Werbung mit Test­urteilen: Was sich ändert und warum

Vertrag statt Nutzungs­bedingungen, Befristung auf zwei Jahre, höhere Gebühren – zum 1. Juli 2013 stellt die Stiftung Warentest das System für die Werbung mit Test­urteilen komplett um. Das gab Stiftungs­vorstand Hubertus Primus heute auf der Jahrespressekonferenz bekannt. Im Interview mit test.de erklärt er, was sich im Detail ändert – und warum.

Wieso ändert die Stiftung Warentest die Regeln für die Werbung mit Test­urteilen?

Primus: Wir stellen fest, dass in der Vergangenheit mit unserem Logo immer wieder Missbrauch betrieben wurde. Da wurden positive Urteile auf andere Produkte über­tragen, es wurde mit uralten Noten geworben oder Produkte nach dem Test sogar verändert. Bisher konnten wir das nur schwer unterbinden. Das soll sich ändern.

Vertrag statt Nutzungs­bedingungen

Was ändert sich konkret?

Primus: Anbieter müssen in Zukunft Logolizenz­verträge abschließen. In den Verträgen ist genau fest­gelegt, was erlaubt ist und was nicht. Damit soll garan­tiert werden, dass der Verbraucher nur noch Werbung erlebt, die lauter ist.

Nutzungs­bedingungen für das Logo gab es bisher auch schon, was ändert sich durch einen Vertrag?

Primus: Die bisherigen Bedingungen unterlagen allein dem Wett­bewerbs­recht. Wenn ein Hersteller dagegen verstoßen hat, konnte also nur die Konkurrenz dagegen vorgehen oder der Verbraucherzentrale Bundes­verband als Vertretung der Verbraucher. Die Stiftung Warentest konnte das nicht. In Zukunft können auch wir oder unser Dienst­leister direkt bei Vertrags­verstößen tätig werden.

Befristung auf 2 Jahre

Ganz neu ist die zeitliche Befristung der Werbung auf zwei Jahre. Wieso?

Primus: Veraltete Werbung war bisher eines der größten Probleme. In der Matratzenwerbung etwa findet man zum Teil noch Urteile aus den 90er Jahren. Die haben natürlich keine Aussagekraft mehr. Ein „gutes“ Handy aus dem Jahr 2005 bekäme heute auch eine ganz andere Note. Unsere Prüf­programme verändern wir regel­mäßig, die aktuellen Tests sind häufig strenger.

Die Nutzung des Logos wird auch deutlich teurer als bisher …

Primus: Richtig, wer das Logo zwei Jahre auf seinen Produkten, in Printmedien und im Internet nutzen möchte, muss zum Beispiel 10 000 Euro bezahlen.

Kein Kontakt zu Anbietern

Gefährdet die Stiftung Warentest damit nicht ihre Unabhängig­keit?

Primus: Nein, wir haben ganz bewusst die Konstruktion gewählt, die Lizenz­vermarktung über eine gemeinnützige GmbH des RAL laufen zu lassen. Das ist das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kenn­zeichnung, das unter anderem auch das Umwelt­zeichen „Der Blaue Engel“ lizensiert. Es gibt hier also keinen Kontakt zwischen der Stiftung Warentest und den Herstel­lern. Auch bleibt es beim bewährten Ablauf: Die Hersteller erfahren erst vom Qualitäts­urteil, wenn es auf test.de, in test oder Finanztest veröffent­licht wird. Ob jemand später mit dem Logo wirbt oder nicht, hat daher keinen Einfluss auf den Test.

Mehr Kontrolle und Nachtests

Was soll mit den Einnahmen geschehen?

Primus: Im Vordergrund steht der Verbraucher­schutz. Das RAL organisiert eine systematische Miss­brauchs­kontrolle. Dienst­leister gehen durch Supermärkte, Drogerieketten und Baumärkte und kontrollieren – das ist sehr teuer. Auch Werbung in Broschüren, Zeitungen, TV-Sendern, im Kino und Internet wird über­wacht. Zudem wollen wir verstärkt Nachtests organisieren. Bei Produkten, die sich schnell verändern lassen, wollen wir prüfen, ob unser Qualitäts­urteil noch zu Recht auf der Packung klebt.


Bleiben da noch Einnahmen übrig für die Stiftung?

Primus: Das ist schwer absehbar. In jedem Fall wird es nur eine ganz geringe Rolle spielen, wenn man unseren Gesamt­umsatz ansieht. Falls doch, investieren wir das natürlich in neue Tests oder in die erwähnten Nachtests.

Neu: Lizenz­nummern-Check

Der Miss­brauch mit dem Logo wird erschwert, aber sicher nie ganz verhindert. Was kann der Verbraucher tun, wenn er verdächtige Werbung mit Test­ergeb­nissen entdeckt?

Primus: Wir haben im Internet Hinweise veröffent­licht, um falsche Werbung mit Testurteilen zu erkennen. Auf test.de kann man auch jeden Test bis zurück ins Jahr 2000 abrufen und so die Werbeaussagen selbst über­prüfen.

Zusätzlich erhält jeder Lizenz­vertrag eine Lizenz­nummer, die bei der Werbung neben dem Logo ange­zeigt werden muss. Der Verbraucher kann dann ab Juli die Nummer auf der Webseite des RAL eingeben und so auf ihre Echt­heit über­prüfen. Gemein­sam mit den Kontrollen des RAL im Handel und in den Medien werden wir so sicher die meisten schwarzen Schafe erwischen.

Ende des Beitrags 2013-135-2141-3
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen, Schreibfehler und Irrtum vorbehalten. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert worden. Weder der/die Autor/Autorin noch die Webseitenbetreiber übernehmen eine Haftung für etwaige Negativfolgen, die sich durch die Anwendung dieses Beitrages ergeben oder ergeben können. Hinweise, Tipps, Ratschläge und Empfehlungen ersetzen keine Rechtsberatung oder ärztliche Untersuchung und Diagnose. Im Zweifelsfall lassen Sie sich bitte vor Anwendung dieses Beitrages fachlich beraten, wie zum Beispiel durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt oder eine Ärztin bzw. einen Arzt.

Beitrag teilen

Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter:

Erhalten Sie einmal in der Woche eine E-Mail mit unseren neuesten Beiträgen.
Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*