Gabun: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand: 31.01.2019 (Unverändert gültig seit: 27.06.2014)

Letzte Änderung:

Landesspezifische Sicherheitshinweise – Reisen über Land/Straßenverkehr

Allgemeine Reiseinformationen – Benutzung von Sammeltaxen

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität

In ganz Gabun, insbesondere in den größeren Städten Libreville, Franceville und Port Gentil, sind die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten (keine Wertgegenstände, kleinere Summen an Bargeld auf mehrere Taschen verteilt mitführen, um keine Gewaltanwendung seitens der Diebe oder Räuber zu provozieren, nach Einbruch der Dunkelheit nicht alleine zu Fuß unterwegs sein, …). Dies gilt auch für Strandspaziergänge am helllichten Tag.

Reisen über Land / Straßenverkehr

Von Afrika-Durchquerungen auf dem Landweg, vor allem durch die Krisengebiete in der Republik Kongo, der Demokratischen Republik Kongo, besonders aber auch in der Zentralafrikanischen Republik und Südsudan, wird abgeraten. Durch zeitweise geschlossene Grenzen, anhaltende innere Unruhen sowie hohe Kriminalität sind Reisen in diese Länder mit zum Teil sehr hohen Risiken verbunden.

Allgemeine Reiseinformationen

Sammeltaxen

Bei Benutzung der in Gabun üblichen Sammeltaxen sollte man Vorsicht walten lassen. Es ist ratsam, nur leere Taxen anzuhalten und mit dem Fahrer einen Tarif für die Alleinfahrt zu vereinbaren. Dabei sollte man auch auf den äußeren Zustand der Fahrzeuge achten, die Mehrzahl der Taxis sind in schlechtem technischen Zustand. Aufgrund häufiger und gravierender technischer Mängel und dem riskanten Fahrverhalten einheimischer Fahrer besteht erhöhte Unfallgefahr. Die Fahrzeuge sind oft unbeleuchtet, daher gilt dies in noch höherem Maß bei Dunkelheit.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja

Anmerkungen:

Das Einreisedokument muss noch 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Gabun ein Visum, das bei den gabunischen Auslandsvertretungen beantragt werden kann.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen

Alleinreisende Kinder benötigen ein beglaubigtes Genehmigungsschreiben der Sorgeberechtigten in französischer Sprache.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Geld muss nicht deklariert werden, jedoch in Einzelfällen mitgeführte Notebooks. Es dürfen maximal 200.000 F CFA ausgeführt werden, das Geld kann am Flughafen in EUR umgetauscht werden. Die Einfuhr von Waffen ist untersagt.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Das Fotografieren aller sicherheitsrelevanten Bereiche (insbesondere Kasernen und sonstige militärische Anlagen, Polizeigebäude, Gefängnisse, Flughäfen, Hafenanlagen u.ä.) ist untersagt und sollte daher unterlassen werden.

Das Fotografieren einzelner Personen bzw. -gruppen, insbesondere islamischer Religionszugehörigkeit, sollte ohne vorherige Erlaubnis des/der Betroffenen unter allen Umständen unterlassen werden, da es aggressives Verhalten auslösen kann.

Drogenhandel/-konsum und jede Art von Prostitution stellen Straftatbestände dar. Für nicht orts- und landeskundige Besucher kann es oft den Anschein haben, als würden diese Straftaten stillschweigend geduldet. Dieser Trugschluss kann u.U. sehr unangenehme Folgen haben.

Homosexualität ist in Gabun legal, jedoch ist das Thema in der Öffentlichkeit tabu. Gabun ist eines der wenigen afrikanischen Länder, das die UN-Konvention zur Legalisierung von Homosexualität unterzeichnet hat Eine öffentliche Debatte zu diesem Thema fand bisher nicht statt. Offen vorgetragene Bekenntnisse zur Homosexualität werden von großen Teilen der Bevölkerung nicht verstanden und als Verstoß gegen die guten Sitten gewertet.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden ab dem vollendeten 1. Lebensjahr gefordert, siehe www.who.int

Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch indiziert. Gelegentlich wird die Choleraimpfung an der Grenze als Nachweis zur Einreise verlangt.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten (Pertussis), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Meningokokken-Krankheit (4fach-Konjugatimpfstoff) und Tollwut empfohlen.

Malaria

Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen

Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Infektionsrisiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden.

Einige Grundregeln:

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgegahrt genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten

Schistosomiasis(Bilharziose):

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Schwimmen und Wassersport in Süßwassergewässern. Aktivitäten mit Süßwasserkontakt sollten daher grundsätzlich unterlassen werden.

Im Land gibt es eine Vielzahl weiterer, nicht durch Impfungen zu verhindernde Erkrankungen wie z.B. Hepatitis C, Filariosen, Loa Loa, Chikungunya, Tuberkulose und das Ebola-Fieber.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch, ganz besonders abseits der großen Städte. Meist fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch sprechende Ärzte.

Ein ausreichender, in Gabun gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind – ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke – dringend empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine reise- bzw. tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ )

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000

Ende des Beitrags 2014-180-1014-3

Beitrag teilen

Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter:

Erhalten Sie einmal in der Woche eine E-Mail mit unseren neuesten Beiträgen.
Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*