Onlinehändler gestatten Ihnen nie den Kauf auf Rechnung?
Der Handyvertrag wurde abgelehnt?
Den Ratenkredit gibt es nur zu lausigen Konditionen?
Das kann daran liegen, dass Auskunfteien falsche oder veraltete Daten über Ihr Zahlungsverhalten gespeichert und weitergegeben haben. Die Auskunfteien heißen zum Beispiel Schufa, Creditreform, Bürgel, Infoscore u. a.. Am bedeutendsten ist die Schufa. Zumindest bei ihr sollten Sie schauen, ob alles korrekt ist.
Sie benötigen:
- Bestellformular für die „Datenübersicht nach § 34 BDSG“
- Ausweiskopie
- Porto
Schritt 1
Einmal im Jahr müssen Auskunfteien kostenlos über gespeicherte Daten informieren. Was gespeichert ist, erfahren Sie, wenn Sie eine „Datenübersicht nach § 34 BDSG“ bestellen. Wichtig: Fordern Sie keine „Bonitätsauskunft“ an, die auf der Internetseite der Schufa an erster Stelle steht. Sie kostet 18,50 Euro und enthält auch nicht mehr Daten. Das richtige Formular finden Sie unter www.meineschufa.de. Schicken Sie das Bestellformular mit einer Kopie Ihres Ausweises an die Schufa Holding AG, Postfach 61 04 10, 10927 Berlin. Auf der Ausweiskopie können Sie alles außer Name, Anschrift und Geburtsdatum schwärzen.
Schritt 2
Die Auskunft kommt mit der Post. Prüfen Sie, ob sie korrekt ist und keine wichtigen Daten fehlen, zum Beispiel Hinweise auf kürzlich abgezahlte Kredite. Sind unberechtigte Forderungen gegen Sie eingetragen? Das müssen Sie nicht dulden. Ausnahme: Eine unberechtigte Forderung wurde rechtskräftig festgestellt, weil Sie gerichtlichen Bescheiden nicht widersprochen haben. Oder: Man hat Sie zweimal gemahnt, der Fordernde hat Ihnen zwischen erster Mahnung und Schufa-Meldung vier Wochen Zeit gelassen und Sie haben der Forderung nie widersprochen. Dann ist der Schufa-Eintrag rechtens, auch wenn Sie niemandem Geld schulden.
Schritt 3
Beschweren Sie sich bei der Schufa, wenn etwas falsch ist. Legen Sie Kopien von Unterlagen bei, die Fehler in den Schufa-Daten beweisen. Strittige Daten muss die Schufa bis zur Klärung sperren. Hilft das nicht, können Sie sich beim Schufa-Ombudsmann unter www.schufa-verbraucherbeirat.de beschweren. Aber bedenken Sie hierbei, die Frage der für den Verbraucher notwendigen Neutralität kann nicht vorbehaltlos mit JA beantwortet werden, immerhin handelt es sich hier um einen Angestellten der Schufa. Und allgemein ist bekannt, dass die Schufa seit ihrem Bestehen überwiegend nicht gerade mit positiven Schlagzeilen Aufmerksamkeit bekommen. Schließlich können Sie sich aber auch an den Datenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes wenden.
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