltsdauer gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Ein Visum ist für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen und geschäftliche Aufenthalte bis zu 30 Tagen nicht erforderlich. Der Reisende muss im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein. Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels nach Einreise vor Ort ist grundsätzlich möglich und kann direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden.

Bitte beachten Sie beim Transit durch die USA die Reise- und Sicherheitshinweise der USA (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.auswaertiges-amt.de).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Für die Kontrolle im Rahmen der Zollvorschriften bei der Ankunft wird meistens bereits im Flugzeug ein Formular ausgegeben, das vom Reisenden die Auflistung von anderen als für den persönlichen Bedarf mitgebrachten Gegenständen mit Wertangabe verlangt.

Frei zur Einfuhr sind für alle Reisenden ab 18 Jahren neben dem persönlichen Gepäck zusätzlich 170 ml Parfüm und 340 ml Eau de Toilette sowie 1 Liter alkoholische Getränke und 200 Zigaretten; die Artikel müssen aber angegeben werden.

Verboten ist die Einfuhr von Waffen (auch Attrappen und Pfeffersprays).

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Handel, Besitz und Konsum von Drogen (auch Cannabisprodukten) werden hart bestraft (zunächst Untersuchungshaft bis zur Verhandlung, Urteil lautet meist auf Geldstrafe und/oder Gefängnis und danach Abschiebung).

Im gesamten öffentlichen Raum (u. a. Stadien, Parks, Behörden, öffentlicher Nahverkehr, Bushaltestellen, Gesundheits-, Sport– und Bildungseinrichtungen) ist das Rauchen von Tabakprodukten verboten. Es wird empfohlen, das Rauchverbot unbedingt einzuhalten, da auch hier Ordnungs- und mehrmonatige Haftstrafen drohen können.

Geschlechtsverkehr unter gleichgeschlechtlichen Partnern ist in Jamaika strafbar. Die tatsächliche Strafverfolgung ist sehr uneinheitlich.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Bei Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiebegiet (aktuelle Liste unter www.who.int ) kann der Nachweis eines aktuellen Gelbfieber-Impfschutzes verlangt werden. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist dieser nicht erforderlich.

Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt auch Hepatitis B, sowie bei besonderer Exposition auch Typhus und ggf. Tollwut empfohlen.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

Aktuell gibt es zwar keine dokumentierten Fälle von einer autochtonen, d.h. im Land selber erworbenen Malaria. Allerdings ist als Krankheitsüberträger die Anopheles-Mücke weiterhin vertreten, so dass auch künftige Ausbrüche prinzipiell nicht vollkommen auszuschließen sind. Als einzige Konsequenz hieraus ist jedoch lediglich die ohnehin schon unabdingbare Beachtung der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (lange bedeckende Kleidung, Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien, u.a.) ableitbar.

Denguefieber

Dengue wird in vielen Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.

In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.

Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s.u.).

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!),
  • Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

Leptospirose

Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetiersekreten kontaminiertes u.a. Wasser übertragen werden.

Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.

Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin

HIV / AIDS

Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein hohes Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z.T. auch schwer. Sie können in vielen Fällen vermeidbar sein durch Beachtung einfacher Regeln:

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen oder Schälen. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettenang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.

Medizinische Versorgung

Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Jamaikas nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.

Vor Reiseantritt sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die auch einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.

Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen!) sowie für Medikamente müssen insbesondere im privaten Sektor in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Jamaika durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (Verzeichnis z.B. unter www.dtg.org ).

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

 

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Quelle:
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000

Gesondeter Haftungsausschluss:
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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