Unzulässige Telefonwerbung – Ratgeber

Ungebetene Anrufe, bei denen Ihnen Geldanlagen oder Versicherungen aufgeschwatzt werden sollen, muss man sich nicht bieten lassen. Ruft ein unbekanntes Unternehmen zu Werbezwecken an, ist der Anruf unzulässig. Sie können unerbetene Anrufe der Verbraucherzentrale melden. Häufen sich Beschwerden, kann dagegen rechtlich vorgegangen werden. Zudem erweisen sich die meisten telefonischen Angebote als unpassend und viel zu teuer.

Unter dem Vorwand, es handele sich um eine Aktion zur Unfallaufklärung für Senioren, wurde Frau W. nachmittags von einem „Seniorenservice“ angerufen. Dieser Dienst hatte anscheinend schon mehrere Haushalte angerufen. Verwundert darüber, woher man ihre Telefonnummer habe, fragte sie nach, ob es auch um Versicherungen gehe könnte? Das wurde verneint: Es solle um Unfallaufklärung und ambulante Hilfsdienste für Senioren gehen und ob man mal vorbeikommen könne? Als letztendlich der Vertreter die eigentlichen Verträge auf dem Wohnzimmertisch auspackte, entpuppte sich das Gespräch doch als eine Vermittlung von Versicherungen.

Das Rentner-Ehepaar W. sollte eine Unfall-Pflege-Rente mit ambulanten Hilfeleistungen abschließen. Das Ehepaar hätte allenfalls Interesse daran gehabt, eine krankheitsbedingte Pflege abzusichern und nicht bloß die unfallbedingte. Der Vertrag passt so schon nicht zum Bedarf und war dafür noch recht teuer. Trotzdem wurde unterschrieben. Sie fragten anschließend bei der Verbraucherzentrale nach, ob das überhaupt seriös sei, schließlich fühlten sie sich überrumpelt und möchten den Vertrag widerrufen.

Solche Anrufe, auch „Cold-Calling“ genannt, sind ohne vorheriges Einverständnis des Verbrauchers gesetzlich verboten. Die Anbieter sind dabei sehr erfinderisch und täuschen beim ersten Anruf zunächst einen anderen Vorwand vor, zum Beispiel eine Umfrage.

Vermittler oder Callcenter-Mitarbeiter versuchen letztendlich immer, auf diesem Weg etwas zu verkaufen. Wer mit einem solchen Anruf kalt erwischt wurde, sollte zunächst Beweise sichern und sich gleich die Telefonnummer und den Namen geben lassen. Verbraucherzentralen sammeln Beschwerden und können einzelne Anbieter abmahnen. Hält sich ein Anbieter trotzdem nicht daran, können Strafen folgen. Trotz der Verbote nutzen immer noch viele unseriöse Anbieter den direkten Draht zum Verbraucher

Auch Herr F. wurde kürzlich angerufen, hatte den Fall aber noch am selben Tag gemeldet. Er gab der Verbraucherzentrale eine eidesstattliche Versicherung ab: Über Tag und Uhrzeit des Anrufs, Anrufer, Hinweis darauf, für welches Unternehmen angerufen wurde, Gesprächsverlauf und Angabe, dass gegenüber dem werbenden Unternehmen keine Einwilligung für den Erhalt telefonischer Werbung erteilt wurde. Aber aufgepasst: Eine schriftliche Einwilligung kann zum Beispiel schon über eine Gewinnspielteilnahme oder ein Preisausschreiben erfolgt sein!

 

Ein Beitrag unserer/s Leserin/s Sophie Hendruck aus Gedern in Hessen.
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