Gewusst wie: Schufa-Daten prüfen

Onlinehändler gestatten Ihnen nie den Kauf auf Rechnung?
Der Handy­vertrag wurde abge­lehnt?
Den Raten­kredit gibt es nur zu lausigen Konditionen?

Das kann daran liegen, dass Auskunfteien falsche oder veraltete Daten über Ihr Zahlungs­verhalten gespeichert und weiterge­geben haben. Die Auskunfteien heißen zum Beispiel Schufa, Credit­reform, Bürgel, Infoscore u. a.. Am bedeutendsten ist die Schufa. Zumindest bei ihr sollten Sie schauen, ob alles korrekt ist.

Sie benötigen:

  • Bestell­formular für die „Daten­über­sicht nach § 34 BDSG“
  • Ausweiskopie
  • Porto

Schritt 1
Einmal im Jahr müssen Auskunfteien kostenlos über gespeicherte Daten informieren. Was gespeichert ist, erfahren Sie, wenn Sie eine „Daten­über­sicht nach § 34 BDSG“ bestellen. Wichtig: Fordern Sie keine „Bonitäts­auskunft“ an, die auf der Internetseite der Schufa an erster Stelle steht. Sie kostet 18,50 Euro und enthält auch nicht mehr Daten. Das richtige Formular finden Sie unter www.meineschufa.de. Schicken Sie das Bestell­formular mit einer Kopie Ihres Ausweises an die Schufa Holding AG, Post­fach 61 04 10, 10927 Berlin. Auf der Ausweiskopie können Sie alles außer Name, Anschrift und Geburts­datum schwärzen.

Schritt 2
Die Auskunft kommt mit der Post. Prüfen Sie, ob sie korrekt ist und keine wichtigen Daten fehlen, zum Beispiel Hinweise auf kürzlich abgezahlte Kredite. Sind unbe­rechtigte Forderungen gegen Sie einge­tragen? Das müssen Sie nicht dulden. Ausnahme: Eine unbe­rechtigte Forderung wurde rechts­kräftig fest­gestellt, weil Sie gericht­lichen Bescheiden nicht wider­sprochen haben. Oder: Man hat Sie zweimal gemahnt, der Fordernde hat Ihnen zwischen erster Mahnung und Schufa-Meldung vier Wochen Zeit gelassen und Sie haben der Forderung nie wider­sprochen. Dann ist der Schufa-Eintrag rechtens, auch wenn Sie niemandem Geld schulden.

Schritt 3
Beschweren Sie sich bei der Schufa, wenn etwas falsch ist. Legen Sie Kopien von Unterlagen bei, die Fehler in den Schufa-Daten beweisen. Strittige Daten muss die Schufa bis zur Klärung sperren. Hilft das nicht, können Sie sich beim Schufa-Ombuds­mann unter www.schufa-verbraucherbeirat.de beschweren. Aber bedenken Sie hierbei, die Frage der für den Verbraucher notwendigen Neutralität kann nicht vorbehaltlos mit JA beantwortet werden, immerhin handelt es sich hier um einen Angestellten der Schufa. Und allgemein ist bekannt, dass die Schufa seit ihrem Bestehen überwiegend nicht gerade mit positiven Schlagzeilen Aufmerksamkeit bekommen. Schließ­lich können Sie sich aber auch an den Daten­schutz­beauftragten Ihres Bundes­landes wenden.

 

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Lutz Finger aus Köthen in Sachsen-Anhalt.
Ende des Beitrags 1-2013-133-2135-14
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen, Schreibfehler und Irrtum vorbehalten. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert worden. Weder der/die Autor/Autorin noch die Webseitenbetreiber übernehmen eine Haftung für etwaige Negativfolgen, die sich durch die Anwendung des obigen Beitrages ergeben. Etwaige rechtliche Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall lassen Sie sich bitte vor Anwendung dieses Ratgebers durch einen Rechtsanwalt beraten.

Beitrag teilen

Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter:

Erhalten Sie einmal in der Woche eine E-Mail mit unseren neuesten Beiträgen.
Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*