Winterdienst in Bremen – die wichtigsten Fragen + Antworten – ein Ratgeber

Die Wetterprognosen in den Wintermonaten kündigen meist Minusgrade an. Da stellt sich den meisten Bürgern die Frage: Wer befreit nun die Bremer Straßen von Schnee und Eis?

Ab dem Winter 2018/2019 lässt die Bremer Stadtreinigung (DBS) den Schnee und das Eis von den Bremer Straßen räumen. Nach Angaben der DBS-Sprecherin wird der Winterdienst in Bremen-Nord direkt von der Bremer Stadtreinigung durchgeführt. In Bremen-Stadt sorgt dagegen eine Beteiligung der DBS, die Straßenreinigung Bremen GmbH, für freie Straßen. Ausgenommen vom DBS-Winterdienst sind lediglich Bushaltestellen und Schienennetze. Diese werden von den verantwortlichen Akteuren gereinigt, wie die Bremer Straßenbahn AG (BSAG) und die Deutsche Bahn.

Zuständigkeit für Autobahnen?
Das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) ist in Bremen nur noch für die Bundesautobahn zuständig, erklärt das Amt für Straßen und Verkehr (ASV). Außerhalb von Bremen übernimmt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV) den Winterdienst.

Welche Straßen sind vorrangig?
Die Autobahnen haben nach Angaben des ASV höchste Priorität. Auf den städtischen Straßen entscheidet die Bremer Stadtreinigung, welche Bereiche zuerst von Schnee und Eis befreit werden. Priorität haben die Strecken des öffentlichen Nahverkehrs. Außerdem werden Brücken, Hauptstraßen, Fußwege, Ampelanlagen, Kreuzungen und einige Plätze betreut.

Was ist nachrangig?
Radwege werden grundsätzlich in zweiter Priorität bearbeitet. Gar nicht geräumt oder gestreut werden in der Regel nach Angaben der DBS die Bremer Nebenstraßen. Ausnahmen mache die Stadtreinigung nur auf gesonderte Anforderung von Polizei und Feuerwehr.

Wie schnell wird geräumt?
Die Autobahn wird laut ASV in der Regel sofort geräumt. Auch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr setzt sich nach eigenen Angaben die Befahrbarkeit der Autobahnen rund um die Uhr sowie der Bundes- und Landesstraßen zwischen 6 und 22 Uhr zum Ziel. Schnelles Aufräumen der Straßen verspricht auch die DBS: Bis drei Stunden nach Einsatzbeginn sind die wichtigsten Straßen gestreut. Bei Schneefall verzögern sich die Räumdienste eventuell.

Wie viel Personal steht für die Räumdienste bereit?
Auf den Bremer Stadtstraßen sind nach Angaben der DBS mehr als 200 Personen bei einem Winterdienst-Volleinsatz unterwegs. Häufig seien sie nachts auf den Straßen, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern. Die Rufbereitschaft der DBS beginnt im Oktober und endet im April des darauffolgenden Jahres. Die Einsatzzentrale ist rund um die Uhr besetzt, so die DBS. Polizei, Feuerwehr, Taxen oder Mitarbeiter informierten dort den Einsatzleiter über die schnee- und eisbedingte Verkehrssituation. Ebenfalls rundum die Uhr einsatzbereit sind die Winterdienste des ASV und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

Wie sieht es mit der Verkehrssicherheit der Radwege aus?
Die Bremer Stadtreinigung räumt die Radwege bei Schneefall und bestreut sie mit Sand. Bei besonderen Gefahrenlagen wie bei Glatteis und Eisregen gibt es im Einzelfall Ausnahmen beim Streugut. Generell werden Radwege vom Winterdienst der DBS als nachrangig eingeordnet.

Wann und wo müssen Anwohner bei Schnee und Eis handeln?
Nach wie vor sind Anlieger nach dem Bremischen Landesstraßengesetz (BremLStrG) dazu verpflichtet, auch selbst den Schnee wegzuschaufeln. Gereinigt werden müssen demnach: Gehwege vor dem eigenem Grundstück oder Haus jeweils bis zu einer Breite von drei Metern (ohne Parkfläche). Ist kein Gehweg vorhanden, müssen Anlieger den Bereich vor dem Grundstück mit einer Breite bis zu 1,5 Meter räumen. Außerdem sollen Anwohner auch Fußgängerwege- und plätze reinigen, die nicht von Autos befahren werden dürfen. Die freigeschaufelte Bahn sollte an Haltestellen, Straßeneinmündungen und Fußgängerüberwegen breit genug für Passanten sein.

Es ist nicht zulässig, den vom Gehweg entfernten Schnee auf die Straße und auch nicht unter am Straßenrand oder teilweise auf dem Gehweg parkende Kraftfahrzeuge zu schieben. Nötigenfalls muss der Schnee auf das eigene Grundstück gelagert werden.

In den letzten Jahren wurden vermehrt Fälle festgestellt bzw. angezeigt, wo von Bürgern, denen die vermeintlich zu vielen parkenden Kfz schon immer „ein Dorn im Auge sind“ bzw. man es „mal dem unliebsamen Nachbarn so richtig zeigen will“, ganz offensichtlich vorsätzlich der Schnee unter die Fahrzeuge geschoben wurde, was dann zur Folge hatte, dass die Fahrzeugbesitzer ihr Fahrzeug erst freiräumen mussten. Das kann schlimmstenfalls eine strafrechtliche Ahndung und Haftung wegen Behinderung und unzulässigen Eingriff in den Straßenverkehr nach sich ziehen. Man sollte bei einem solchen Tun nicht vergessen, dass es immer Zeugen geben kann und die eigene Haftpflichtversicherung für vorsätzliches Zuwiderhandeln nicht eintritt.

Bei Glätte sind Anlieger laut DBS verpflichtet, das Eis auf den Gehwegen „abzustumpfen“. Dafür dürfen sie lediglich Sand streuen. Nur in Ausnahmesituationen, beispielsweise bei Glatteis, dürfen salzhaltige Streumittel in geringen Mengen verwendet werden. Wenn allerdings Bäume am Gehweg stehen, darf gar kein Salz verwendet werden, weil es ansonsten den Wurzeln schadet. Schneeräumzeiten sind an Werktagen von 7.00 Uhr bis 20.30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Stand: 03.02.2019

 

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Heimfried Kirch aus Bremen.
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