Fernreisen: Schon beim Start zum Zoll

Wer teure Kameras oder Schmuck mit in den Urlaub nimmt, sollte sich schon vor dem Abflug beim Zoll melden. Sonst kann es passieren, dass der Zoll auf der Rück­reise Abgaben erhebt. test mit wichtigen Tipps zur Reise­zeit.

Zoll bittet zur Kasse

Sieben goldene Armreifen hatte Fatma K. im Gepäck, als sie nach ihrer Türkei-Reise wieder in Deutsch­land landete. „Die hab ich doch hier gekauft“, erklärte sie, als Zoll­beamte sie kontrollierten. Seit 20 Jahren gehören ihr die Schmuck­stücke. Nach­weise konnte sie nicht erbringen. Die Folge: Insgesamt 540 Euro Zoll und Umsatz­steuer kassierte das Haupt­zoll­amt am Frank­furter Flughafen. Zu Recht, urteilte der Bundes­finanzhof in letzter Instanz (Az. VII B 180/12).

Zoll­frei bis 430 Euro

Aus Ländern jenseits der EU gilt bei der Rück­kehr nach Deutsch­land: Nur Waren im Wert von bis zu 430 Euro dürfen abgabenfrei ins Land und auch nur für den Privatbedarf oder als Geschenk. Ausrüstung, Schmuck oder Kleidung, die schon bei der Ausreise im Gepäck war, bleibt als „Rück­ware“ zoll­frei. Im Zweifel muss der Reisende jedoch nach­weisen, dass er sie bereits beim Start in den Urlaub im Gepäck hatte. Dazu kann er sie vor der Ausreise beim Zoll vorführen und eine sogenannte Nämlich­keits­bescheinigung beantragen. Das empfiehlt sich für hoch­wertige und neue Ware. Bei Reisen inner­halb der EU muss nur zum Zoll, wer größere Mengen Tabak, Alkohol, Kaffee oder ähnliche Waren im Gepäck hat.

Beim Auto reicht der Fahr­zeug­schein

Das Auto beim Zoll vorzuführen, ist nicht erforderlich, zum Beispiel bei einer Fahrt in die Schweiz. Da reicht der Fahr­zeug­schein als Nach­weis. Aufwendige Reparaturen allerdings sind als „Veredelung“ zoll- und steuer­pflichtig. 8 280,73 Euro musste Martin K. am Ende zahlen. Er hatte einen italienischen Sport­wagen wieder zurück nach Deutsch­land chauffiert, nachdem eine Spezial­werk­statt in der Schweiz ihn für rund 15 000 Schweizer Franken gewartet und repariert hatte (Finanzge­richt Baden-Württem­berg, Az. 11 K 319/05).

Tipp: Denken Sie an den Zoll, wenn Sie wert­volle Gegen­stände mit ins Ausland außer­halb der EU nehmen wollen. Amtliche Informationen liefert die Internetseite www.zoll.de.

 

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Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Gottfried Hinsch aus Drochtersen in Niedersachsen.
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