10 Fragen zum Privatkredit – Kredit-Ratgeber

Wer sich verschulden will oder muss, kann einen Privatkredit in Anspruch nehmen. Was ist dabei zu berücksichtigen?

Welcher Kredit ist der richtige für mich?
Es ist einfach, aus dem Geldautomaten ein paar Scheine zu ziehen, auch wenn das Monatseinkommen aufgebraucht ist. Dafür haben die Geldinstitute ja einen Dispokredit eingeräumt. Für einen kurzen Zeitraum ist das völlig in Ordnung. Der Nachteil: So ein Kredit kostet hohe Zinsen. Wer längerfristig Geld braucht, der sollte lieber einen Ratenkredit vereinbaren. Der ist deutlich billiger als der Dispokredit und nach ein paar Jahren abbezahlt. Ratenkredite erfordern in der Regel keine Sicherheiten. Generell genügt es, ein geregeltes Einkommen und ein positives Kreditverhalten in der Vergangenheit nachzuweisen.

Was muss ich tun, um einen Privatkredit zu beantragen?
Als Antragsteller muss man mindestens 18 Jahre alt sein und sich mit einem Personalausweis ausweisen können. Wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, muss eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vorlegen. Dann kann man den Kredit im Geldinstitut oder auch online in einem regionalen Sparkassen-Portal beantragen.

Welche Sicherheiten muss ich bieten?
Keine materiellen. Der Sachbearbeiter des Geldinstitutes hat aber die Pflicht, Kreditanträge sorgfältig zu prüfen. Daher sind neben dem Einkommensnachweis und einer Kopie des Personalausweises weitere Belege vorzuzeigen. Sie dienen etwa dazu, das Ausfallrisiko eines Kredits zu prüfen. Deshalb braucht das Geldinstitut eine vollständige und wahrheitsgemäße Selbstauskunft sowie Kontoauszüge der letzten beiden Monate im Original. Die müssen komplett vorgelegt werden, um das Verhältnis von Einnahmen zu Ausgaben zu prüfen. Selbstverständlich wird auch gefragt, ob es weitere Kredite gibt und welcher Saldo bei diesen noch aussteht.

Wie kann ich einschätzen, ob es sich um ein seriöses Kreditangebot handelt?
Es muss selbstverständlich sein, dass der Kreditsachbearbeiter die finanziellen Verhältnisse seines Kunden genauestens prüft. Dabei sollte er auch kritische Fragen stellen, wenn diese angebracht sind. Und er berät, was für den Kunden die beste Lösung ist, etwa bei Kredithöhe, Zinsen, Laufzeit und Tilgung. Auf Anforderung sollte er die allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitstellen, damit man diese hinterfragen kann.

Wie lange soll ich mich binden?
Die Laufzeit des Ratenkredits sollte grundsätzlich nicht die Nutzungsdauer des dafür gekauften Gegenstands übersteigen. Ansonsten gilt, dass eine kürzere Laufzeit von den Kosten her günstiger ist, weil der Zinssatz häufig etwas niedriger ausfällt und nicht so lange Zinsen zu zahlen sind. Eine kürzere Laufzeit setzt natürlich voraus, dass die höhere Tilgungsrate vom Antragsteller verkraftet wird. Bei speziellen Krediten, etwa für ein Auto, sind die Bedingungen nicht immer verhandelbar.

Kann der Ratenkredit während der Laufzeit teurer werden?
Hier herrscht Sicherheit: Die von den Banken und Sparkassen angebotenen Zinssätze sind für die gesamte Laufzeit fest vereinbart. Erhöhungen sind somit ausgeschlossen. Es gibt aber auch keine Senkungen, wenn die Zinsen allgemein sinken sollten.

Und wenn ich wegen einer Gehaltserhöhung oder Erbschaft den Kredit nicht mehr brauche?
Man kann einen Ratenkredit vorzeitig zurückzahlen. Das Gesetz sieht vor, dass Darlehen nach frühestens drei Monaten mit einer Frist von drei Monaten kündbar sind. Zins und Tilgung entfallen dann – Ihr Geldinstitut kann jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Auch anteilige Sondertilgungen sind je nach Vertrag möglich, müssen aber vereinbart werden. In diesen Fällen bleibt die monatliche Rate gleich und die Laufzeit verkürzt sich.

Wie kann ich die echten Kosten verschiedener Kreditangebote vergleichen?
Maßgebend ist hier der Effektivzinssatz des Darlehens. Das ist der echte Preis, der für einen Ratenkredit fällig ist. Er muss im Preisaushang der Kreditinstitute sichtbar sein. Im Gegensatz zum Nominalzins berücksichtigt der Effektivzins alle preisbestimmenden Faktoren. Neben dem Nominalzinssatz sind das Zins- und Tilgungsverrechnungstermine, Tilgungssatz, -beginn und -höhe – auf den vereinbarten Zinsfestschreibungszeitraum verteilt.

Was ist, wenn ich die Raten nicht mehr zahlen kann?
Ohne triftigen Grund mit den Raten aussetzen darf man nicht. Etwas anderes gilt aber, wenn der Kreditnehmer durch Krankheit oder Unfall für längere Zeit arbeitsunfähig wird oder gar stirbt. Dann sind die Raten oft nicht mehr tragbar. Für solche Fälle gibt es eine Restschuldversicherung. Sie tritt ein, wenn man aufgrund festgelegter Gründe nicht mehr zahlen kann. Wer eine solche Versicherung haben möchte, muss sie gleichzeitig mit dem Kreditvertrag abschließen.

Und wenn ich keinen Privatkredit bekomme?
Das kann ein ziemlicher Schock sein: Der beantragte Kredit wird einfach abgelehnt. Die häufigste Ursache dafür ist, dass sich das Geldinstitut bei der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) erkundigt hat, ob es für den Kunden Negativeinträge gibt. Ist das der Fall, gibt es keinen Kredit. Dann hilft nur, bei der Schufa eine Selbstauskunft einzuholen. Der dortige Datenbestand kann auch mal Fehler aufweisen. Oft sind die Einträge nicht mehr aktuell. Dann kann man verlangen, dass die Daten berichtigt oder gelöscht werden. Aber – und das ist leider eine Tatsache, das ist oftmals langwierig und bedarf auch sehr oft anwaltlicher Unterstützung.

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Alisya Donnert aus Saarbrücken im Saarland.
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