Haiti: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand: 21.07.2023

(Unverändert gültig seit: 24.09.2014)

Letzte Änderungen: Landesspezifische Sicherheitshinweise, Allgemeine Reisehinweise, Medizinische Hinweise

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Haiti ist das ärmste Land der westlichen Hemisphäre und gehört zur Gruppe der am wenigsten entwickelten Länder. Reisen nach Haiti sollten nur unter Beachtung der nachfolgenden Hinweise durchgeführt werden.

Kriminalität:

Das allgemeine Kriminalitätsniveau ist hoch, vor allem in den beiden Großstädten Port-au-Prince sowie Cap-Haitien. Ausländer sind immer wieder Opfer von Kriminalität und werden teils gezielt ausgeraubt, z. B. nach der Erledigung von Bankgeschäften oder nach der Einreise am Flughafen.

Vor Aufenthalt und Durchfahrt in den folgenden Stadtvierteln der Hauptstadt Port-au-Prince wird gewarnt:

Cité Soleil, Martissant, Carrefour, Bel Air, Cíté Militaire, Jean-Marie Vincent.

Es wird dringend empfohlen, sich von Demonstrationen und Menschenansammlungen fernzuhalten. Bei teilweise gewalttätigen Demonstrationen geht die Polizei rigoros gegen  Demonstranten vor. Überlandfahrten sind daher mit unkalkulierbaren Risiken verbunden.

Die staatlichen Sicherheitsorgane sind nur eingeschränkt funktionsfähig und können grundsätzlich keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten. Medizinische Notfallversorgung (z. B. Ambulanzdienste, Intensivstationen) ist kaum vorhanden.

In Haiti wird weiterhin Cholera übertragen. Nähere Informationen hierzu finden sich in den Medizinischen Hinweisen (s. u.).

Allgemeine Reiseinformationen

Naturkatastrophen

In Haiti ist wie auch in Zentralamerika, der restlichen Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA von Juni bis November Hurrikan-Saison mit teilweise katastrophalen Folgen.

Reisende sollten in jedem Fall die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten.

Aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter www.nhc.noaa.gov abrufbar.

Aufgrund der seismischen Gegebenheiten besteht für Haiti ein erhöhtes Erdbebenrisiko.

Am 12. Januar 2010 wurde Haiti von einem schweren Erdbeben der Stärke 7,3 erschüttert, dessen Folgen trotz der Bemühungen um den Wiederaufbau noch auf längere Zeit sichtbar bleiben werden.

Reisen über Land, Infrastruktur

Obgleich die Regierung Haitis bemüht ist, den Tourismus zu fördern, sind es bislang nur wenige Reisende, die den Weg nach Haiti finden. Verschiedene Faktoren erschweren den Besuch des Landes: Haitiist aufgrund fortgeschrittener Umweltzerstörung anfällig für die Folgen von Unwettern und den daraus resultierenden Überschwemmungen.

Die gesamte Infrastruktur des Landes (Gesundheitssystem, Straßennetz, Telekommunikation, Wasser- und Energieversorgung etc.) funktioniert nur eingeschränkt.

Wer Haiti bereist, sollte im Hotel oder bei Bekannten, zur Not auch bei der Botschaft, Hinweise zu Reiseroute-/-dauer hinterlassen. Eine elektronische Registrierung unter http://service.diplo.de/registrierungav wird empfohlen.

Wenn Sie Ihre Unterkunft oder den Wagen verlassen, sorgen Sie für sichere Verwahrung Ihrer Wertsachen. Es empfiehlt sich, größere Bargeldbeträge etc. an einem sicheren Ort zurückzulassen. Achten Sie besonders auf Ihre Reisepapiere (Pass, Ticket, etc.). Das Mitführen von Kopien reicht meist aus.

Sprachen

Grundkenntnisse in Französisch, zur Not auch Englisch oder Spanisch, sind für Reisen nach Haiti unabdingbar. Mehr als 80% der haitianischen Bevölkerung spricht jedoch ausschließlich die Landessprache Kreolisch (Mischung aus Französisch und afrikanischen Sprachen).

Zahlungsmittel

Vorherrschendes Zahlungsmittel ist Bargeld, das überwiegend gegen US-Dollar in bar bei Banken, privaten Wechselstuben, Supermärkten und in kleineren Mengen auch auf offener Straße (Vorsicht!) getauscht werden kann. Preisangaben erfolgen häufig nicht in der Landeswährung Gourdes, sondern in Dollar, wobei meistens die Fiktivwährung haitianischer Dollar gemeint ist (1 haitianischer Dollar = 5 Gourdes). US-Dollar sollten in ausreichender Menge und ausgewogener Stückelung mitgebracht werden. Geldautomaten sind in der Hauptstadt und in einigen Provinzstädten vorhanden (nur für Visa-Kreditkarten), funktionieren aber nicht zuverlässig und sind oft Ziel für Raubüberfälle.

Kreditkarten (Visa, Mastercard, American Express) werden in den größeren Hotels, Restaurants und in einigen wenigen Supermärkten der Hauptstadt akzeptiert.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Nein

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja

Anmerkungen:
Alle Dokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Deutsche Staatsangehörige können für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten visumsfrei nach Haiti einreisen. Bei Ankunft müssen ein Einreiseformular und eine Zolldeklaration ausgefüllt werden. Das Einreiseformular muss bei der Ausreise wieder vorgelegt werden. Ein Flugschein für die Weiter- bzw. Rückreise muss vorliegen. Für längere Aufenthalte muss vor der Einreise ein Visum bei der zuständigen haitianischen Auslandsvertretung beantragt werden.

Ausreise

Bei Ausreise werden Steuern/Gebühren erhoben. Diese sind bei den internationalen Fluglinien im Ticketpreise integriert. Bei kleineren Fluglinien (z. B. nach Santo Domingo) kann es jedoch sein, dass die Steuer am Flughafen bar in US-Dollar bezahlt werden muss. Bei Flugreisen beträgt sie bis zu 55,-USD. Auf dem Landweg ist ebenfalls eine Steuer an der Grenze zu zahlen (zuletzt 23,-USD plus 100,-Gourdes). Bei den regelmäßigen zwischen Haiti und der Dominikanischen Republik verkehrenden Buslinien wird sie ebenfalls mit dem Fahrschein bezahlt. Bei individueller Anreise sollte jedoch Vorsorge getroffen werden und ausreichend Bargeld in USD und haitianischen Gourdes vorhanden sein.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.

Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll www.zoll.de  ansehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor.

Medizinische Hinweise

Impfschutz
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr (siehe auch www.who.int). Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Typhus, Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Cholera empfohlen.

Malaria
Ganzjährig geringes Risiko im ganzen Land unter 600m, auch in den Städten. Minimales Risiko in Port-au-Prince. Erreger ausschließlich p. falciparum.

Eine Chemoprophylaxe oder Notfallmedikation kann im Einzelfall nach reisemedizinischer Rücksprache sinnvoll sein.

Persönliche Mückenschutzmaßnahmen werden in jedem Fall empfohlen (s. u.).

Denguefieber
Dengue wird landesweit durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.

In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.

Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.).

Chikungunya
Aktuell gibt es, ausgehend von der Insel St. Martin im Januar 2014 wie in anderen Gebieten der Karibik auch, inzwischen bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya in Haiti.

Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • ganzkörperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • Insektenschutzmittel tagsüber ( Dengue!), abends und nachts (Malaria) auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV / AIDS
Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen, schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.

In Haiti geht die Zahl der an Cholera Erkrankten und Verstorbenen seit Januar 2014 zurück, es werden jedoch weiterhin Neuerkrankungen aus insgesamt acht von zehn Departments gemeldet. Bei relevanter Exposition (z. B.: Arbeit in Krankenhäusern, Flüchtlingslagern, u. a.) wird eine Cholera-Schluckimpfung empfohlen. Nähere Informationen zur Erkrankung, Übertragung und Vorbeugung der Cholera finden sich im entsprechenden Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts: http://www.auswaertiges-amt.de

Medizinische Versorgung
Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist in der Hauptstadt und insbesondere in ländlichen Gebieten unzureichend, d.h. in der Regel nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Nicht nur deshalb sollte unbedingt vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle oder einen Tropen- bzw. Reisemediziner beraten (Verzeichnis z.B. unter www.dtg.org).

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Quelle:
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000

Gesondeter Haftungsausschluss:
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

 

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Hinweis: Sollte im obigen Text die männliche Form gewählt sein, erfolgte dies lediglich aus Gründen der Lesbarkeit. Der Textinhalt bzw. die Angaben beziehen sich aber auf die Angehörigen aller Geschlechter.

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